Familienhilfe

1. Familienhilfe – was ist das?

Die so genannte Familienhilfe sollte weniger als ein therapeutisches Mittel als vielmehr als Hilfestellung im familiären Kontext betrachtet werden. Sie basiert auf einer gesetzlichen Verankerung im Sozialgesetzbuch VIII zur Kinder- und Jugendhilfe und stellt eine Form der Hilfen zur Erziehung dar. Dies setzt voraus, dass es sich bei den Adressaten um Familien mit Kindern handelt, die in der Regel das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Familienhilfe findet ihre Anwendung dann, wenn innerhalb einer Familie Probleme vorherrschen, die vielfältiger Natur sein können und dies in der Praxis auch meist sind. Erziehungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten, soziale Defizite oder finanzielle Problemlagen sind die häufigsten Indikatoren für die Initiierung einer Familienhilfe.

 

Familienhilfe

 

Insgesamt handelt es sich um eine Maßnahme, die stark an den Lebenswelten und damit an den Problemlagen der einzelnen Familien ausgerichtet ist. Folglich ist die Familienhilfe eine individualisierte Hilfeform, die exakt auf die jeweiligen Familien und ihre Bedürfnisse abgestimmt wird. Oberstes Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe, um eine Veränderung in der gesamten Lebenssituation herbei zu führen und dadurch bessere Lebensperspektiven zu schaffen. Aber auch akute Krisenintervention kann Teil einer Familienhilfe sein.

 

Paragraph

Sozialgesetzbuch, 8. Buch (VIII)
Kinder- und Jugendhilfe


§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

 

Die Tatsache, dass Familienhilfe eine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe ist, hat leider dazu geführt, dass sie zumeist dann zum Einsatz kommt, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls anzunehmen ist, die jedoch in ihrem Ausmaß die sofortige stationäre Unterbringung nicht zwingend erforderlich macht.

So gesehen hat die Familienhilfe leider den negativen Beigeschmack bekommen, sozusagen eine Vorstufe zum Sorgerechtsentzug zu sein. Dem ist jedoch nicht so. Stattdessen ist Familienhilfe eine Hilfeleistung, die eine Kindeswohlgefährdung abwenden soll und die vorherrschenden familiären Rahmenbedingungen zu verbessern versucht.

 

 

Familienhilfe-Grafik

 

2. Hauptindikatoren für Familienhilfe

Familienhilfe ist ein ganzheitliches Konzept, welches in der Regel meist dann zum Einsatz kommt, wenn innerhalb einer Familie Schwierigkeiten zu beobachten sind. Diese können unterschiedlicher Natur sein, weshalb die Familienhilfe zwingend in ihrer Tätigkeit auf einem individuell erstellten Hilfeplan zu basieren hat. Nichtsdestotrotz haben sich im Laufe der Jahre diverse Problemlagen herauskristallisiert, die sozusagen als Hauptindikatoren der Familienhilfe anzusehen sind.

 

2.1 Erziehungsprobleme

Viele Eltern sind unsicher darin, welcher Erziehungsstil denn der geeignete ist. Unbewusst verfallen sie in Muster, die bereits seit vielen Generationen angewandt werden und deren Grundsätze auf Angst und nicht auf Respekt beruhen. Im Resultat werden in der Erziehung falsche Signale gesendet: Schreien, Schläge mit unterschiedlicher Intensität, zusammenhanglose Verbote, emotionale Bestrafung wie Liebesentzug prägen den familiären Alltag.

Meist liegt diesen Fehlern jedoch die genannte Verunsicherung zugrunde. Zudem ist das Resultat oftmals auch alles andere als gewünscht: die Kinder entwickeln Verhaltensauffälligkeiten und reagieren keineswegs im erhofften Sinne auf die Disziplinierungen. In diesem Zusammenhang versucht die Familienhilfe Erziehungsfehler aufzudecken, deren Ursache zu ergründen und anschließend ein tragfähiges Erziehungsgerüst zu entwickeln.

