Sonderkindergarten

1. Definition des Sonderkindergartens

Unter einem Sonderkindergarten ist eine solche Kindertageseinrichtung zu verstehen, die sich ausdrücklich an Kinder mit besonderem Förderbedarf richtet. In der Praxis bedeutet dies, dass im Sonderkindergarten Kinder mit körperlicher, geistiger, sozialer oder lernspezifischer Behinderung beziehungsweise Entwicklungsverzögerung ihre Betreuung finden können. Auch schwerst-mehrfach behinderte Kinder können in Sonderkindergärten eine Tagesbetreuung erfahren. Der Sonderkindergarten ist also explizit für solche Kinder gedacht, die in einer Regeleinrichtung keine adäquate Förderung und Betreuung entsprechend ihrer Besonderheiten genießen können.

 

Das Prinzip der Sonderkindergärten geht auf das Konzept der Sonderpädagogik zurück, welches glücklicherweise dazu geführt hat, dass aus den Einrichtungen für Behinderte vergangener Zeiten, die vielmehr als Verwahrstationen angesehen werden mussten, pädagogisch sinnvoll arbeitende Institutionen wurden, wo behinderten Kinder nicht nur eine angemessene Förderung sondern auch eine ganzheitliche heilpädagogische Versorgung zuteil wird. In diesem Sinne wird der Sonderkindergarten als familienergänzende, teilstationäre Institution zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben verstanden. Die individuelle Akzeptanz und Unterstützung der anvertrauten Kinder steht dabei im Zentrum, wobei neben der Vermittlung von Grundfertigkeiten wie Sauberkeit, Motorik, Wahrnehmung, Sozialverhalten oder Sprache auch therapeutische Angebote im Zentrum stehen. Sonderkindergärten zeichnen sich durch kleine Gruppen aus, die vorwiegend von Fachpersonal, sprich Erzieherinnen, Heilpädagogen oder Sozialpädagogen, betreut werden.

 

Sonderkindergarten

 

2. Das Menschenbild in Sonderkindergärten

Das Menschenbild in Sonderkindergärten ist in erster Linie durch die jeweilige Weltanschauung des Trägers geprägt. So können je nach Trägerschaft esoterische, ökologische oder christliche Aspekte im Zentrum stehen.

 

Jenseits dieser Spezifikationen ist Integration im Sonderkindergarten ein zentrales Schlagwort, welches zum höheren gesellschaftlichen Ziel erklärt wird. Dies bedeutet, dass alle Menschen als Bestandteil der Gesellschaft angesehen werden, unabhängig von ihren individuellen Besonderheiten. Von diesen soll der Blick weggerichtet werden, was als wegweisend bei der Vermeidung gesellschaftlicher Ausgrenzung Behinderter gilt. Einer Unterscheidung in Menschen mit und ohne Behinderung wird eine klare Absage erteilt, gleichwohl wird akzeptiert, dass Menschen als Individuen unterschiedliche Förderbedarfe haben. Nichtdestotrotz hat eine externe Einstufung der Lebensqualität nicht zu geschehen. Stattdessen sind alle Menschen gleichermaßen zu achten und zwar gleichwertig und stets von Würde begleitet.

 

3. Konzept der Sonderpädagogik

Im Zentrum der Sonderpädagogik im Allgemeinen stehen sowohl die adäquate Förderung beeinträchtigter Kinder als auch deren Integration in das gesellschaftliche Leben im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten. Damit stellen sich den Sonderkindergärten vielfältige Herausforderungen.

 

Jedes Kind besucht den Sonderkindergarten mit einem ganzen Paket bereits gemachter Förder- und Therapieerfahrungen. Nichtdestotrotz ist es ein elementarer Bestandteil des Sonderkindergartens, behinderte Kinder individuell zu fördern und zwar im lebenspraktischen wie im therapeutischen Kontext. Dies bedeutet, dass Entwicklungsprozesse eingeleitet und begleitet werden. So werden individuelle Hilfepläne erstellt, die mögliche Handlungsschritte aufzeigen, die den Weg des Kindes zu einer im Rahmen seiner Behinderung weitgehend selbstständigen Lebensführung unterstützen sollen. Dies kann die Förderung alltäglicher Grundkompetenzen aber auch eine Fokussierung der auditiven oder visuellen Wahrnehmung sowie die Entwicklung von Kommunikationskompetenz bedeuten. Alle Kinder werden in ihren Stärken und Schwächen wahrgenommen und in ihren individuellen Möglichkeiten unterstützt. Aber auch die uneingeschränkte Annahme aller Kinder gleichermaßen prägt das Konzept der Sonderpädagogik.

