Anonyme und vertrauliche Geburt

  • Liebe Eltern,


    für die meisten von uns ist das Feststellen einer Schwangerschaft ein freudiges Ereignis. Die werdenden Eltern freuen sich auf ihren Familienzuwachs und bereiten sich neun Monate intensiv auf die Ankunft des neuen Erdenbürgers vor. Und auch die meisten Eltern unter uns, die von der Schwangerschaft überrascht wurden, können sich früher oder später gut mit der neuen Situation arrangieren und entwickeln echte Freude über den unerwarteten Sprössling.


    Es gibt aber auch diejenigen, für die eine Schwangerschaft eine echte Katastrophe darstellt. Widrige Lebensumstände, Angst vor den Eltern oder dem Partner, religiöser Druck oder ein der Schwangerschaft vorausgegangenes Verbrechen können dazu führen, dass die Schwangerschaft eben nichts mit Glück zu tun hat. Eine rationale Entscheidung zu treffen, fällt in dieser Ausnahmesituation nicht nur schwer, sondern ist oftmals auch unmöglich, möchte man nicht die Aufmerksamkeit von Personen auf sich ziehen, die eben nichts von der Schwangerschaft erfahren sollen oder dürfen. Im Ergebnis verdrängen die werdenden Mütter ihren „Zustand“, verleugnen die Schwangerschaft vor sich selbst, rechtfertigen körperliche Veränderungen mit Ausflüchten und verstecken sich hinter wallender Kleidung. Wenn dann jedoch die ersten Wehen einsetzen, wird aus der verdrängten Schwangerschaft eine reelle Geburt, die nicht selten unter schlimmsten Bedingungen im heimischen Badezimmer stattfindet und mit der Frage endet, was denn nun mit dem Kind geschehen soll.


    An diesem Punkt setzen die Konzeptionen der Babyklappe und der so genannten anonymen Geburt an, beides Angebote, die ungewollt Schwangeren einen Handlungsspielraum im eigenen Sinne und in dem des Kindes bieten wollen. Doch so einfach, wie es klingt, ist es leider nicht. Denn sowohl die Babyklappe als auch die anonyme Geburt sowie alle daran beteiligten Personen bewegen sich mit diesen Konzepten im rechtsunsicheren Raum, in dem sich die Rechte von Mutter, Vater und Kind überschneiden. Die vertrauliche Geburt, dessen gesetzliche Verabschiedung für Mai 2014 geplant ist, soll hier nun Rechtssicherheit schaffen.


    Ich nehme dies zum Anlass, über die aktuellen Angebote der Babyklappe und der anonymen Geburt nachzudenken und die Konzeption der zukünftigen vertraulichen Geburt näher zu betrachten. Ich lade alle Forenmitglieder herzlich ein, ihre Gedanken oder Erfahrungen mit uns zu teilen.


    Viele Grüße
    Tanja

  • Die Babyklappe blickt auf eine lange Tradition zurück und wird in der Geschichte mehrfach erwähnt. In ihrer heutigen Form, als gezieltes Hilfeangebot für ungewollt Schwangere zur Verhinderung von Kindsaussetzungen und –tötungen, ist die Babyklappe seit dem Jahr 2000 ein festes Hilfesystem in Deutschland.


    Das Prinzip ist dabei sehr einfach: Die Babyklappe findet sich zumeist unter der Trägerschaft eines Klinikums oder einer sozialen Institution, die innerhalb ihrer Räumlichkeiten an einer von außen erreichbaren aber dennoch anonymen Stelle ein Wärmebett platziert. Dieses Wärmebett ist auf eine Temperatur von 37 Grad Celsius geheizt und kann von innen wie von außen durch eine Klappe geöffnet werden. Möchte nun eineMutter ihr Kind in der Babyklappe ablegen, kann sie die entsprechende Außenklappe öffnen, das Kind in das Wärmebett legen und die Klappe wieder verschließen. Eine erneute Öffnung von außen ist nunnicht mehr möglich. Je nach Institution besteht die Möglichkeit, auf bereitliegenden Formularen den Namen des Kindes mitzuteilen oder eigene Identifikationsnachweise beizufügen, die verschlossen aufbewahrt werden. Liegt nun ein Kind in der Babyklappe, so wird zeitverzögert ein Alarm an das Bereitschaftspersonal übermittelt. Dieses erfährt so von dem abgelegten Kind und nimmt sich diesem an. Eine Einleitung medizinischer Maßnahmen ebenso wie die komplette Versorgung erfolgt umgehend.


