Staatlicher Kindergarten
1. Definition und Geschichte staatlicher Kindergärten
Ein staatlicher Kindergarten ist eine Kindertageseinrichtung, die nicht nur vom Staat gefördert wird, sondern sich in dessen Trägerschaft befindet. Dabei stehen zumeist Städte und Gemeinden als Träger im Zentrum, wobei auch dann von einer staatlichen Kindertageseinrichtung die Rede ist, wenn der Staat im Rahmen einer Kooperation als Hauptfinanzier in Erscheinung tritt. Selten ist ein Bundesland Initiator eines staatlichen Kindergartens, der aufgrund seiner vordergründigen Zuordnung auch als städtischer Kindergarten bekannt ist.
Die Entstehungsgeschichte staatlicher Kindertageseinrichtungen lässt sich nur schwer rekonstruieren und auch zeitlich nicht zweifelsfrei zuordnen. Am wahrscheinlichsten ist anzunehmen, dass im Zuge des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen bei gleichzeitig stagnierendem Angebot Rufe nach staatlicher Verantwortungsübernahme und der Initiierung finanzierbarer Alternativen laut wurden. Zweifelsfrei fest steht jedoch, dass für die erste staatliche Kindertageseinrichtung ein leerstehendes Haus zu einer Kita umfunktioniert wurde.
Auch heute sind es meist frei gewordene Gebäude in staatlichem Besitztum, die zu Kindertageseinrichtungen umgebaut werden. Diese haben mittlerweile einen festen Platz in allen größeren Städten, seltener sogar innerhalb kleinerer Gemeinden. Die meisten dieser Institutionen arbeiten nach dem Prinzip der Einzugsgebiete, was bedeutet, dass jeder Tagesstätte ein zugewiesenes Wohngebiet obliegt, dessen Kinder zwangsläufig aufzunehmen sind.
2. Menschenbild in staatlichen Kindergärten
Staatliche Kindertageseinrichtungen sind die einzigen Kindergärten, welche vollkommen frei von religiöser und weltanschaulicher Auffassung agieren. In ihrem Zentrum stehen das anvertraute Kind und das Ziel, dieses bestmöglich in seiner Entwicklung zu begleiten. Auch wenn konzeptionell nur wenig Bezug zu den Menschenrechten genommen wird, so kann man diese doch als übergeordnetes Menschenbild staatlicher Kindertagesinstitutionen wahrnehmen. Bildungs- und Lebenschancen sollen für alle Kinder gleich sein. Diese sollen in ihren individuellen Persönlichkeiten, Fähigkeiten und Begabungen wahrgenommen, respektiert und gefördert werden, wobei alle Kinder unvoreingenommen anzunehmen und zu respektieren sind. Wenngleich staatliche Kindertagesstätten konfessionsfrei agieren, sprechen sie sich dennoch nicht von religiösen Einflüssen los, wobei Einschläge christlicher Menschenbilder durchaus vorzufinden sind. So werden beispielsweise christliche Feste gefeiert, wobei insgesamt jedoch alle Religionen und Weltanschauungen gleichermaßen ihre Berücksichtigung und Akzeptanz finden.
3. Pädagogisches Konzept in staatlichen Kindertageseinrichtungen
Das pädagogische Konzept schlechthin, nach dem alle staatlichen Kindertageseinrichtungen arbeiten, gibt es nicht. Stattdessen dürfen die Kindergärten in Absprache mit ihren Trägern selbst bestimmen, welche konzeptionellen Ziele und Vorgehensweisen definiert werden. Daraus ergibt sich eine große Vielfalt unterschiedlicher Arbeitsansätze in den staatlichen Kitas.
Übergeordnet kann jedoch das Bildungsprogramm des jeweiligen Bundeslandes als Leitlinie der pädagogischen Arbeit staatlicher Kindertageseinrichtungen angesehen werden. Dieses Bildungsprogramm schreibt die Ziele frühkindlicher Pädagogik fest und findet seine Umsetzung in kaum einer anderen Institution derart umfassend wie in den staatlichen. Möchte man also das pädagogische Konzept einer staatlichen Kita vergegenwärtigen, ist ein Blick in das jeweilige Bildungsprogramm ein guter Ansatz.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Charakteristiken, über die Arbeitsansätze staatlicher Kitas zu erschließen sind:
Gruppenarbeit
Lange Jahre standen in staatlichen Einrichtungen die festen Gruppenzuordnungen im Fokus. Kinder wurden festen Gruppen mit zwei zuständigen Erzieherinnen und einem definierten Gruppenraum zugeteilt und nahmen dort am Kindergartenalltag teil. Diese Vorgehensweise staatlicher Kindertagesstätten hat sich inzwischen gewandelt und sich hin zu teiloffener und offener Gruppenarbeit entwickelt. Teiloffen bedeutet dabei, dass nach wie vor am Konzept der Gruppenzugehörigkeit festgehalten wird, hinzu jedoch einzelne Räumlichkeiten wie Flur, Freigelände oder Förderräume vorgehalten sind, die die Kinder alleinverantwortlich aufsuchen dürfen. Auch ein Besuch in anderen Gruppen ist nach Absprache möglich. Inzwischen wird jedoch bevorzugt mit offenen Gruppen gearbeitet, was bedeutet, dass es zwar nach wie vor feste Zuständigkeiten gibt, die Gruppenräume jedoch in Funktionsräume umgewandelt wurden, innerhalb denen die Kinder sich frei bewegen dürfen. Dies kommt der größtmöglichen Autonomie entgegen.
