Weitere Erziehungs-News

Wir machen Musik

von Newsredaktion

Musik

Viele Eltern achten darauf, dass Kinder ein Instrument lernen. Kinder profitieren vom Notenlernen und gemeinsamen Musizieren. Auch Eltern in München hatten die Idee und wollten ihren Kindern den Spaß an Saxophon, Tenorhorn und Schlagzeug nicht verderben – zum Ärger der Nachbarn die nun erfolglos vor Gericht gingen.

Effekte der Musik

Kinder profitieren auf vielfältige Weise von der Musik. Kleinkinder entspannen dabei, ihre Entwicklung wird aktiviert. Wenn Eltern Kleinkindern vorsingen, animiert das die Kinder, die Stimme zu benutzen. Grundschüler, die in kleinen Gruppen ein Instrument lernen, werden im Sozialverhalten gefördert, haben ein besseres Gedächtnis für Worte. Außerdem fällt der Übergang zur weiterführenden Schule leichter. Außerdem fördert die Musik generell die geistige Entwicklung und fördert die Sprachentwicklung. Daher bauen viele Eltern auf musikalische Früherziehung, viele Kinder bleiben auch später dabei und lernen weitere Instrumente.

Gestörte Nachbarn vor Gericht

Auch die Familie in München hat regelmäßig Musik gemacht. Die Kinder übten fleißig ihre Instrumente wie Schlagzeug oder Horn. Gerade diese Instrumente sind natürlich nicht gerade leise, sodass sich einige Nachbarn beschwerten und vor Gericht zogen. In dem Fall hat nun das Amtsgericht in München entschieden, dass die Kinder auch weiterhin Musik machen dürfen, auch wenn es laut wird, auch wenn dabei die eine oder andere Ruhepause gestört wird. Damit wiesen die Richter die Klage des benachbarten Ehepaares ab.

Richter entscheiden zu Gunsten der Kinder

Die Nachbarn waren durch das regelmäßige Musizieren genervt. Die Kinder übten fleißig, wie es pädagogisch auch sinnvoll ist. Doch den Nachbarn dröhnten die lauten Instrumente zu laut, die Instrumente erreichten Werte von über 70 Dezibel. Außerdem hätten sich die Kinder nicht an Ruhezeiten gehalten.  Für die Richter entschieden jedoch, dass von Kindern nicht unbedingt die Einhaltung von Regeln verlangt werden könnte. Sie verwiesen zudem auf den besonderen Schutz der Entwicklung der Minderjährigen. Daher wiege das Musizieren und Üben der Kinder schwerer als die mögliche Störung der Nachbarn.

Für das Urteil hatten die Richter auch Lärmprotokolle analysiert und auch vor Ort selbst überprüft, wie die Kinder spielten. Dabei kamen die Richter zu dem Schluss, dass das Spiel der Kinder durchaus zumutbar sei. Der Geräuschpegel sei nicht zu extrem, um als unzumutbar eingestuft zu werden. Zudem wären die Ruhezeiten nur in Ausnahmefällen nicht eingehalten worden.

Weitere Erziehungs-News