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Unterhaltsrecht: Ein Vorschlag der Doppelresidenz

von Redaktionsassistenz

Scheidungskind

Thesen für das fairste und zukunftsfähigste Unterhaltsrecht in Deutschland

Bei getrennten Eltern kommt es häufig zum Streit um den Unterhalt. Auf der einen Seite ist es zu viel, auf der anderen Seite zu wenig – je nach Betrachtungsweise. Nun gibt es erstmals in Deutschland gemeinsame, revolutionäre Vorschläge von Müttern und Vätern zur Neugestaltung des Unterhaltsrechts. Der Unterhaltsvorschuss könnte damit der Vergangenheit angehören.

Dieses Thema hat sich der Väteraufbruch für Kinder e. V. auf der Onlinepräsenz Doppelresidenz.org auf die Fahnen geschrieben. Die Projektgruppe "Doppelresidenz" ist nach eigenen Angaben ein interdisziplinäres, vereins- und länderübergreifendes Netzwerk aus Projektpartner/-Innen von Professionen und Vereinen, sowie engagierten Einzelpersonen, die sich mit der Problematik nach einer Trennung auseinandersetzen. Die Projektgruppe Doppelresidenz wurde im Jahr 2012 mit dem Ziel gegründet, und fördert den Austausch zum Stand und zur Entwicklung der Doppelresidenz im gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, juristischen und politischen Rahmen.

Die gesetzlichen Regelungen zum Kindesunterhalt sind veraltet und passen nicht mehr ins heutige Familienleben nicht mehr und das Unterhaltsrecht ist somit laut Doppelresidenz ein Sanierungsfall. Das Bündnis hat jetzt Vorschläge für einen grundlegenden Paradigmenwechsel vorgestellt.

„Uns war es wichtig, dass Thema nicht einseitig aus der Mütter- oder Vätersicht zu betrachten, sondern alle Bedürfnisse im Blick zu haben“

erklärt Cornelia Spachtholz, Sprecherin des Bündnisses doppelresidenz.org und Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V.

 

So sei es wichtig, bereits am Anfang der Elternschaft gemeinsam die Weichen für die Zukunft zu stellen und für einen Ausgleich der Familienarbeit zwischen Mutter und Vater zu sorgen. Eltern müssten ein Bewusstsein dafür entwickeln, welche langfristigen Konsequenzen die familiäre Aufgabenverteilung, derzeit vor allem für Mütter, hat.

Ihr Co-Sprecher Markus Witt, der Bundesvorstand im Väteraufbruch für Kinder e.V. ist, ergänzt: „Wir wollen möglichst niemanden alleinerziehend zurücklassen und den Kindern möglichst den Kontakt zu beiden Eltern sichern. Gleichzeitig soll das Engagement beider Eltern gestärkt und beide gleichermaßen in die Pflicht genommen werden“. Regelungen, bei denen heute insbesondere Väter in der Betreuung ihrer Kinder begrenzt werden, sollen zukünftig im Sinne des Kindeswohls vermieden werden.

 

Logo Doppelresidenz

 

Der Grundgedanke für ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht ist ein grundlegender Neuansatz. Bisher wird Geld dafür gezahlt, dass man das Kind betreut. Damit besteht ein finanzieller Anreiz, einen Elternteil in seiner Betreuung zu begrenzen, was häufig zum Streit führt. Außerdem ist es momentan die finanziell günstigste Variante, sich überhaupt nicht um sein Kind zu kümmern, was weder im Interesse des Kindes noch im Interesse des dann vermutlich alleinerziehenden Elternteils liegt.

Zukünftig soll es einen finanziellen Ausgleich zwischen den Eltern nur noch dann geben, wenn einer seine Betreuungsverpflichtung nicht nachkommt oder nachkommen kann. Er muss diese Pflicht quasi an den anderen Elternteil „verkaufen“. Durch diesen finanziellen Ausgleich kann dieser seine eigenen Einbußen besser kompensieren. Dieser Grundsatz soll in allen Familien gelten, auch wenn dieses zusammenleben, und damit spätere, einseitige Ausfälle vermeiden.

Bei getrennten Eltern müssen beide in ihrem Haushalt das Existenzminimum der Kinder sichern, notfalls mit Unterstützung des ehemaligen Partners (elterliche Solidarität). Erst wenn weder die Mutter noch der Vater das Existenzminimum sichern kann, würde die Kindergrundsicherung einspringen. Leistungen wie der häufig umstrittene Unterhaltsvorschuss wären damit hinfällig, ohne dass ein Kind schlechter gestellt wird.

Ein weiter so kann es nicht mehr geben. Wir müssen weg von „einer betreut, einer zahlt“ hin zu „beide betreuen, beide zahlen“

erklärt Witt, Bundesvorstand im Väteraufbruch für Kinder e.V.

 

„Die Politik ist nach Jahren der Untätigkeit jetzt am Zuge, Eltern endlich zeitgemäße rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, welche Kindern ein gutes Aufwachsen mit beiden Eltern ermöglicht“ ergänzt Cornelia Spachtholz. Probleme wie die hohe Anzahl gerichtlicher Verfahren, Altersarmut, Kinderarmut, vor allem bei den Müttern oder zu geringes Engagement von Vätern ließen sich mit den Vorschlägen von Doppelresidenz lösen oder zumindest reduzieren.

Das Bündnis hat die Vorschläge vollständig auf seiner Homepage veröffentlicht und will damit vor allem zur Diskussion anregen. Die destruktiven Differenzen zwischen Müttern und Väter müssen ad acta gelegt und Kinder aus der Rolle des finanziellen Druckmittels befreit werden. Ziel soll der gemeinsame Einsatz beider Eltern für ihre Kinder sein.

 

Informationen zu Doppelresidenz.org:

Doppelresidenz.org ist ein vereinsübergreifendes Aktionsbündnis und Portal, welches aus der 2012 gegründeten Projektgruppe Doppelresidenz hervorgegangen ist. Ziel ist es, die vereins- und länderübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung der Doppelresidenz zu betreiben.

Neben dem Portal Doppelresidenz.org, das Informationen zu wissenschaftlichen, gesellschaftlichen, juristischen und politischen Entwicklungen zur Doppelresidenz bereitstellt, ist das Bündnis auch auf Veranstaltungen aktiv, um Interessierte über Chancen und Grenzen zu informieren.

Anstatt des Begriffes Wechselmodell verwendet die Projektgruppe den Begriff Doppelresidenz. Zum einen drückt er besser aus, dass die Kinder bei beiden Eltern "Zuhause" und keine "Besucher" sind. Zum anderen findet in der Doppelresidenz zumeist weniger Wechsel zwischen den Elternhäusern statt, als bisher.

 

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