Weitere Erziehungs-News

Wissenswertes, wenn es Hitzefrei gibt

von Newsredaktion

Hitzefrei

Der Mai verabschiedet sich in diesem Jahr stürmisch, ungemütlich und vor allem mit hochsommerlichen Temperaturen. Während viele Schüler so die Pfingstferien genießen können, stöhnen andere Schüler in der Schule über die Hitze. Aber was müssen Schüler, Lehrer und Eltern wissen, wenn hitzefrei gegeben wird?

Wann fällt der Unterricht aus?

So dürfen sich unter anderem Schüler in Niedersachsen oder in Bremen, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern über hitzefreie Tage freuen, zum ersten Mal in diesem Jahr. Doch wann dürfen Schulen hitzefrei geben? Was Freude der Schüler bedeutet, kann Eltern vor Herausforderungen stellen, wenn sie berufstätig sind und sich nicht spontan um eine Betreuung kümmern können. Die Entscheidung darüber, ob der Unterricht ausfällt, verkürzt wird oder verändert wird, liegt dabei bei den einzelnen Schulen, zum Beispiel in Brandenburg. Die einzelnen Bundesländer geben dazu unterschiedliche Regelungen vor. Der Grund ist einfach: Jede Schule befindet sich in einer anderen Situationen, was unter anderem vom Standort und der Bauart abhängt. So können die Temperaturen zum Teil sehr unterschiedlich sein.

Temperaturen als Maßstab

In Brandenburg, aber auch in anderen Bundesländern, gilt die Richtlinie: Wenn um zehn Uhr eine Außentemperatur von 25 Grad zu messen ist, darf der Unterricht längstens bis zwölf Uhr dauern. In anderen Bundesländern gibt es für Schüler und Lehrer die Schonfrist nicht. In Nordrhein-Westfalen etwa liegt die Entscheidung beim Schulleiter. Hier gilt eine Richtlinie von einer Zimmertemperatur von über 27 Grad. Fakt ist, dass die Schule in vielen Fällen auf die Schüler und Lehrer Rücksicht nimmt, da bei hohen Temperaturen die Leistungsfähigkeit abnimmt. So sollen nach Möglichkeit auch keine wichtigen Tests oder Klassenarbeiten geschrieben werden. Solche Regelungen gelten auch für andere extreme Wetterlagen wie schwere Gewitter, heftige Schneestürme oder extreme Niederschläge.

Sicherstellung der Betreuung

Bundesweit achten jedoch die Schulen darauf, vor allem die jüngeren Schülerinnen und Schüler nicht einfach nach Hause zu schicken. In jedem Fall muss die Betreuung gewährleistet sein. Vielerorts heißt hitzefrei daher auch wärmebedingte Beendigung des Unterrichts. In vielen Fällen findet dann nämlich kein regulärer Unterricht statt, aber die Kinder werden betreut. In jedem Fall muss die Schule der Aufsichtspflicht nachkommen. Schüler der 5. und 6. Klassen dürfen nur nach Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt werden.

Weitere Erziehungs-News