Schwerpunktarbeit
Staatliche Kindertagesstätten sind absolute Vorreiter in der Definition institutioneller Schwerpunkte. Bilinguale Kindergärten, Waldkindergärten, musikalische Schwerpunkteinrichtungen beispielsweise haben ihre häufigste Verwirklichung in staatlichen Institutionen. Darüber hinaus findet man hier aber auch einzelne Aspekte anderer pädagogischer Konzepte wie zum Beispiel Waldorf oder Montessori, ohne sich gänzlich diesen pädagogischen Anschauungen zu verschreiben.
Flexibilität
Aufgrund der Tatsache, dass der Staat eine Verantwortung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tragen hat, sind es die staatlichen Einrichtungen, die mit der größtmöglichen Betreuungsflexibilität aufwarten. So finden sich von der Kinderkrippe für die Jüngsten über den klassischen Kindergarten bis hin zum Kinderhort für die nachschulische Betreuung zahlreiche Betreuungsangebote vor. Auch die Öffnungszeiten werden in der Regel großzügig gestaltet, wobei flexible Zeitkonzepte zur Auswahl stehen.
4. Zielgruppe des staatlichen Kindergartens
Der große Vorteil staatlicher Kindertagesstätten ist, dass sie auf die klare Definition einer Zielgruppe verzichten. Stattdessen ist es genau diese Offenheit, für die staatliche Kindergärten bekannt und auch beliebt sind. Das zentrale und traditionelle Angebot spricht Kinder zwischen 3 und 6 Jahren an. Darüber hinaus integrieren die meisten staatlichen Kitas auch Kinderkrippen, die den Kleinsten bereits ab 8 Wochen eine Betreuungsmöglichkeit anbieten. Außerdem sind es diese staatlichen Einrichtungen, die Vorreiter im Rahmen der nachschulischen Betreuung waren, in dem sie eine Betreuung im Kinderhort für Schulkinder bis zu 12 Jahren anbieten.
Tatsächlich ist es so, dass neue Betreuungsbedürfnisse in der Regel zunächst in staatlichen Kindertagesstätten ihre Würdigung finden.
5. Kindergartenalltag in staatlichen Einrichtungen
Der Alltag in staatlichen Kindertageseinrichtungen ist durch das bundeslandeigene Bildungsprogramm nicht vorgeschrieben. Deshalb kann man durchaus diverse Unterschiede zwischen einzelnen Institutionen feststellen. Nichtsdestotrotz ist häufig eine gewisse Struktur zu erkennen:
Ankommen
In den meisten Institutionen wird ein fester Zeitrahmen definiert, innerhalb dessen die Kinder gebracht werden dürfen. Diese Zeit ist durch Freispiel charakterisiert, in dem die Kinder ihre Spielaktivitäten selbst wählen.
Morgenkreis
Manche staatlichen Kindergärten initiieren einen Morgenkreis, der nach der offiziellen Bringzeit eingeleitet wird. Dieser Morgenkreis dient den aktiven Gesprächen über Interessen der Kinder und anstehende Projekte.
Freispiel und Aktivitäten
Nach dem Morgenkreis bis kurz vor der Abholzeit steht abermals das Freispiel im Zentrum. Auch das Frühstück, egal ob individuell oder gemeinsam, fällt in diesen Zeitrahmen. Außerdem werden nun gezielte Angebote unterbreitet, an dem immer eine definierte Zahl an Kindern teilnehmen darf. Bei guter Witterung ist diese Spanne auch die Zeit, in der das Freigelände aufgesucht wird.
Abschlusskreis
Der Kindergartenmorgen endet in staatlichen Einrichtungen zumeist mit einem Abschlusskreis, bei dem gemeinsames Singen, Kreisspiele und Bilderbuchbetrachtungen im Vordergrund stehen. Dieser Abschlusskreis findet jedoch meist nur dann statt, wenn die Kinder nicht auf dem Freigelände spielen.