 

Damit wird der Sonderkindergarten zum Förderraum für beeinträchtigte Kinder und leistet eine engte Zusammenarbeit mit Eltern, Therapeuten und Medizinern. Gleichwohl sieht er sich jedoch auch als Ort, an dem die Kinder familienergänzend Geborgenheit und emotionale Sicherheit erfahren, sich wohlfühlen sollen, Halt und Orientierung finden, aber auch Grenzen erleben dürfen.

 

4. Tagesablauf im Sonderkindergarten

Tagesabläufe im Sonderkindergarten unterscheiden sich deutlich von denen in Regeleinrichtungen. Wenngleich inhaltlich und tagesstrukturell durchaus Gemeinsamkeiten zu erkennen sind, so muss der Sonderkindergarten natürlich stark an den Bedürfnissen der ihm anvertrauten Kinder und deren Familien ausgerichtet sein, woraus sich eindeutige Charakteristiken ergeben:

 

Bring- und Abholphase

Der Sonderkindergarten ist weit mehr als eine bloße Kinderbetreuungseinrichtung, vielmehr versteht er sich konzeptionell als familienergänzende und –entlastende Hilfeleistung. Diese Zielsetzung beginnt nicht erst mit der Ankunft im Kindergarten, sondern bereits bei Verlassen des Elternhauses und endet mit der dortigen Wiederankunft. In der Praxis bedeutet dies, dass Kinder, die in Sonderkindergärten betreut werden, üblicherweise mit einem Sammelbus direkt vor ihrem Elternhaus abgeholt und nachmittags dort wieder hingebracht werden.

 

Betreuungszeit

Teilzeitbetreuungen, wie man sie von den Regelzeiten klassischer Kindergärten kennt, gibt es im Sonderkindergarten oftmals nicht. Stattdessen dauert die Betreuung üblicherweise stets bis in den Nachmittag. Dies soll einerseits die Eltern entlasten, liegt jedoch andererseits auch in der Gewährleistung regelmäßiger Tagesstrukturen für behinderte Kinder begründet.

 

Therapeutisches Geschehen

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfahren üblicherweise verschiedenartige Therapien wie beispielsweise Ergotherapie, Logopädie oder Krankengymnastik. Diese Therapien haben einen festen Platz im Alltag des Sonderkindergartens und werden dementsprechend vor Ort durchgeführt.

 

Tagesstrukturierung

Feste Rituale sind für Kinder gerade mit geistiger Beeinträchtigung elementar und geben ihnen Sicherheit, Halt und eine Orientierungshilfe in ihrem Alltag. Folglich kann man im Sonderkindergarten eine klar definierte Tagesstrukturierung vorfinden. Selbstverständlich sieht diese Raum für verschiedene Aktivitäten wie Ausflüge, Spiel im Freigelände oder gelenktes Spiel sowie einen Bezug zu jahreszeitlichen Kontexten vor. Allerdings folgt man dabei klar vorgegebenen Tagesstrukturen.

 

Gemeinsamkeiten

Gemeinsames Leben und Erleben nimmt im Sonderkindergarten einen hohen Stellenwert ein und wird deshalb zelebriert. Gemeinsamer Morgen- und Abschlusskreis, gemeinsame Ausflüge, gemeinsame Mahlzeiten, gemeinsames Singen und Tanzen – all dies ist aus dem Alltag des Sonderkindergartens nicht weg zu denken.

 

Gruppenstruktur

Auch die Gruppenstruktur in Sonderkindergärten unterscheidet sich deutlich von Regeleinrichtungen. Der erhöhte Betreuungs-, Förder- und Versorgungsbedarf des Klientel sorgt dafür, dass der Personalschlüssel in diesen Institutionen recht großzügig gehalten ist und der Personalbedarf von Fachkräften gedeckt wird. Die Gruppengröße liegt bei durchschnittlich zehn Kindern, die altersgemischt betreut werden.

