Verpflichtende Untersuchungen für Kinder

Rundum gesund bis zur Einschulung –
alle „U-Untersuchungen“ im Überblick


Zwischen dem ersten Lebenstag und dem sechsten Lebensjahr sind für Kinder insgesamt neun ausführliche Untersuchungen bei einem Kinderarzt vorgesehen. Diese sind verpflichtend, weil sie dazu dienen Entwicklungsverzögerungen, Krankheiten und Behinderungen Behinderungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Werden Termine für U-Untersuchungen von den Eltern nicht wahrgenommen, schaltet sich daher das Jugendamt ein. Bei der Anmeldung in Krippe und Kindergarten kann es daher sein, dass die Träger einen Nachweis über die letzte U-Untersuchung verlangen. Für diesen Fall reicht es, das U-Heft vorzuzeigen oder eine Kopie der entsprechenden Untersuchung einzureichen.

 

Kinderuntersuchung

 

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über alle Untersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr.

 

Vorsorge-Untersuchungen für Kinder

Untersuchungsnummer
Alter des Kindes
Was wird gemacht?


U 1
1. Lebenstag

Der Arzt überprüft, ob das Baby gesund ist und die Geburt gut überstanden hat. Er beurteilt den Puls, die Atmung, die Bewegungen des Kindes, sein Aussehen und seine Reflexe. Außerdem wird das Baby gewogen und gemessen, Herz und Lunge abgehört und die Durchblutung kontrolliert.
Wenn das Baby alle Gesundheitskriterien erfüllt, bekommt es zehn Vitalpunkte und hat gute Voraussetzungen sich auch weiterhin altersgerecht zu entwickeln. Zu früh geborene Kinder werden engmaschiger kontrolliert, je nach körperlicher Reife brauchen sie Hilfe beim Atmen und eine intensivere medizinische Betreuung – vor allem dann, wenn sie bei der Geburt unter 2000 Gramm wiegen.


U 2
3. bis 10. Lebenstag

Diese zweite Untersuchung findet meist noch im Krankenhaus statt, sie kann aber auch bereits vom Kinderarzt durchgeführt werden.
Erneut wird das Baby gemessen und gewogen – es sollte bereits an Gewicht zugelegt haben. Auch der Herzschlag, die Atmung, der Muskeltonus und die Bewegungen kontrolliert der Arzt. Er führt einen Hörtest durch und entnimmt ein wenig Blut aus der Ferse des Baby. So kann er ausschließen, dass das Kind Probleme mit dem Stoffwechsel oder der Schilddrüse hat.
Anschließend berät der Arzt die Eltern im Hinblick auf das Stillen und Allergieprävention.  


U 3
4. bis 5. Woche

Der Kinderarzt erkundigt sich, ob das Baby regelmäßig und ausreichen trinkt, wie es schläft und wie es um seine Verdauung bestellt ist.
Bei der Untersuchung prüft er, ob das Kind einen Gegenstand mit den Augen fixieren kann, ob es auf Geräusche reagiert, den Kopf kurz anhebt und ob seine Reflexe altersgerecht ausgeprägt sind. Besonders gründlich überprüft der Arzt die Hüfte des Kindes, um eventuelle Fehlstellungen zu entdecken. Dazu nutzt er das Ultraschallgerät.
Abschließend erfolgt noch eine Impfberatung.


U 4
3. bis 4. Monat

Bei dieser Untersuchung steht die geistige und motorische Entwicklung des Kindes im Vordergrund:

  • Kann sich das Baby in der Bauchlage mit den Armen aufstützen?
  • Führt es seine Hände in der Rückenlage zusammen?
  • Wendet es sich Geräuschen hin und folgt es einem Gegenstand mit den Augen?
  • „Brabbelt“ das Baby? Lächelt es?

Oft finden bei der U 4 auch die ersten Impfungen statt.


U 5
6. bis 7. Monat

Der Arzt schaut sich an, ob das Baby gezielt nach Gegenständen greift und diese von einer Hand in die andere übergibt.
Die meisten Kinder drehen sich in diesem Alter zudem schon von der Rücken- in die Bauchlage.
Weil die Beikosteinführung ansteht, berät der Arzt die Eltern im Hinblick auf eine gesunde, altersgerechte Ernährung.


U 6
10. bis 12. Monat

In diesem Alter sollte sich ein Kind bereits in einem Raum fortbewegen können. Manche machen bereits ihre ersten Schritte, die meisten robben, krabbeln oder rollen umher und ziehen sich an Möbeln hoch. Zudem schaut der Arzt, ob das Kind sicher sitzen kann und den Pinzettengriff beherrscht.
Was sie Sprache angeht, so bilden Kinder in diesem Alter bereits Silbenketten mit Doppellauten („Da-da-da“, „Ma-ma-ma“ usw.)


U 7
21. bis 24. Monat

Die letzte „U“ ist beweist ein Jahr her. Nun ist es Zeit zu prüfen, welche Entwicklungsfortschritte das Kind seitdem gemacht hat:

  • Kann es sicher laufen?
  • Kritzelt es auf Papier?
  • Kann es mit einem Löffel umgehen?
  • Spricht es mehr als zehn Wörter, vielleicht sogar schon Zweiwort-Sätze?
  • Wie spielt es und nimmt das Kind Kontakt zu anderen Kindern und zu Erwachsenen auf?

