Hallo,
heute muss ich leider ein Thema ansprechen, das nichts mit Kindererziehung zu tun hat, aber uns Webseitenbetreiber betrifft:
https://www.heise.de/newsticke…nkten-Seiten-3566919.html
Im Grunde geht es darum, dass man vor der Verlinkung einer Webseite diese auf Urheberrechtsverletzungen prüfen müsste. Mal davon abgesehen, dass in dem Urteil nicht klar wird wie man eine Urheberrechtsverletzung überprüfen soll, würde es ja folgendes bedeuten:
- Eine Abmahngemeinschaft könnte durch Änderung seiner Webinhalte schnell eine Urheberrechtsverletzung herbeiführen
- Folge: Ich müsste die verlinkte Webseite nicht nur zum Zeitpunkt der Linksetzung prüfen, sondern regelmäßig kontrollieren (nicht leistbar)
- Deutsche würden sich irgendwann nicht mehr trauen überhaupt jemand zu verlinken
- Damit wäre das "Netzwerk" Internet quasi ad absurdum geführt
Ich kann nur hoffen, dass dieses Urteil bald revidiert wird, ansonsten müssten wir zukünftig auf Verlinkungen jeglicher Art verzichten.