Mit diesem Abschlusskreis wird das Ende des Kindergartenmorgens eingeleitet und die erste Abholzeit beginnt. Alle weiterführenden Abläufe hängen nun vom Umfang der gebuchten Betreuung ab. Tageskinder begeben sich beispielsweise nun zum Mittagessen und haben anschließend eine Ruhezeit. Darauf folgt ein erneutes Freispiel, welches häufig in einer Sammelgruppe stattfindet. In die hier vorgenannten Tagesabläufe werden individuell jahreszeitliche Themen, Festlichkeiten, Geburtstage und Ausflüge integriert.
6. Vorteile staatlicher Kindergärten
- Zugehörigkeit zu religiösen oder kulturellen Kreisen irrelevant
- meist lange Öffnungszeiten mit gestaffelten Nutzungsmöglichkeiten
- je nach Wohnregion besteht ein gesetzliches Recht auf einen Kindergartenplatz, das von staatlichen Einrichtungen gut realisiert wird
- Kinder werden nicht nach Anmeldezeitpunkt aufgenommen, sondern nach ihrem Geburtsdatum
- häufig werden geltende Bildungsprogramme bestmöglich umgesetzt
7. Nachteile staatlicher Kindergärten
- Aufnahme erfolgt meist nach Einzugsgebieten, so dass man nicht zwangsläufig einen Platz in der gewünschten Einrichtung erhält
- die Gefahr der Teilnahme an Streiks ist in diesen Institutionen vorhanden und geht mit Betreuungsausfällen einher
- die jeweiligen Aufnahmekriterien bestimmen die einzelnen Einrichtungen selbst
- der vorhandene Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz garantiert keine Aufnahme in der am nächsten gelegenen Kita, sondern gegebenenfalls auch weiter weg, wodurch Sozialkontakte erschwert werden
- staatliche Einrichtungen haben aufgrund der Aufnahme nach Geburtstagen oft lange Wartelisten auch bei frühzeitiger Anmeldung
8. Trägerschaft und Kosten
Wie eingangs bereits erläutert wurde, ist ein staatlicher Kindergarten eine solche Betreuungsstätte, die durch einen staatlichen Träger gekennzeichnet ist. In der Regel sind dies
- Städte und
- Kommunen,
weiterführend kommen aber auch
- Landkreise und kreisfrei Städte,
- Bundesländer und
- der Bund
als Träger in Betracht. Gelegentlich findet sich eine Trägerkooperation, bei der dann von einer staatlichen Einrichtung gesprochen werden kann, wenn die Hauptträgerschaft durch den Staat gestemmt wird.
Städtische Institutionen überzeugen prinzipiell durch großzügige Öffnungszeiten, die sich üblicherweise von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr erstrecken. Sogar 24-Stunden Kitas sind mittlerweile im Gespräch. Daraus ergibt sich natürlich die Konsequenz, dass die anfallenden Kosten logischerweise aus dem Umfang der gebuchten Betreuung resultieren. Teilzeitplätze für Kindergartenkinder starten preislich bei 50 Euro, Tagesplätze beginnen bei 80 Euro, wobei die Preisspanne nach oben weit offen ist. Für Krippenkinder fallen beispielsweise deutlich höhere Preise an, die nicht selten über 300 Euro für einen Tagesplatz liegen. Je nach Einrichtung wird der Beitrag individuell nach den Einkommensverhältnissen der Eltern erhoben. Eine Kostensubventionierung ist für einkommensschwache Familien auf Antrag beim Jugendamt möglich.
Weitere finanzielle Besonderheiten der staatlichen Kindergärten sind, dass bei mehr als einem betreuten Kind der Betrag gestaffelt reduziert wird. Manche Kommunen arbeiten auch mit einer Familien-Karte, die Rabatte auf Betreuungsangebote integriert. Je nach Bundesland kann das letzte Kindergartenjahr beitragsfreigestellt sein.
9. Schulkonzept nach dem staatlichen Kindergarten
Da staatliche Kindergärten für Eltern und Kinder konfessionsfrei und kulturell unabhängig arbeitet, ist rein konzeptionell gesehen die staatliche Regelschule das nahe liegende Schulkonzept. Auch dort wird nach dem Prinzip des Einzugsbereichs unabhängig von individuellen, kulturellen und religiösen Gegebenheiten gearbeitet.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Kindern aus staatlichen Kindertageseinrichtungen die alternativen Schulangebote verschlossen bleiben. Bei Interesse kommen also auch Privatschulen unterschiedlicher Schwerpunkte in Betracht.
Autorin: Verena Fischer,
staatlich geprüfte Erzieherin mit Kneipp-Gesundheitsausbildung für Kinder
Letztes Update: Januar 2024
Erstelldatum: Mai 2016
Recherchierte Literatur:
Psychologie (Lehr-/Fachbuch) von Hermann Hobmair bei Bildungsverlag EINS
Pädagogik (Lehr-/Fachbuch) von Hermann Hobmair bei Bildungsverlag EINS
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