Afi

1. Afi – was ist das?

Wenn von Afi die Rede ist, so wird eine irreführende Begrifflichkeit verwand. Denn Afi ist die Abkürzung für Arbeitsstelle für Integrationspädagogik und beschreibt grundsätzlich eine Institution, die sich mit der frühkindlichen Integration befasst. Nichtsdestotrotz wird der Begriff Afi Synonym für die Integrationspädagogik angewandt.

 

Afi ist eine Fördermaßnahme, die sich ausdrücklich an Kinder im Vorschulalter richtet. Ihr Ziel ist es, Kindern, die in irgendeiner Form beeinträchtigt sind und die deshalb in einem Regelkindergarten überfordert wären, durch gezielte Hilfestellung dennoch dessen Besuch zu ermöglichen. Damit spricht Afi Kinder an, die sich im Grenzbereich zwischen Regelkindergarten und Förderkindergarten bewegen. Dabei steht diesen Kindern während des Tagesstättenbesuchs an mindestens fünf Wochenstunden eine Integrationsfachkraft zur Seite, die auf verschiedene Art Hilfestellung leistet und damit die Integration in den Regelkindergarten und die dortige Gruppe unterstützt.

 

Afi

 

Damit lässt sich Afi zusammenfassen als Maßnahme zur Integration von Kindergartenkindern, unter den Voraussetzungen, dass diese

 

  • noch nicht schulpflichtig sind,
  • eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen,
  • einen nachgewiesenen heilpädagogischen Förderbedarf von mindestens fünf Wochenstunden aufweisen und
  • körperlich, geistig oder seelisch behindert sind.

 

Afi ist zwar auf das zu fördernde Kind ausgerichtet, stellt aber dennoch eine Schnittstelle zwischen den Kindern, den Eltern und dem pädagogischen Personal im Kindergarten dar. Sie alle werden im Umgang mit der jeweiligen Förderindikation und der individuellen Situation beraten, unterstützt und angeleitet.

 

 

Afi-Grafik

 

2. Gründe für Afi

Wie bereits erwähnt ist Afi eine integrative Maßnahme, die beeinträchtigte Kinder beim Besuch eines Regelkindergartens unterstützten soll, um ihnen beim Leben im Rahmen der sozialen Gruppe zu helfen und dadurch dafür zu sorgen, dass der Kindergartenbesuch jenseits einer Förderstätte trotz nachgewiesenem Förderbedarf erfolgreich verläuft. Dabei ist die Bewilligung von Afi von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem davon, dass eben der genannte erhöhte Förderbedarf nachgewiesen ist. Dieser besteht laut den Grundsätzen der Integrationspädagogik dann, wenn das Kind in einem oder mehreren entscheidenden Lebensbereichen eingeschränkt ist:

 

2.1 Körperliche Behinderung

Kinder mit Beeinträchtigungen im körperlichen Bereich können zum Besuch eines Regelkindergartens Afi Leistungen beantragen. Diese zielen in diesem Kontext darauf ab, im Rahmen der Betreuung die defizitären Bereiche nicht nur zu fördern, sondern gegebenenfalls durch externe Hilfestellungen sozusagen zu ersetzen und damit zumindest punktuell eine Teilhabe an solchen Kindergartenaktivitäten zu erreichen, die ohne Afi nicht möglich wären. Beispielhaft kann ein Kind mit Lähmungen in den Beinen einen barrierefreien Regelkindergarten besuchen und im Rahmen der Afi sogar an Angeboten im Freien teilnehmen, weil nunmehr eine individuelle Betreuungskraft Hürden zu nehmen hilft. In diesem Zusammenhang ist Afi also vielmehr eine Maßnahme, die körperlich beeinträchtigten Kindern einen „normalen“ Kindergartenalltag ermöglicht, weil sie Hilfestellung leistet, die das Maß dessen, was die dort beschäftigten Pädagogen erbringen können, übersteigt.

 

2.2 Geistige Behinderung

Auch Eltern geistig eingeschränkter Kinder können den Versuch wagen, ihr Kind in einer Regeltagesstätte betreuen zu lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass die geistige Retardierung keine schwerwiegende Form aufweist und Eltern, Erzieherinnen und Afi-Fachkräfte der Meinung sind, das Kind sei durch die Integration nicht überfordert. Dann nämlich strebt Afi danach, innerhalb des Kindergartenalltags Situationen zu inszenieren, welche der gegenseitigen Akzeptanz den Weg ebnen, das Kind in die Gruppe integrieren und gleichzeitig es in seinen Defiziten fördern. Gerade im Bereich der geistigen Behinderung gehen körperliche Hilfestellung, Gruppenintegration und Förderung der geistigen Fähigkeiten nahtlos ineinander über. Am Beispiel erklärt, inszeniert die Afi-Fachkraft beispielsweise Spielangebote, die der Entwicklung des Kindes entgegenkommen und unterstützt es gleichzeitig bei der Teilhabe an Spielveranstaltungen anderer Kinder. Im körperlichen Bereich kann der Gang zur Toilette eine Hilfeleistung der Afi sein.