 

2.2 Verhaltensauffälligkeiten

Kinder, die in ihrem Verhalten auffällig sind, können die Familie auf eine ungeahnte Belastungsprobe stellen, unabhängig davon, welche Ursache der Verhaltensproblematik zugrunde liegt. Dies kann beispielsweise ADHS sein, aber auch emotionale oder affektive Störungen, Aggression oder übermäßige Zurückhaltung.

Selbstverständlich gibt es für die jeweiligen Problemlagen geeignete therapeutische Mittel, die Familienhilfe kann in diesem Kontext jedoch versuchen, das Verständnis für die Situation innerhalb der gesamten Familie zu wecken und Verhaltensweisen im Umgang mit den betroffenen Kindern zu erarbeiten.

 

2.3 Ökonomische Problemlagen

Gerade Familien mit jungen Eltern ohne adäquate Ausbildung sowie die so genannten Großfamilien mit mindestens vier Kindern gelangen schnell in finanzielle Notlagen. Entweder die Aufnahme einer einträglichen Arbeitsstelle war bislang nicht möglich oder aber der Verdienst reicht nicht aus, um die finanziellen Bedürfnisse der gesamten Familie zu befriedigen. Aber auch ein überraschender Verlust des Arbeitsplatzes kann das Haushaltsbudget in Schieflage bringen. Diese Situation wieder ins Positive zu verkehren, ist oftmals mehr als problematisch, schließlich stellt auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht selten eine schier unüberwindbare Hürde dar.

Familienhilfe ist in diesem Kontext natürlich kein Weg, die finanziellen Engpässe auszugleichen. In ihrem Kontext soll jedoch versucht werden, die Gesamtsituation zu verändern und dadurch zu verbessern. Dies bedeutet, dass Möglichkeiten der Kinderbetreuung gemeinsam erschlossen werden, um vor dem Hintergrund dieser genommenen Hürde die Grundlage für eine Arbeitsaufnahme zu schaffen. Auch Bewerbungen können in den Rahmen der Familienhilfe fallen. Nicht zuletzt steht die Familienhilfe ihren Klienten bei der Beantragung zustehender Sozialleistungen zur Seite.

 

2.4 Soziale Defizite

Allzu oft gehen mit den zuvor genannten Indikationen der Familienhilfe, also den Erziehungsproblemen, Verhaltensauffälligkeiten und ökonomischen Problemlagen soziale Ausgrenzungen einher. Gerade Kinder leiden unter diesen Situationen: fehlende Freundschaften, keine Mitgliedschaft in Vereinen, insgesamt mangelhafte gesellschaftliche Teilhabe. Auch dort anzusetzen ist ein Anliegen der Familienhilfe.

Beantragung von Leistungen aus dem Bildungspaket und deren entsprechender Einsatz im Sinne des Kindes kann beispielhaft genannt werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Übernahme der Kosten für eine Vereinsmitgliedschaft durch die Sozialleistungsträger beantragt wird. Auch das Finden des entsprechenden Freizeitangebots fällt in den Rahmen der Familienhilfe. Insgesamt ist es jedoch auch Aufgabe der entsprechenden Betreuungsperson, eigene sinnvolle Freizeitangebote zu unterbreiten und die Familie diesbezüglich anzuleiten.

 

2.5 Überforderung

Ehe- und Partnerschaftsprobleme, Erziehungsunsicherheiten, Verhaltensauffälligkeiten, Krankheit, finanzielle Schwächen, soziale Ausgrenzung – all dies kann eine Familie leicht an den Rand ihrer Belastbarkeit bringen. Allzu leicht verfallen die betroffenen Familien in eine Art Lähmungszustand, in dem eine Bewegung kaum noch möglich scheint.

Ein geregelter Tagesablauf rückt in weite Ferne, meist ist es den betroffenen Eltern noch nicht einmal möglich die alltäglichen Dinge des Lebens wie Einkaufen oder Aufräumen zu bewerkstelligen. Familienhilfe versucht in diesem Zusammenhang eine Struktur herzustellen. Oberste Priorität hat allerdings die Beseitigung der überfordernden Familienverhältnisse.

