Unterhaltsvorschuss ab 12?

  • Hallo,


    gibt es für Jugendliche noch Unterhaltsvorschuss, wenn ich und das jugendliche Kind nur Bürgergeld bekommen ? meine Tochter und ich wohnen bei meinen Eltern und ich zahle keine Miete.Es gibt aber eine Voraussetzung,das ab 12 Jahren das Kind nicht von Sozialleistungen abhängig sein darf oder die Mutter 600 Eur verdienen muss sonst kein Anspruch.Ich verdiene kein Geld zur Zeit und das Kind hat auch nichts,sie ist 16 und noch schulpflichtig.Kann meine Tochter ihren Bedarf mit Unterhaltsvorschuss decken wenn ich keine Miete zahle? sie hat noch Kindergeld von 250 Euro.Hat sie Anspruch? vielleicht weiß es jemand vielleicht?

  • Hallo

    Du hast gut Recherchiert.


    Ohne Garantie auf Richtigkeit, ich bin kein Anwalt und kenne mich in Deutschland überhaupt nicht aus. Das hier habe ich als Österreicher jetzt mal kurz ohne Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit recherchiert, bitte selbst nachprüfen:


    Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung des Staates, die an alleinerziehende Elternteile gezahlt wird, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht den vollen Unterhalt für das Kind zahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist abhängig vom Alter des Kindes und beträgt derzeit zwischen 177 Euro und 395 Euro pro Monat.

    Um Unterhaltsvorschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem darf das Kind nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sein. Dies bedeutet, dass das Kind kein Hartz IV oder Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten darf.

    Es gibt allerdings eine Ausnahme von dieser Regel. Wenn das alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient, hat das Kind auch dann Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn es selbst Leistungen nach dem SGB II erhält.

    Wenn die junge Dame 16 Jahre alt und noch schulpflichtig ist. Sie erhält kein eigenes Einkommen und ist daher auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Da du selbst kein Einkommen hast und auch keine Miete zahlst, verdienst du weniger als 600 Euro brutto monatlich.

    Daher hat deine Tochter grundsätzlich keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Allerdings könntest du einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, wenn du glaubhaft machen kannst, dass du in absehbarer Zeit ein Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielen wirst.

    Ob deine Tochter im konkreten Fall Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, kann ich nicht beurteilen. Ich empfehle dir daher, dich an eine Beratungsstelle für Alleinerziehende zu wenden.

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