 

2.3 Seelische/emotionale Behinderung

Kinder, für die Afi bewilligt wird, müssen nicht zwangsläufig im körperlichen oder geistigen Bereich beeinträchtigt sein. Möglich ist auch eine problematische seelisch-emotionale Entwicklung. Die betroffenen Kinder zeigen im Umgang mit anderen unangemessene Verhaltensweisen wie Aggressionen oder übertriebene Zurückhaltung. Vielleicht kommen sie mir der durch den Kindergartenbesuch einhergehenden Trennungssituation von der Bezugsperson nicht zurecht. Auch manische oder depressive Stimmungen können als seelisch-emotionale Behinderung gewertet werden, ebenso wie Verhaltensauffälligkeiten jeder Art. Welche emotionale Beeinträchtigung auch immer besteht, häufig zeigen die betreffenden Kinder inadäquates Verhalten, das ihre Akzeptanz in der sozialen Gruppe vermindert. Dies öffnet der Ausgrenzung Tür und Tor. Genau dies zu verhindern, kann Ziel der Afi sein. Sie nimmt die Kinder in ihren Stimmungen wahr und leitet frühzeitig Maßnahmen bei Erkennen unerwünschter Entwicklungen ein. Durch spezielle Angebote wird die Integration auch emotional beeinträchtigter Kinder in die Kindergartengruppe gefördert.

 

3. Inhalte der Afi- Integrationspädagogik

Afi ist eine alleinstehende Fördermaßnahme, die sich jedoch durch interdisziplinäres Arbeiten auszeichnet. So nehmen Afi-Fachkräfte auch den Part der Verknüpfung anderweitiger Hilfe- und Therapieleistungen ein und arbeiten kooperativ mit diesen zusammen. Ziel der Afi ist natürlich die Integration eines behinderten Kindes in den Regelkindergarten. Allerdings zielen alle Maßnahmen darauf ab, die Gesamtsituation des betroffenen Kindes und seiner Familie zu verbessern. Und dies bedeutet, dass Afi viele verschiedene Inhalte aufweisen muss:

 

3.1 Beratung

Fachkräfte für Kindergartenintegration nehmen an erster Stelle die Aufgabe wahr, Ansprechpartner für alle an der Erziehung des jeweiligen Kindes beteiligten Personen zu sein. Dies bedeutet, dass die Afi-Betreuer regelmäßige Beratungsarbeit leisten und zwar sowohl gegenüber den Eltern als auch den Erzieherinnen im Regelkindergarten. Im Zentrum stehen nicht nur die Beeinträchtigung des Kindes, sondern auch seine Ressourcen sowie die Entwicklung der Behinderung im Laufe des Betreuungs- und Therapieprozesses. Deshalb sollten Beratungsgespräche regelmäßig stattfinden, vor allem da sie individuelle Zieldefinitionen erbringen können. Insgesamt geht es jedoch um die praktische Beratung im Umgang mit dem Kind und seiner Beeinträchtigung vor dem Hintergrund der Verbesserung der Lebenssituation.

 

3.2 Lebenspraktische Hilfe im Kindergarten

Im Rahmen des Kindergartenalltags übernimmt die Afi die Aufgabe, das zu betreuende Kind in seinen alltagspraktischen Tätigkeiten zu unterstützen damit dortige Defizite der Integration in den Regelkindergarten nicht im Wege stehen. Dies bedeutet, dass der Afi-Betreuer dem Kind beim An-, Aus- oder Umziehen hilft, es beim Gang zur Toilette begleitet oder im Bedarfsfall auch Windeln wechselt und beispielsweise bei der Zubereitung und Aufnahme von Essen unterstützt. Insgesamt hat Afi in diesem Kontext den Auftrag, dem Kind in allen Bedarfsbereichen des Alltags praktische Hilfe zu leisten, es dabei jedoch zur eigenständigen Ausführung anzuleiten.

 

3.3 Individualförderung im Kindergarten

Im Normalfall sind Afi und Frühförderung zwei Hilfemaßnahmen, die nicht kooperativ stattfinden können. Nichtsdestotrotz kann der Frühförderbedarf auch bei Afi-Kindern nicht geleugnet werden sondern ist im Gegenteil eher besonders hoch. Dies bedeutet, dass Afi-Pädagogen auch Frühförderung anzubieten haben. Hierfür werden gemäß des Hilfe- und Behandlungsplans spielerische Elemente in Einzelsettings inszeniert, die exakt die Defizite des Kindes aufgreifen und im spielerischen, also erfreulichen Kontext fördern. Dadurch ist der Frühförderbedarf zumindest punktuell abgedeckt.