    Mit dem Ablegen des Säuglings in der Babyklappe kommt dieses in die Obhut des Jugendamtes, welches eine geeignete Unterbringung in die Wege leitet. Zumeist wird eine Bereitschaftspflegestelle hinzu gezogen, nur selten kommt das Kind direkt zu potenziellen Adoptiveltern.


    Die Mutter des Kindes kann sich zu jedem Zeitpunkt als solche zu erkennen geben, wobei die Mutterschaft dann zweifelsfrei festgestellt werden muss. Entscheidet sie sich dafür, ihr Kind zurück zu wollen, so ist diese Rückführung unter Inanspruchnahme diverser Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe durchaus möglich. Für diesen Weg muss sich die Mutter jedoch entscheiden ehe eine rechtskräftige Adoption vollzogen ist. Die entsprechenden Adoptionsschritte werden im Normalfall acht Wochen nach der Abgabe des Kindes in der Babyklappe in die Wege geleitet.


    Babyklappen sind nicht unumstritten, denn eine tatsächliche Verhinderung von Kindsaussetzungen und tötungen ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Außerdem ist das Angebot nicht flächendeckend im Bundesgebiet vorhanden. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Babyklappe dem Personenstandsrecht widerspricht. Jede Geburt ist unter Benennung der Mutter beim Standesamt anzuzeigen, was im Falle der Babyklappe nicht möglich ist. Außerdem steht jedem Kind das Recht zu, seine Abstammung zu erfahren. Auch dies wird Babyklappen-Kindern verwehrt. Hinzu kommen die Rechte des Vaters, die bei der Abgabe des Kindes in einer Babyklappe ebenfalls nicht zum Tragen kommen. Dem gegenüber steht jedoch die informelle Selbstbestimmung, die jedem Menschen das Recht einräumt, über die Preisgabe der eigenen Daten eigenständig zu entscheiden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zumindest die Möglichkeit eröffnet, Mütter, die ihre Identität verschweigen, straffrei zu stellen.


    Eine Liste der Babyklappen in Deutschland findet sich unter


    http://www.sternipark.de/filea…lappen_in_Deutschland.pdf


    Viele Grüße
    Tanja

  • Als weitere Möglichkeit für ungewollt Schwangere, die ihre Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes verheimlichen wollen oder müssen, stellt sich als Alternative zur Babyklappe die so genannte anonyme Geburt dar.


    Ein großer Knackpunkt der Babyklappen ist es, dass die Kinder zumeist zuhause zur Welt gebracht werden, womit nicht selten eine Gefahr für Mutter und Kind einhergeht. Die Geburt in einem Krankenhaus ist für diese Schwangeren jedoch mit der Angst vor der Erfassung der persönlichen Daten verbunden. Und genau an diesem Punkt möchte die anonyme Geburt ansetzen.


    Anonyme Geburten werden in Kliniken durchgeführt, wobei das Kind zur Welt gebracht wird, ohne dass die Mutter ihre eigene Identität preisgeben muss. So ist einerseits die medizinische Betreuung und Versorgung gewährleistet, während andererseits die Anonymität gewahrt bleibt.


    Im Rahmen der anonymen Geburt begibt sich die Mutter beim Einsetzen der Wehen in die entsprechende Klinik, die sie während der Entbindung betreut ohne ihre Daten zu erfassen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, Hinweise zur eigenen Identität verschlossen aufbewahren zu lassen. Ist die Geburt komplikationslos verlaufen, kann die Mutter das Krankenhaus verlassen und dort ihr Kind zurücklassen. Dieses wird in die Obhut des Jugendamts übergeben, welches konform zur Kindsabgabe in der Babyklappe eine Unterbringungsoption, zumeist bei Bereitschaftspflegeeltern, erschließt.


    Jede Mutter hat nun acht Wochen Zeit, ihre Entscheidung zu revidieren und in Kontakt zum betreuenden Jugendamt zu treten. Nach Ende dieser Frist wird das Kind zur Adoption freigegeben. Danach ist es zwar noch möglich, die eigene Identität preiszugeben und so einen Kontakt zum Kind herzustellen, Chancen auf Wiedererhalt des Sorgerechts bestehen dann jedoch nicht mehr.