 

2.6 Krisensituationen

Prinzipiell ist Familienhilfe ein Angebot, das auf eine langfristige Verbesserung der Lebenssituation der Klienten abzielt. Dies bedeutet, dass nahezu alle Maßnahmen, die im Rahmen der Familienhilfe initiiert werden, darauf ausgerichtet sind, auf lange Sicht Veränderungen herbei zu führen. Dennoch gibt es immer wieder Situationen, die eine akute Hilfe erfordern. Erschöpfungszustände, Streitigkeiten, Ausraster, ein Verfall in alte Verhaltensmuster erfordern eine schnelle Reaktion. Auch diese Situationen gehören zum Arbeitsalltag der Familienhelfer.

 

Das Aufgabenspektrum und damit die Einsatzbereiche der Familienhilfe sind wahrlich vielfältig. Allerdings stehen sie nur solchen Familien zur Verfügung, denen eine entsprechende Hilfeleistung auf Antrag auch bewilligt wurde.

 

Hilfeplan

Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle & Hilfeplan


Das Zentrum Bayern Familie und Soziales des Bayerisches Landesjugendamtes hat im Jahr 2013 eine Arbeitshilfe zur Anwendung der Instrumente bei der Prüfung von Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls, der Abklärung von Leistungsvoraussetzungen einer Hilfe zur Erziehung und der Durchführung des Hilfeplanverfahrens in der Praxis herausgebracht.

 

 

3. Schwerpunkte der Familienhilfe

Wie bereits erwähnt ist die Familienhilfe ein ganzheitlicher Ansatz mit dem Ziel, Eltern und Familien in ihren Problemlagen aufzufangen, um langfristig die Lebensperspektive zu verbessern. Dies ergibt im Resultat, dass Familienhilfe immer individuell auf die jeweilige Situation zugeschnitten werden muss.

Aus diesem Grund wird sie stets über eine Art „Bestandsaufnahme“ eingeleitet, in deren Rahmen zu erschließen ist, welche Defizite in einer Familie vorherrschen, aber auch auf welche Ressourcen man zurückgreifen kann. Das Resultat ist ein individueller Hilfeplan, der konkrete Ziele definiert und auch einzelne Schritte zu deren Erreichen festschreibt. Anhand dieses Hilfeplans wird auch erkennbar, wie intensiv die vorgesehene Maßnahme der Familienhilfe ist. Denn hinsichtlich der Intensität gib es durchaus verschiedene Schwerpunkte:

 

3.1 Ambulante Familienhilfe

Die ambulante Familienhilfe ist ein unterschwelliges Angebot, welches sich an Familien mit verschiedenen Problemlagen richtet, deren Bedarf sich mit einer kontinuierlichen, professionellen Begleitung abdecken lässt. Die Familienhilfe findet in den Wohnungen der betroffenen Familien statt und umfasst zwischen 10 und 20 Stunden über eine Woche verteilt. Die Dauer der Familienhilfe wird zumeist für ein bis zwei Jahre festgelegt. Inhaltlich integriert die ambulante Familienhilfe das gesamte Repertoire an Indikationen.

Die Zielsetzung leitet sich wie gewohnt aus dem Hilfeplan ab. Im Zentrum des Geschehens steht die Beratung in allen Fragen der familiären Alltagsbewältigung, aber auch lebenspraktische Hilfe allen voran im Kontext der Schaffung eines für Kinder geeigneten familiären Umfelds und sozialen Lebens. Arztbesuche, Schul- und Kindergartenkontakte, Inanspruchnahme des Bildungspakets aber auch Tagesplanungen unter Berücksichtigung hauswirtschaftlicher Komponenten sowie Umgangsrechte mit getrennt lebenden Elternteilen stehen im Fokus.

 

3.2 Integrative Familienhilfe

Die integrative Familienhilfe ist ein Angebot für Familien, deren Hilfebedarf derart umfangreich ist, dass er im Rahmen der ambulanten Settings klassischer Familienhilfen nicht abgedeckt werden kann. Dabei sind zumeist unterschiedliche Problemfelder involviert, für die jeweils eigene professionelle Fachkräfte beteiligt sind. Im Normalfall halten sich die betreffenden Familien an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen ganztätig in den Räumlichkeiten der integrativen Familienhilfe auf. Hier wird sozusagen Familienalltag „trainiert“ - die Eltern erhalten eine präzise Anleitung in der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder und der Bewältigung ihres Alltags.

