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Wie erhalte ich Rente für die Kindererziehung?

von Redaktion

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Wie bekomme ich eine Rente für die Erziehung eines Kindes? Diese Frage stellen sich vielleicht viele (schwangere) Eltern. Ein Experte der Stiftung Warentest erklärt, was Betroffene wissen müssen und wie sie ihren Ruhestand besser planen können.

Es gibt laut Test.de einen wichtigen Vorbehalt: "Eltern müssen Elternzeit geltend machen, damit die Rentenversicherung die Elternschaft auf die Rente anrechnen kann." Dieses Formular heißt „V0800“ und kann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden. Theoretisch können Eltern mit dem Antrag bis zur Rente warten, Experten empfehlen jedoch, den Antrag so bald wie möglich zu stellen. Weil es einfacher zu planen ist.



Um wie viel erhöht sich die Rente meines Kindes?

Laut dem Test.de-Artikel erhöht die Elternzeit die Rente so stark, als ob Mutter oder Vater nach der Geburt ein durchschnittliches Einkommen gehabt und Beiträge bei ihrem Arbeitgeber gezahlt hätten. „Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, beträgt die Erziehungszeit 30 Monate, für Kinder, die nach 1992 geboren sind, 36 Monate. dies gilt aber nur bis zur Obergrenze. Wo ist diese Grenze?

Experten der Stiftung Warentest wissen, dass Elternschaft Ihre Rente nicht erhöht, wenn Ihr Bruttoeinkommen während der Elternschaft die Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Die bemessenen Beitragsgrenzen liegen „im Westen derzeit bei 7.300 Euro, im Osten bei 7.100 Euro“. Dem Artikel zufolge haben Beschäftigte, selbst wenn sie überdurchschnittlich verdienen, keinen vollen Anspruch mehr auf Bildung.

Allerdings stehen laut Test.de Selbständigen ohne Rentenversicherung wie Ärzten, Steuerberatern und Rechtsanwälten von Kindesbeinen an „unabhängig von der Höhe ihres Einkommens“ alle Rechte zu. Wie Test.de allgemein formuliert, sind Selbständige in der Regel „vorgeburtlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, freiwillig oder gar nicht.“ Sie haben Anspruch auf eine Elternzeit, unabhängig davon, ob Sie eingeschrieben sind. „Bei der Rentenversicherung wird die Elternzeit angerechnet, es sei denn, der Elternteil erhält vergleichbare Leistungen aus anderen Alterssicherungssystemen.“ trifft ebenfalls nicht zu.

 

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Welcher Elternteil hat Anspruch auf eine Elternzeitrente?

Der Rentenanspruch für Kindererziehung beträgt „einmal je Kind“. d.h. nicht bei beiden Elternteilen. Eltern, die sich in den ersten Jahren hauptsächlich um ihre Kinder gekümmert haben, vergibt die Rentenversicherung in der Regel mit zusätzlichen Rentenpunkten, erklärt Test.de. „Wenn die Mutter es im ersten Jahr erledigt und der Vater es in den nächsten zwei Jahren, werden beide anteilig und nacheinander gezählt.“ Wenn Sie möchten, dass sie so aussehen: Das erkläre ich gemeinsam mit der Rentenversicherung. "Sie verwenden dafür das Formular V0820. Sie können sich dafür keine Zeit nehmen. Das geht erst zwei Monate zurück. Am besten entscheiden die Eltern, bevor das Baby geboren wird." In einem Artikel der Stiftung Warentest heißt es:


Wie hoch ist die Rente für die Erziehung eines Kindes?

Mütter oder Väter erhalten für jedes Kind Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto. Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erzielten rund 2,5 Punkte. „Etwa 90 Euro in den alten Bundesländern und 89 Euro in den neuen Bundesländern“, erklärt Test.de. Kinder, die nach 1992 geboren sind, liegen bei „rund 3 Punkten“. „Das sind etwa 108 Euro in den alten Bundesländern und 107 Euro in den neuen Bundesländern“, gibt der Experte ein Beispiel.
„Ein 2001 geborenes Kind entspricht in den alten Bundesländern einer Rente von rund 108 Euro. Ein 1990 geborenes Kind und ein 1995 geborenes Kind erhalten in den neuen Bundesländern eine Rente von rund 195 Euro. "

 

Quelle: Stiftung Warentest

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