Tagesmutter werden

Tagesmutter oder Tagesvater werden – das sollten Sie wissen

Anfang des Jahres veröffentlichte das statistische Bundesamt aktuelle Zahlen im Hinblick auf die von einer Tagespflegeperson betreuten Kinder unter drei Jahren (Stand: 1. März 2016). Insgesamt waren das in ganz Deutschland rund 107.000. Zum Vergleich: In Kindertageseinrichtungen wurden 614.000 Kleinkinder betreut. Das bedeutet, dass nur jedes 7. Kind unter drei Jahren in Tagespflege war. Insgesamt arbeiteten zu diesem Zeitpunkt knapp 43.500 Männer und Frauen als Tagesmutter oder Tagesvater.

  • Update 2017:
    Zum 1. März 2017 wurden knapp 763.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder geförderter Kindertagespflege betreut. Nach vorläufigen Ergebnissen waren das 41 300 Kinder,  5,7 % mehr als im Vorjahr. Das sind mehr als im Vorjahr (2016: + 26 000, + 3,7 %).

 

Tagesmutter mit Kind

 

Die Zahlen zeigen, dass ein Großteil des Betreuungsbedarfs von Institutionen wie Kitas und Kindergärten gedeckt wird. Aber: Viele Eltern würden ihr Kind lieber in familiärer Atmosphäre von einer Tagesmutter betreuen, als es in einer größeren Einrichtung anzumelden. Das gilt vor allem für Eltern mit sehr kleinen Kindern unter zwei Jahren. Und da der Bedarf an U3-Plätzen in vielen Regionen, vor allem in Ballungsräume, trotz gesetzlich verankerter Garantie auf einen Betreuungsplatz nicht gedeckt ist, werden Tagespflegepersonen dringend gebraucht.

 

In der Tagespflege arbeiten – diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Grundsätzlich gilt:

Wer ein Kind oder mehrere Kinder mehr als 15 Stunden pro Woche und länger als drei Monate außerhalb des Haushalts gegen ein Entgelt betreut, ohne dass ein Erziehungsberechtigter anwesend ist, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes. Quelle: SG8, § 43

 

Was die persönliche Eignung angeht, so müssen Tagesmütter und Tagesväter zunächst einmal physisch und psychisch gesund sein – so wie pädagogische Fachkräfte in Kitas auch.

Davon abgesehen sollten sie

  • belastbar sein,
  • Verantwortungsbewusstsein mitbringen,
  • gut mit anderen Menschen kooperieren können,
  • sich und ihren Alltag gut organisieren können,
  • ausgeglichen und flexibel sein und natürlich
  • gerne mit Kindern zusammen sein.

 

Außerdem sollten Tageseltern sensibel und emphatisch sein, in der Lage sein, ihr eigenes Handeln immer wieder kritisch zu hinterfragen und zudem die Bereitschaft mitbringen, sich im pädagogischen Bereich regelmässig weiterzubilden.

Welchen Beruf Sie hingegen gelernt und ausgeübt haben ist unerheblich – grundsätzlich kann jeder unabhängig von seiner beruflichen Qualifikationen oder seines Schulabschlusses als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten.

Aber: Bedenken Sie, dass Sie fast den ganzen Tag nur mit den Kindern zusammen sind, die Sie betreuen. Sie haben keine Kollegen und niemanden, mit dem Sie sich während der Arbeit austauschen können. Das gefällt nicht jedem!

Sie benötigen aber eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Um diese zu erhalten, müssen Sie eine pädagogisch Weiterbildung absolvieren. Diese wird entweder von den Jugendämtern selbst durchgeführt oder von anderen anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung, wie beispielsweise der Volkshochschulen. Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung haben wird im Einzelfall geprüft, ob möglicherweise auf eine Zusatzqualifierung verzichten können.

Wenn Sie die Weiterbildung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater erfolgreich durchlaufen haben erhalten Sie eine zeitlich befristete Pflegeerlaubnis. Sie dürfen nun bis zu fünf Kinder gleichzeitig in Ihren Räumlichkeiten betreuen, wenn Sie dem zuständigen Jugendamt zuvor ein gültiges polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Mehrere Tagesmütter oder Tagesväter können sich auch zusammenschließen und eine sogenannte „Großtagespflege“ gründen. Dann dürfen sie gemeinsam auch mehr als fünf Kinder betreuen.