Die verbleibenden drei Werktage finden in der elterlichen Wohnung statt und sind geprägt von der praktischen Umsetzung des „Erlernten“ sowie den Besuchen involvierter Fachkräfte wie zum Beispiel Hauswirtschafter oder Sozialpädagogen. Auch stehen diese Tage zur Verfügung, um gemeinsam geplante Termine beispielsweise bei Ämtern, Ärzten, Schulen oder Kindergärten wahrzunehmen und so schrittweise die Zielsetzung des Hilfeplans zu erreichen. Im Turnus von etwa fünf Wochen wird eine vollstationäre Woche in den Räumlichkeiten der Integrativen Familienhilfe verbracht, um eine Intensivierung der Hilfeleistung zu garantieren.

 

3.3 Stationäre Familienhilfe

Die stationäre Familienhilfe ist eine intensivpädagogische Hilfemaßnahmen für Familien, bei denen die ambulante und/oder die integrative Familienhilfe nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben und trotz dieser Maßnahmen nach wie vor ein großer Hilfebedarf besteht und aufgrund dessen das Kindeswohl auf lange Sicht gefährdet erscheint.

Bei der stationären Familienhilfe werden die betreffenden Familien für eine Zeitspanne von ungefähr zwei Jahren vollstationär in die betreuende Einrichtung aufgenommen und können dort einerseits von der Pike auf Familienleben „erlernen“ und haben gleichzeitig die Möglichkeit, ihr Leben insoweit zu verändern, dass sich positive Perspektiven ergeben.

 

3.4 Stationäres Familienclearing

Das stationäre Familienclearing ist eine Methode der Familienhilfe, die gegenüber der Triade bestehend aus ambulanter, integrativer und stationärer Familienhilfe eine Sonderstellung einnimmt. Denn während der Hilfebedarf im Normalfall durch ambulante Gespräche und Vor-Ort Termine erhoben wird, kommt das stationäre Familienclearing dann zum Tragen, wenn die Problemlagen zu komplex erscheinen. In diesem Fall ist eine kurzzeitige stationäre Unterbringung der gesamten Familien in einer Clearingstelle inszeniert, in deren Rahmen alle notwendigen Informationen erhoben werden. Darauf baut sich der Hilfeplan samt der zu inszenierenden Maßnahmen auf.

 

4. Die Vor- und Nachteile der Familienhilfe

Familienhilfe ist nicht ganz unumstritten – vor allem nicht bei den betreffenden Familien. Schließlich ist sie der Jugendhilfe zuzuordnen und obliegt damit dem Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes, das ohnehin mit zahlreichen Vorurteilen behaftet ist. Doch bei allem Argwohn sollte man nicht vergessen, dass Familienhilfe zahlreiche Vorteile bietet:

 

4.1 Pro Familienhilfe

  • Familienhilfe ist ein ganzheitlicher Ansatz, welcher die differenten Problemlagen von Familien in ihren Wechselwirkungen versteht, aufgreift und angeht.
  • Sie ist auf die Lebenswelt der betreffenden Familien ausgerichtet.
  • Es handelt sich um ein langfristiges Hilfekonzept mit intensiver Betreuung.
  • Der Familienhilfe stehen verschiedene Ausgestaltungsformen mit unterschiedlicher Intensität zur Verfügung.
  • Sie wird individuell nach dem Hilfeplan, der exakt an den Bedürfnissen der Familie ausgerichtet ist, gestaltet.
  • Familienhilfe schafft Grundlagen zur Perspektivenverbesserung der gesamten Familie in allen Lebensbereichen.
  • Das Konzept Familienhilfe arbeitet kooperativ mit zahlreichen anderen Therapieoptionen.
  • Durch Familienhilfe kann eine Fremdunterbringung von Kindern vermieden werden.