Der Arzt berät die Eltern im Hinblick auf die Sauberkeitserziehung.


U 7A
34. bis 36. Monat

Der Arzt kontrolliert die Zähne des fast dreijährigen Kindes und testet sein Hör- und Sehvermögen. Zeigt das Kind Sprachentwicklungsverzögerungen ist es Zeit, diese entsprechend zu behandeln. Auch das Spiel- und Sozialverhalten interessiert den Arzt, den für viele Kinder steht der Besuch des Kindergartens kurz bevor. Es sollte in diesem Alter Sätze mit drei bis fünf Wörtern sprechen können und über einen differenzierten Wortschatz verfügen.
Daher stehen in diesem Zeitraum auch Wiederholungsimpfungen an.


U 8
46. bis 48. Monat

Das Kind ist nun fast vier Jahre alt und wird komplett von Kopf bis Fuß untersucht. Erstmals misst der Arzt auch den Blutdruck und untersucht den Urin, um Organstörungen oder Nierenerkrankungen ausschließen zu können.
Es findet zudem erneut ein Seh- und Hörtest statt.
Zudem überprüft der Arzt die Motorik des Kindes:

  • Kann es schaukeln und mit einem Dreirad fahren?
  • Steht es auf einem Bein?
  • Klettert es?
  • Kann es Kleidungsstücke auf- und zuknüpfen?

Auch im sprachlichen Bereich sollte das Kind Fortschritte gemacht haben und nun mindestes Fünf-Wort-Sätze sprechen sowie Erlebtes nacherzählen können. Zudem sollte es in der Lage sein, sich für etwa 20 bis 30 Minuten zu konzentrieren.


U 9
60. bis 64. Monat

Die U 9 ist die letzte Pflichtuntersuchung vor der Einschulung des Kindes und daher besonders wichtig.  Sie findet im sechsten Lebensjahr statt und der Arzt prüft, ob das Kind schulreif ist:

  • Kann es gut sehen und hören?
  • Ist es geistig soweit, dass es dem Unterricht folgen kann?
  • Zeigt es in ausreichendem Maße Geschicklichkeit, Problemlösungskompetenz und Selbstständigkeit.
  • Spricht es flüssig und ohne zu lispeln?
  • Kann es auf einem Bein hüpfen und einen Ball fangen?

Ist es in der Lage kleine Aufgaben zu bewältigen, Figuren zu zeichnen und seinen Namen zu schreiben?

 

Hier können Sie die Untersuchungen als Tabelle in einem 2-seitigen PDF downloaden:

 

Tabelle Kinderuntersuchungen

 

Für Jugendliche bieten Kinderärzte weitere Untersuchungen an, die jedoch nicht obligatorisch sind. Diese Untersuchungen zielen vor allem darauf ab herauszufinden, ob der Teenager pubertätsbedingte Probleme hat. Der Arzt bietet dann nach Bedarf eine individuelle Beratung und spezifische Hilfestellungen an.

 

So gibt es weitere Untersuchungen:

U10
7 - 8 Jahre

Diese Untersuchung soll die Lücken zwischen U9 und U11 schließen und konzentriert sich auf das Erkennen von Störung beim Lesen, Rechnen und der Rechtschreibung. Außerdem wird die motorische Entwicklung untersucht und einem Verdacht auf ADHS nachgegangen. Diese Untersuchung wird von Krankenkassen nicht unterstützt.

 

U11
9 - 10 Jahre

U11 kümmert sich vornehmlich der Probleme, die in diesem Alter in der Schule üblicherweise auftreten, z.B. Störungen im Verhalten des Kindes oder mangelnde Leistungen in der Schule. Das Medienverhalten wird geprüft und die Zahnstellungen im Kiefer untersucht um eine rechtzeitige Weiterbehandlung beim Kieferorthopäden gewährleisten zu können. Die Prävention von Suchtmitteln sowie eine Förderung der sportlichen Bewegung werden durchgeführt. Die Kosten dieser Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen übernommen.

 

J1
12 - 14 Jahre

Es findet eine Vorsorgeuntersuchung des Körpers und des seelischen Befindens statt. Gewicht, Größe, Skelettbau, Organe und Sinnesorgane werden hier untersucht. Außerdem werden auftretende Probleme die aus der Pubertät resultieren können untersucht, z.B. eine Fehlstellung durch Wachstumsschübe, Essstörungen, Hautprobleme, etc.

 

J2
16 - 17 Jahre

Ein weiterer Gesundheitscheck vor der Volljährigkeit. Hierzu gehören unter anderem Behandlungen zu Sexualstörungen, Pubertätsprobleme und Diabetesuntersuchungen. Der Jugendliche kann sich dem Arzt vertrauensvoll mit Fragen widmen, die er nicht mit den Eltern besprechen möchte. Die Kosten dieser Vorsorgeuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen übernommen.

 

Weitere Informationsquellen

 

Bundesministerium für Gesundheit Das Bundesministerium für Gesundheit informiert aktuell zu den Untersuchungen, die bei Kindern gemacht werden. Hier findet man auch Infos zu zahnärztlichen Untersuchungen und weitere PDFs zum Download.