Bevor Sie Kleinkinder bei sich zu Hause betreuen müssen Sie jedoch natürlich dafür sorgen, dass die Räume kindgerecht gestaltet sind. Sie brauchen

  • ausreichend Platz,
  • angemessene hygienische Verhältnisse,
  • eine anregende, für Kinder ungefährliche Umgebung und altersgerechtes Spiel- und Fördermaterial,
  • Schlafgelegenheiten für die Kinder,
  • nach Möglichkeit einen Garten oder Spielplätze, Feld- und Waldwege in unmittelbarer Nähe zu Ihrer Wohnung

 

Mitarbeiter des Jugendamtes prüfen vor Ort, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und Kinder bei sich betreuen dürfen.

Wichtig: Da Bildung und Betreuung Ländersache sind, ist die Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

 

Kosten und Verdienstmöglichkeiten

In der Regel arbeiten Tagespflegepersonen auf selbstständiger Basis und rechnen oft sich direkt mit dem Jugendamt ab. Dieses vermittelt Ihnen in vielen Fällen Ihre kleinen „Klienten“. Natürlich steht es Ihnen davon abgesehen aber frei, selbst aktiv Akquise zu betreiben und Eltern auf sich aufmerksam zu machen. Das gelingt oft am schnellsten über Mund-zu-Mund-Propaganda.

Der Verdienst von Tageseltern liegt je nach Nachfrage zwischen 3 und 7 Euro pro Stunde und Kind. Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. schlägt einer Vergütung von 5,50 Euro vor. Darin enthalten sind alle Kosten, auch die, welche nicht allein die Versorgung des Kindes betreffen wie zum Beispiel ein Anteil an den Gebühren für die Sozialversicherung.

Die Kosten, Gebühren usw. halten Sie am besten schriftlich in einem Betreuungsvertrag fest, den Sie mit den Eltern der Kinder abschließen. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, wenn es zu Konflikten kommt.

Egal, ob Sie privat arbeiten oder für das Jugendamt tätig sind: Sie müssen Ihre Einnahmen versteuern und eine Einkommensteuererklärung abgeben. Natürlich können Sie Ihre individuellen Betriebsausgaben wie Kosten für Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Fachliteratur, Fortbildungen usw. geltend machen, denn diese Kosten schmälern ja Ihren Gewinn. Wie hoch Ihre Steuerlast ist hängt auch davon ab, ob Sie nebenberuflich als Tagesmutter oder Tagesvater arbeiten, beispielsweise, wenn Ihr Ehepartner Hauptverdiener ist, oder ob Sie durch die Tätigkeit Ihren gesamten Lebensunterhalt verdienen wollen.

Wenn größere Ausgaben auf Sie zukommen, bevor Sie die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater aufnehmen können, beispielsweise, weil Sie Räume umbauen und viel Spielmaterial anschaffen müssen, können Sie Fördermittel für Existenzgründer beantragen.

Teilweise werden auch die Kosten für den Qualifizierungskurs vom Jugendamt übernommen, je nach Bundesland muss jedoch ein Eigenanteil gezahlt werden.

Wichtig: Mit der Betreuung von Kleinkindern reich zu werden ist unmöglich. Es ist schon sehr schwer, allein von der Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater zu leben. Statistiken belegen, dass die meisten in der Tagespflege tätigen Personen monatlich lediglich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 600 Euro erzielen. Dessen sollten Sie sich bewusst sein, bevor Sie sich für für diese Tätigkeit entscheiden!

Sinnvoll kann die Betreuung von fremden Kindern unter drei Jahren sicher sein, wenn Sie ohnehin zu Hause sind und eigene Kinder betreuen. So können Sie zeitweise ein Zusatzeinkommen generieren und damit die Familienkasse etwas aufbessern, wenn Sie gerne mit Kindern zusammen sind.

Webtipps zur Tagespflege

Bundesverband für Kindertagespflege

Bundesverband für Kindertagespflege

Der Bundesverband für Kindertagespflege ist ein Fachverband mit Mitgliedern aus Landesverbänden, Fachdiensten sowie Einzelmitglieder, die im Bereich der Kindertagespflege tätig sind.

Tagespflege-online.de

Tagespflege-online.de

Tagespflege-online.de ist ein Portal das Hilfestellung und Vernetzung für Tagespflegepersonen bieten möchte und informiert über die aktuelle rechtliche Lage zum Thema Tagespflege.

Videos zur Tagesmutter

Alltag bei einer Tagesmutter
STADT-PANORAMA TV | ZU BESUCH BEI EINER TAGESMUTTER