Alles anzeigenHallo! Ich kenne mich da im deutschen Recht nicht aus. In Österreich werden meines Wissens nach Handschellen dann angelegt, wenn jemand festgenommen wird (also wenn es einen Haftbefehl gibt), oder wenn die Situation es erfordert (aggressives Verhalten; vermeintlicher Straftatbestand, der über Bagatellen hinausgeht). Es macht zudem glaube ich einen Unterschied, ob die Handschellen vorne oder am Rücken angelegt werden. Zweiteres ist relativ streng geregelt, was ich weiß.
Wie ich als Mutter eines 16jährigen (mein Sohn ist fast 14) reagiert hätte, kann ich jetzt nur mutmaßen. Vor allem, wenn ich selbst die Polizei gerufen hätte, die ja doch eine Autoritätsfunktion hat. In jedem Fall hätte ich wohl gefragt, ob ich mitkommen und anwesend sein kann. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sie einem das nicht sowieso verwehren können, nachdem die Strafmündigkeit ab 14 besteht. Im Endeffekt kennen wir uns alle aber rechtlich zu wenig aus, um das beurteilen zu können.
Wie geht es dir und deinem Sohn denn mittlerweile mit der Situation?
Alles Liebe!
hättest du dann in der Situation noch die Polizei noch versucht zu überreden das sie irgendwie auf die Handschellen verzichten könnten bei deinem Sohn?
Mein Sohn ist schon auch noch etwas sauer dass er wegen mit verhaftet wurde, ich hoffe, dass sich das demnächst legt und er auch sein Fehlverhalten einsehen kann