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Wer zahlt die Pflege der Eltern im Alter?

von Newsredaktion

Pflegebedürftiger Opa

Während die einen bis ins hohe Alter aktiv sind, haben andere mit körperlichen Gebrechen zu kämpfen. Neben der emotionalen Belastung kommt die finanzielle Kostenbelastung auf die Kinder der pflegebedürftigen und finanzschwachen Eltern zu. Unbegrenzt werden die erwachsenen Kinder nicht an der kostenintensiven Pflege der Eltern beteiligt, allerdings wird nicht nur das aktuelle Einkommen überprüft, sondern auch die gesamten Ersparnisse der Kinder. Das Sozialamt holt Auskünfte über die Vermögensverhältnisse ein, die die Kinder wahrheitsgemäß beantworten müssen.

 

Unterhalt für die eigenen Eltern zahlen - wer ist dazu verpflichtet?

Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zeigt deutlich, dass alle Verwandten in gerader Linie Unterhalt zahlen müssen, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse es zulassen. Das führt dazu, dass nicht nur die Eltern für die Kinder bis zum erfolgreichen Ende der ersten Ausbildung Unterhalt zahlen müssen. Diesen Vorgang können die meisten Betroffenen verstehen, aber wenn die Eltern später betagt uind pflegebedürftig sind, haben die Kinder für die Eltern zu sorgen. Ausnahmen von diesem bürgerlichen Grundsatz gibt es kaum, selbst wenn der Kontakt zu den Eltern im Laufe der Jahre zum Erliegen gekommen ist, entbindet das die erwachsenen Kinder nicht von der Unterhaltsverpflichtung. Je nach Pflegestufe 1,2, oder 3 schnellen die Kosten in die Höhe, in Pflegestufe 1 liegen sie noch bei 2284 Euro monatlich. Beim Pflegegrad 3 betragen die Kosten oft über 3000 Euro pro Monat.

Laut der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts kostete ein Heimaufenthalt bei Pflegestufe III (das entspricht Pflegegrad 4 oder 5) im Bundesdurchschnitt monatlich etwa 3.350 Euro.

Pflegestatistik 

Jahrelange Funkstille ist kein Verweigerungsgrund

Emotionale Differenzen sind kein Grund, um von Seiten der in Anspruch genommenen Kindes den Unterhalt für die pflegebedürftigen Eltern zu verweigern. Wenn der oder die betroffene meint, als Kind zu wenig elterliche Fürsorge erhalten zu haben, ist das von Seiten der Gesetzgeber kein Unterhalt-Ausschlussgrund. Lediglich sehr schwere Straftaten wie der bewiesene Kindesmissbrauch werden bei der Bewertung des Unterhaltsanspruches eine Bedeutung haben, meinen die Gesetzgeber. Der zu zahlende Unterhalt für die pflegebedürftigen Eltern muss in Hinsicht auf die Höhe zumutbar sein. Der Lebensstandard der zahlenden Kinder soll so weit wie möglich erhalten bleiben.

 

Verlust des Eigenheims ausgeschlossen

Jahrelang haben die Kinder Raten für das Eigenheim abbezahlt, jetzt befürchten sie, durch den zu zahlenden Elternunterhalt das selbst bewohnte Eigenheim plötzlich zu verlieren. Der Bundesgerichtshof hat einem solchen Vorfall den Riegel vorgeschoben (Az XII ZB 269/12), mit der späteren Altersvorsorge für die Kinder (Az.: XII ZR 98/04) sieht es ähnlich aus.

 

Bundesgerichtshof Az XII ZB 269/12, Az.: XII ZR 98/04

 

Es wird also von Seiten der Sozialbehörden genau geprüft, wie hoch die finanziellen Belastungen der betroffenen Kinder tatsächlich sind und ob nach dem Abzug der angemessenen Kosten noch etwas Geld für die Pflegekosten der Eltern übrigbleibt. Gibt es mehrere Kinder, die für den Unterhalt aufkommen müssen, werden die Anteile an den Pflegekosten prozentual zum Gehalt aufgeteilt.

Je nachdem, wie hoch der Pflegegrad ist, stehen die pflegebedürftigen Eltern einem Kostenberg gegenüber, der bezahlt werden muss. Wenn die Rente des zu Pflegenden nicht mehr reicht, um diese Kosten zu decken, werden die Kinder der pflegebedürftigen Eltern hinzugezogen. Für die Eltern bleibt ein Schonvermögen von 5000 Euro zurück und der Anspruch auf ein monatliches Taschengeld von bis zu 140 Euro. Wenn einer der Ehepartner im selbst bewohnten Haus wohnt und der andere Partner pflegebedürftig wird, kann es passieren, dass der gesunde Ehegatte ohne Vermögen eine Hypothek auf das Haus aufnehmen muss, um sich an den Kosten für die Pflege zu beteiligen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ehepartner oder der erwachsenen Kinder entscheidet, wie die Kostenbeteiligung an der Pflegebedürftigkeit in der Realität aussieht. Selbstbehalte sind das Fundament, dass die Existenz der Angehörigen in gerader Linie schützen soll. Der Familienselbstbehalt steigt mit jedem eigenen Kind der Angehörigen, die zur Zahlung der Pflegekosten für die kranke Mutter oder für den kranken Vater heranzogen werden, an.

