Weitere Erziehungs-News

Was sich 2017 für Familien ändert

von Newsredaktion

Änderungen

Im neuen Jahr treten wieder einige neue Verordnungen und Regelungen mit Blick auf Steuern und staatlichen Leistungen in Kraft. Außerdem gibt es diverse Änderungen, etwa im Bereich Gesundheit oder in der Straßenverkehrsordnung. Die folgende Übersicht zeigt, was sich für Familien mit Kindern konkret ändern wird.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Beim Kindergeld soll im Jahr 2017 monatlich um zwei Euro für jedes Kind erhöht werden. Demnach bekommen Eltern für die ersten beiden Kinder monatlich 192 Euro, beim dritten Kind sind es 198 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es dann 223 Euro monatlich. Für Familien gibt es zudem Änderungen beim Freibetrag für Kinder. Dieser setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Zum einen sprechen wir vom Kinderfreibetrag als sächliches Existenzminimum, zum anderen vom Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, kurz BEA-Freibetrag. In 2017 liegt der BEA-Freibetrag weiterhin bei 1320 Euro. Der Kinderfreibetrag wird jedoch von 4608 Euro auf 4716 Euro erhöht. Damit ergibt sich ein gesamter Freibetrag von 7356 Euro, sodass dieser Betrag für Eltern pro Kind und Jahr steuerfrei ist. Familien mit einem geringen Einkommen erhalten monatlich einen Kinderzuschlag von nun 170 Euro.

Unterhalt für Kinder

Ab dem 1. Januar 2017 müssen Mütter und Väter, die getrennt von der Familie leben, mehr Unterhalt für die Kinder zahlen. Die genauen Beträge werden in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Für Kinder bis fünf Jahr liegt der Kindesunterhalt beim Minimum von 342 Euro (erhöht um sieben Euro), für Kinder zwischen sechs und elf Jahren bei 393 Euro (erhöht um neuen Euro), Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren bekommen 460 Euro (erhöht um zehn Euro). Volljährige Kinder erhalten 527 Euro, erhöht um elf Euro. Der Betrag steigt je nach Nettoeinkommen bzw. Steuerklasse an.

Neue U-Untersuchungen

Bereits seit September 2016 gibt es neue Richtlinien für die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern. So bekommen die Eltern ein neues gelbes Untersuchungsheft vom Kinderarzt. Darin enthalten ist auch eine Teilnehmerkarte für die einzelnen U-Untersuchungen. Diese kann etwa bei Behörden, Kindergärten bzw. Kitas oder auch Schulen genutzt werden. Die Vorsorgeuntersuchungen wurden ausgeweitet. So wird nun auch die Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik und die Sehleistung untersucht. Zudem berät der Kinderarzt über Themen wie Impfungen und Impfschutz.

Ab 2017 sollen die Neugeborenen auch auf Mukoviszidose untersucht werden. Bei Ärzten in Niedersachsen etwa können die Eltern in einem Modellversuch ihre Kinder auf chronische Erkrankungen wie Diabetes oder familiäre Hypercholesterinämie untersuchen lassen.

Neues im Straßenverkehr

Viele Eltern haben bereits von der Neuerung in der Straßenverkehrsordnung gehört. Demnach dürfen die Eltern nun gemeinsam mit den Kindern auf dem Gehweg mit dem Rad fahren. Bisher war dies nicht erlaubt. Die neue Regelung gilt für Kinder bis zum achten Lebensjahr für eine Begleitperson ab 16 Jahren. Dabei gilt jedoch besondere Rücksicht auf Fußgänger.

Weitere Erziehungs-News