 

4.2 Kontra Familienhilfe

  • Familienhilfe steht nur solchen Familien offen, deren Bedarf offiziell erhoben und mit einer Kostenzusage durch die Jugendämter bedacht wurde.
  • Eine einzelne Problemlage reicht für die Initiierung einer Familienhilfe nicht aus – es müssen multiple Defizite vorherrschen.
  • Ihr Erfolg hängt untrennbar mit der Motivation der Eltern zusammen.
  • Familienhilfe kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten an einer Veränderung der Lebenssituation interessiert sind.
  • Familienhilfe wird fälschlicherweise als Vorstufe zum Sorgerechtsentzug betrachtet.
  • Der Bedarf an Familienhilfe steigt kontinuierlich an, während der Personaleinsatz gleich bleibt – daraus resultieren oftmals lange Wartezeiten.

 

5. Kostenübernahme der Familienhilfe

Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung, weshalb als Kostenträger nur eine Institution in Frage kommt – das Jugendamt. Entsprechend sind Anträge auf Familienhilfe immer an das Jugendamt und dort den allgemeinen sozialen Dienst zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich die beantragende Familie ihren ständigen Wohnsitz hat. Der Antrag kann direkt beim Jugendamt selbst oder aber über einen freien Träger der Jugendhilfe gestellt werden.

Es folgen mehrere Termine, in deren Verlauf der Hilfebedarf erhoben wird. Alternativ kann auch ein stationäres Familienclearing in Betracht gezogen werden. Der zuständige Betreuer erstellt einen Hilfeplan, der neben den Problemlagen der Familien auch die Intensität der Familienhilfe, die übergeordnete Zielsetzung sowie einzelne Arbeitsschritte enthält. Das Jugendamt überprüft den Bedarf anhand dieses Hilfeplans und erteilt seine Kostenzusage. Vor Beginn der Familienhilfe findet ein Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten statt. Diese Settings werden nun in regelmäßigen Abständen inszeniert, um den Erfolg der Familienhilfe regelmäßig zu überprüfen.

 

Der Verlag für Rechtsjournalismus hat einen Ratgeber zum Thema “Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht” veröffentlicht. Dieser Ratgeber zeigt, wie man eine Gefährdung erkennt, welches Gesetz zutrifft und welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren uvm..

Den Ratgeber finden Sie unter: https://www.anwalt.org/kindeswohlgefaehrdung/

 

6. Zuständigkeit und Ansprechpartner

6.1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Im Rahmen der Gesetzgebung wird zwischen den öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe unterschieden. Öffentliche Träger sind dabei die Jugendämter, denen auch die Kostenübernahme für eine Familienhilfe obliegt. Bereits aus diesem Grund sind sie ohnehin in den Hilfeprozess involviert.

Jugendämter unterhalten aber auch selbst Familienhilfestellen, so dass die Familienhilfe in ihrer Ausübung auch direkt beim Jugendamt angesiedelt sein kann. Ob man dies möchte, entscheiden die Eltern allein. Für diesen Fall ist eine Kontaktaufnahme zum Jugendamt notwendig, das alle weiteren Schritte in die Wege leitet.

 

6.2 Träger der freien Jugendhilfe

Jenseits der Kostenübernahme und Leistungserbringung durch die Jugendämter werden auch von anderweitigen Trägern Familienhilfestellen unterhalten, die es im Falle eines potenziellen Bedarfs zu kontaktieren gilt. Derartige Familienhilfestellen sind nicht selten bei kirchlichen Einrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden angesiedelt.

Sie nehmen sich der betreffenden Familien bereits im Rahmen eines Erstgesprächs an und führen nunmehr das komplette Antragsverfahren gegenüber dem Jugendamt durch. Diesem obliegen zwar weiterhin die Kostenübernahme und die Beteiligung an regelmäßigen Hilfeplangesprächen, die Ausführung der Familienhilfe selbst kann jedoch in Händen der unabhängigen Leistungserbringer bleiben.

6.3 Anlaufstellen