Vom bereinigten Nettoeinkommen können die Kinder nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle 2019 ihren Selbstbehalt abziehen. Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Selbstbehalt von 1.800 Euro zu (einschließlich 480 Euro Warmmiete). Bei verheirateten Kindern kommt für den Ehepartner ein Betrag von 1.440 Euro pro Monat hinzu. Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3.240 Euro.

 

Düsseldorfer Tabelle 2019

Singles ohne Kinder haben einen geringeren Selbstbehalt als Familien mit Kindern. Musik- oder Reitstunden sind Kosten für die Kinder, die den Selbstbehalt der Familie steigern. Falls die kleinen Kinder regelmäßig betreut werden müssen, zahlen die Angehörigen der pflegebedürftigen Personen weniger. Sobald der anrechenbare persönliche Selbstbehalt das Nettogesamteinkommen des betroffenen Haushalts übersteigt, ist kaum noch ein Unterhaltsanspruch für die Pflegeperson zu erwarten. Die Verbraucherzentralen beraten Betroffene und weisen darauf hin, dass vom Bruttoeinkommen der Familie bis zu fünf Prozent für die eigene Altersvorsorge beiseite gelegt werden können. Für Freiberufler gelten höhere Freibeträge, die zur eigenen Altersvorsorge genutzt werden dürfen. Mit jedem Euro, der für die persönliche Altersvorsorge der Angehörigen in gerader Linie gespart werden kann, senkt sich der Kostenanteil an den Pflegekosten des Vaters oder der Mutter.

 

Schwiegereltern und Schwiegerkinder – direkt oder indirekt?

Unterhaltspflichtig sind nur die Kinder des Berechtigten, nicht die Schwiegerkinder (Beschluss vom 14. Januar 2004, Az. XII ZR 69/01). Es ist aber möglich, dass deren Einkommen bei der Berechnung des sogenannten individuellen Familienbedarfs berücksichtigt wird und es dadurch zu einer indirekten Schwiegerkindhaftung kommt (Urteil vom 5. Februar 2014, Az. XII ZB 25/13).

Wird ein Teil der Eltern schwer krank und pflegebedürftig, müsste eine Hausfrau ohne eigenes Einkommen gar nichts bezahlen. Sobald der Ehemann gut verdient, muss der Haushalt die zu pflegende Person finanziell unterstützen, obwohl der Schwiegersohn nicht zur geraden Linie der Angehörigen gehört. Die Immobilie muss nicht verkauft werden. Falls noch Hypotheken für das selbst bewohnte Haus abbezahlt werden müssen, werden diese Kosten ähnlich wie Mietkosten als Belastung vom Einkommen abgezogen. Die eigene und selbst bewohnte Immobilie statt des großen Geldvermögens auf dem Sparkonto wirkt sich bei Unterhaltsanfragen des Elternteils für die unterhaltspflichtigen Kinder entlastend aus. Die eigene Altersvorsorge der erwachsenen Kinder, die Unterhalt für die pflegebedürftigen Eltern zahlen sollen, wird in vielen Fällen nicht angriffen, wenn sie angemessen ist (bis zu 5% vom letzten verdienten Bruttoeinkommen).

 

Ambulant oder stationär pflegen - wo liegen die Unterschiede?

Pflegedienste, die die Patienten vor Ort in der Wohnung ambulant versorgen können, werden immer beliebter. So beliebt, dass die Kapazitäten aufgrund der Fachkräftemangels gelegentlich an Grenzen stoßen. Hinzu kommt, dass man als medizinischer Laie nicht immer sofort beurteilen kann, welcher Pflegedienst am besten ist.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) möchte die fachgerechte Bewertung vereinfachen, bis dahin müssen die Angehörigen in gerader Linie zielstrebig nach einem passenden Pflegedienst für die Mutter oder den Vater suchen. Die Verbraucherzentrale steht auf Wunsch den Angehörigen beratend zur Seite, um nach Möglichkeit keine Fehlentscheidung zu treffen. Wie weit soll die Pflege gehen: Reicht die Grundpflege aus und können sich einige der betroffenen Kinder an der täglichen Pflege beteiligen? Ein langer gemeinsamer Spaziergang kann wie Balsam für die Seele sein, wenn die Kinder hin und wieder Zeit haben. Die Kosten der Pflege sind wie Module, die Gesamtkosten lassen sich durch das persönliche Engagement der Kinder senken.

Die Qualifikation der Fachkraft für die Altenpfleger muss mit dem Bedarf und den persönlichen Einsatzmöglichkeiten zusammenpassen. Feste Bezugspersonen und ein ausgefeiltes Hygiene-Management sind der richtige Weg im Bereich der erfolgreichen Suche nach der ambulanten Pflegekraft. Auf diese Art und Weise und durch spezielle Pflegekurse für Angehörige kann der stationäre Aufenthalt im Altenheim, der mit noch höheren Kosten verbunden ist, in der gemütlichen heischen Atmosphäre oft vermieden werden.

 

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