 

Inhaltsaspekte

Entsprechend der Bedürfnisse der im Sonderkindergarten betreuten Kinder sehen solche Institutionen nicht nur eine angemessene Freizeitbeschäftigung vor. Stattdessen steht der Erwerb von Grundkompetenzen im Rahmen der individuellen Möglichkeiten ebenfalls im Fokus. Hinzu kommen die bereits erwähnten Fördereinheiten der Kinder, die den Gruppenablauf mitbestimmen.

 

5. Zielgruppendefinition des Sonderkindergartens

Sonderkindergärten sind Einrichtungen, die speziell zur angemessenen Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderungen entwickelt wurden. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger, sozialer, entwicklungspsychologischer oder lernspezifischer Natur ist. Sogar Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, können im Sonderkindergarten aufgenommen werden.

 

Krippen- und Hortangebote sind im Sonderkindergarten nicht etabliert, stattdessen richten sich diese Institutionen ausdrücklich an Kinder im klassischen Kindergartenalter, also ab drei Jahren. Den Sondereinrichtungen obliegt die Besonderheit, dass Kinder, die hier betreut werden, ohne weitere Antragsverfahren ein Jahr später eingeschult werden. Eine Betreuung ist demnach bis zum Alter von sieben Jahren möglich.

 

6. Vorteile eines Sonderkindergartens

  • Sonderkindergärten bieten beeinträchtigten Kindern eine individuelle Förderung
  • auch schwerst-mehrfach behinderte Kinder haben hier die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben
  • derartige Institutionen arbeiten vorwiegend mit speziell ausgebildetem Fachpersonal
  • es werden kleine Gruppen von rund zehn Kindern betreut
  • die entsprechenden Räumlichkeiten sind behindertengerecht ausgestattet
  • die spezielle Strukturierung schafft eine echte Entlastung für die gesamte Familie
  • therapeutische Maßnahmen werden in den Kindergartenalltag integriert

 

7. Nachteile eines Sonderkindergartens

  • Sonderkindergärten sind in sich geschlossene Einrichtungen, die dem Prinzip Integration nicht zwingend gerecht werden
  • behinderte Kinder werden damit doch ausgegrenzt
  • trotz theoretisch guter Personalschlüssel ist in der Praxis meist zu wenig Personal vorhanden
  • Sonderkindergärten müssen häufig gegen Stigmatisierung ankämpfen

 

8. Sonderkindergärten: Träger und Kosten

Sonderkindergärten können von unterschiedlichen Institutionen getragen sein und werden üblicherweise  in jedem Landkreis vorgehalten. Nichtsdestotrotz ist ein gewisser Anfahrtsweg nicht auszuschließen, der allerdings dank Abhol- und Bringdiensten relativiert wird. Wer nach einem Sonderkindergarten sucht, wird zumeist über

  • kirchliche Einrichtungen,
  • freie Träger,
  • Elterninitiativen und
  • Träger der Sozialhilfe, sprich Landesinstitutionen

 

fündig.

 

Die Kosten sind dabei trägerabhängig und können durchaus hohe Ausmaße annehmen. Ist die Behinderung des Kindes anerkannt, so kommt eine staatliche Kostenübernahme in Betracht. Deren Gewährung und Höhe hängt von der Art der Behinderung, dem Umfang der notwendigen Betreuung sowie dem Einkommen der Eltern ab und variiert je nach Bundesland. Beantragt werden kann sie als Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialamt, beim Jugendamt oder beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe.

 

9. Schulbesuch nach dem Sonderkindergarten

Kinder, die einen Sonderkindergarten besuchen, sind üblicherweise in einem Ausmaß beeinträchtigt, das dem anschließenden Besuch einer Regelschule entgegensteht. Je nach vorherrschender Behinderung kann eine

 

  • Sonderschule,
  • Sehbehindertenschule,
  • Gehörlosenschule,
  • Schule für Körperbehinderte oder
  • eine Förderschule

 

in Betracht kommen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Einschulung in die Regelschule unter Zuhilfenahme eines Integrationspädagogen angezeigt.

 

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Autorin: Verena Fischer,
staatlich geprüfte Erzieherin mit Kneipp-Gesundheitsausbildung für Kinder
Letztes Update: Januar 2024
Erstelldatum: Mai 2016
Recherchierte Literatur:
Psychologie (Lehr-/Fachbuch) von Hermann Hobmair bei Bildungsverlag EINS
Pädagogik (Lehr-/Fachbuch) von Hermann Hobmair bei Bildungsverlag EINS

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