 

3.4 Gruppenförderung im Kindergarten

Afi ist eine Maßnahme zur Integration, woraus die logische Schlussfolgerung resultiert, dass die Arbeit innerhalb der Kindergartengruppe im Zentrum steht. In diesem Zusammenhang fokussieren die Afi-Mitarbeiter natürlich das ihnen anvertraute Kind, dabei arbeiten sie jedoch innerhalb des Gruppenteams mit und inszenieren Angebote, die allen Kindern entgegenkommen. So wird der Gruppenintegration des Kindes der Weg geebnet.

 

3.5 Therapiekoordination

Wurde für die Kindergartenintegration eines Kindes Afi bewilligt, so stellt der entsprechende Afi-Betreuer nunmehr den primären Ansprechpartner der Eltern dar. Dies bedeutet auch, dass er als Koordinator aller weiten Hilfe- und Therapiemaßnahmen fungiert. Termine müssen die Eltern zwar eigenständig wahrnehmen, nichtsdestotrotz kann die Afi-Fachkraft Therapiearten empfehlen und auch Gesprächen und Sitzungen beiwohnen. Allen voran sollte sie in regem Austausch mit den involvierten Therapeuten stehen.

 

4. Vor- und Nachteile der Afi

Afi ist eine Hilfeleistung für behinderte Kinder und birgt großes Potenzial. Dies sollten sich betroffene Eltern immer vergegenwärtigen, wenngleich natürlich auch gewisse Nachteile nicht zu leugnen sind.

 

4.1 Die Vorteile der Afi

  • Afi ist eine Möglichkeit, Kinder mit Behinderungen in einen Regelkindergarten zu integrieren.
  • Sie deckt den Grenzbereich zwischen Regelkindergarten und Fördereinrichtung ab.
  • Es handelt sich um eine individuelle Förder- und Integrationsmethodik.
  • Afi vereint Hilfestellung im Alltag, Individual- und Gruppenförderung.
  • Afi leistet umfangreiche Beratung gegenüber Eltern und Kindergartenpersonal sowie allen an der Erziehung des Kindes beteiligten Personen.
  • Afi Mitarbeiter sind Koordinatoren aller am Hilfeprozess beteiligten Therapeuten und Institutionen.

 

4.2 Die Nachteile der Afi

  • Afi verleitet dazu, Integration um jeden Preis zu wollen – Kinder werden dadurch überfordert.
  • Der Hilfeprozess setzt eine enge Zusammenarbeit aller Bezugspersonen und Therapeuten des Kindes voraus.
  • Eine tragfähige Beziehung zwischen Kind und Afi-Betreuer ist unabdingbar.
  • Afi-Kinder nehmen trotz aller Integrationsversuche eine Sonderstellung innerhalb der sozialen Gruppe ein.
  • Afi garantiert eine punktuelle und keine durchgehende Begleitung.

 

5. Kosten und Kostenübernahme für Afi

Integrationspädagogik ist eine Fördermaßnahme, die das Ziel hat behinderten Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Entsprechende Maßnahmen haben ihre Verankerung innerhalb der Sozialgesetzgebung, so dass auch die Sozialleistungsträger anfallende Kosten zu tragen haben. In diesem Kontext gilt Afi als Eingliederungshilfe und basiert damit in seiner Finanzierung auf den §§ 53 und 54 SGB VII und § 35a SGB VIII

 

Daraus resultiert das Sozialministerium und dessen nachgeordnete Behörde, im Normalfall der überörtliche Träger der Sozialhilfe, als Kostenverantwortlicher. Zuständig ist jeweils das Amt, in dessen Zuständigkeitsbereich das zu betreuende Kind seinen festen Wohnsitz hat.

 

Nichtsdestotrotz wenden sich hilfesuchende Eltern nicht an den Kostenträger persönlich, sondern stellen ihren Antrag direkt über eine der Arbeitsstellen für Integrationspädagogik ihres Wohnbezirks. Von hier aus wird das gesamte Antragsverfahren abgewickelt.

 

6. Zuständigkeit und Ansprechpartner

Afi ist eine Fördermaßnahme, die bundeslandintern geregelt wird. Entsprechend kann keine einheitliche Regelung benannt werden. Prinzipiell jedoch obliegt die Durchführung von Afi den gleichnamigen Institutionen, die je nach Region auch namentliche Kindergarten-Integration anbieten. In manchen Bundesländern sind sogar regionale Zuständigkeiten der Afi-Stellen benannt. Grundsätzlich lässt sich allen Interessenten empfehlen, sich direkt an eine Fachstelle für Kindergarten-Integration/Integrationspädagogik zu wenden. Insofern man derartige Einrichtungen nicht kennt, lassen sich Adressen auch über

 

  • das Sozialministerium,
  • den überörtlichen Träger der Sozialhilfe,
  • Kinderärzte,
  • Frühförderzentren,
  • Frühkindliche Therapeuten und
  • Kindergärten

 

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