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Wichtige Regeln für Ferienjobs

von Newsredaktion

Arbeit

Viele Kinder nutzen die aktuellen Sommerferien als Gelegenheit für einen Ferienjob. Sie tragen Zeitungen aus, übernehmen Babysitting oder erledigen kleine Botengänge. Mit diesen und ähnlichen Jobs wollen sich die Schüler ihr Taschengeld aufbessern und unabhängiger von den Eltern werden. Allerdings gilt es dabei, einige gesetzliche Regelungen zu beachten. Eltern sind gefordert, einen Blick darauf zu haben, dass Kinder nicht überfordert sind.

Gesetz schützt vor Kinderarbeit

In Deutschland ist Kinderarbeit gesetzlich verboten. Dazu gehören Tätigkeiten, die Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre am Schulbesuch hindern oder körperlich bzw. seelisch schaden. Dazu gelten das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung. Gesetzgeber unterschieden dabei zwischen Kindern und Jugendlichen. Jugendliche sind demnach 15- bis 18-Jährige, Kinder Minderjährige bis 15 Jahre.

Aufgaben in der Familie nicht bezahlen

Kinder unter 13 Jahren dürfen eigentlich keinen Ferienjob annehmen. Allerdings können sie altersgerecht im Haushalt oder Garten mithelfen. Rasenmähen oder Autowaschen sind dabei typische Aufgaben. Experten raten jedoch dazu, diese Aufgaben nicht extra zu bezahlen. Dies sollte nur für Ausnahmen bzw. einmalige Tätigkeiten wie das Zusammenfegen von Laub im Herbst gelten. In Ausnahmen dürfen Kinder auch bei Musikveranstaltungen oder anderen kulturellen Events wie Theater oder Filmaufnahmen mitwirken.

Kleine Jobs für Kids ab 13 Jahre

Kinder bzw. Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahre  dürfen auch außerhalb der Familie kleine Jobs übernehmen, wenn die Eltern zustimmen. Erlaubt sind einfache Tätigkeiten montags bis samstags für höchstes zwei Stunden täglich. Außerdem darf die Arbeitszeit nicht in der Schulzeit liegen. In der Landwirtschaft dürfen Kinder bis zu drei Stunden täglich arbeiten. Schüler dürfen in den Ferien einen Ferienjob annehmen. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen aber nicht länger als vier Wochen pro Kalenderjahr arbeiten. Die Tätigkeit darf maximal acht Stunden täglich dauern, hilfreich ist auch hier das Einverständnis der Eltern.

Geeignete Nebenjobs für Schüler

Die Tätigkeit darf Schüler in ihrer Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung nicht gefährden. Daher sind Tätigkeiten wie Zeitungen austragen, Babysitten, Gassi gehen mit Hunden oder das Versorgen von Haustieren geeignet. Ab 15 Jahren sind auch Jobs im Supermarkt oder in der Gastronomie denkbar. Grundsätzlich hat jedoch der Schulbesuch immer Vorrang. Daher nutzen viele Schüler die Ferien für einen kleinen Zuverdienst. Trotz gesetzlicher Bestimmungen sollten Eltern darauf achten, dass Kinder und Jugendliche bei der Arbeit nicht ausgenutzt werden oder überfordert sind. Dann sollten sie einschreiten.

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