    Analog zur Babyklappe bestehen auch bei der anonymen Geburt rechtliche Unsicherheiten zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung, Umgangsrecht des Vaters und des Rechts auf informelle Selbstbestimmung der Mutter. Die anonyme Geburt erweitert diese Problematik jedoch um die Tatsache, dass jeder, der einer Geburt beigewohnt hat, eine Verpflichtung zu deren Anzeige mit Preisgabe der entsprechenden Daten hat. Somit besteht auch für die betreuenden Ärzte, Hebammen und Pflegepersonen eine rechtliche Problematik.


    Nichtsdestotrotz wurde die anonyme Geburt bis dato häufiger in Anspruch genommen als beispielsweise die Babyklappe. Etwa 130 Krankenhäuser im Bundesgebiet halten die anonyme Geburt als Option für ungewollt Schwangere vor. Zu erschließen ist das Angebot durch eine ebenfalls anonyme Kontaktaufnahme zu einer Schangerschaftskonfliktberatungsstelle in der Region.


    Viele Grüße
    Tanja

  • Mit der Babyklappe und der anonymen Geburt gibt es derzeit zwei verschiedene Hilfesysteme für Schwangere in Not, denen es jedoch nicht nur an der Rechtssicherheit mangelt, sondern die außerdem der allgemeinen Bekanntheit entbehren. Das Resultat ist, dass alle, die aktiv mit Babyklappe und anonymer Klinikgeburt in Berührung kommen, sich derzeit innerhalb eines rechtlich bedenklichen Rahmen bewegen. Viel schlimmer ist jedoch, dass nur die wenigsten Frauen über derartige Optionen ausreichend Bescheid wissen. Das gesetzlich verankerte Recht auf eine anonyme Beratung ist dabei ausschließlich auf die Schwangerschaftskonfliktberatung bei der Entscheidung für oder gegen das Kind gegeben. Zu viele Frauen werden von den derzeit gängigen Hilfesystemen somit nicht erreicht.


    Das Bundesfamilienministerium will nun mit einem neuen Gesetz diese Lücke schließen. Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt wird am 1. Mai 2014 in Kraft treten und das bestehende Hilfesystem deutlich ergänzen. Im Kern wird es zwei elementare Neuerungen geben:


    1. Rund um die Uhr erreichbarer, deutschlandweiter Notruf für Schwangere in Not
    2. Rechtssicherheit für das neue Prinzip der so genannten vertraulichen Geburt.


    In Zukunft wird es also eine zentrale Notrufnummer geben, an die sich Schwangere in Notlagen jederzeit telefonisch wenden können. Der größte Schritt wird jedoch mit der vertraulichen Geburt getan. Diese wird zukünftig als gesetzeskonforme Möglichkeit der Entbindung realisiert. Die Schwangere begibt sich wie bei einer anonymen Geburt zur Entbindung in eine Klinik und bringt dort unter medizinischer Betreuung ihr Kind zur Welt. Dabei wird sie unter einem Pseudonym geführt. Ihre persönlichen Daten werden dennoch erhoben, allerdings streng vertraulich behandelt und gesichert beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufbewahrt. Mit der Vollendung des 16. Lebensjahrs hat das Kind nun die Möglichkeit, eine Einsicht in die Daten der leiblichen Mutter zu beantragen. Bestehen bei dieser auch über den 16. Geburtstag des Kindes hinausgehende, nachweisbar zwingende Gründe, die einer Preisgabe der Daten entgegenstehen, so kann die Mutter einen entsprechenden Antrag auf weiteren Datenschutz stellen. Mit dieser Regelung sollen der aktuellen Notsituation der Mutter, aber auch dem Identitätswunsch des Kindes Rechnung getragen werden.


    Unmittelbar nach der Entbindung bleibt der Mutter wie bei der Nutzung der Babyklappe und der anonymen Geburt ein zeitlicher Spielraum, sich doch noch für das Zusammenleben mit dem Kind zu entscheiden.Geschieht dies nicht innerhalb von acht Wochen, so wird ein Adoptionsverfahren in die Wege geleitet.


    Inwiefern das neue Gesetz Auswirkungen auf die anonyme Geburt und die Babyklappen in Deutschland hat, ist derzeit noch unklar. Experten gehen jedoch davon aus, dass beide weiterhin als rechtsunsichere Optionen präsent bleiben.


    Viele Grüße
    Tanja

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