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U-Untersuchungen in der Coronakrise

von Redaktion

Baby-Untersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen können Leben retten. Daher sollte man die U-Untersuchungen für Kinder unbedingt ernst nehmen, um die gesunde Entwicklung des Kindes optimal zu fördern. Seit dem 24. März haben der KBV sowie der GKV jedoch beschlossen diese teilweise aufzuheben.

 

Am 24. März haben der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschlossen, wegen der Corona-Situation die festen Termine der Vorsorgeuntersuchungen für Babys und Kinder teilweise aufzuheben. Das bedeutet, dass ab der U6 (10. bis 12. Lebensmonat) über U7, U7a, U8 und U9 die fixen Intervalle, voraussichtlichen bis zum 30. September, ausgesetzt sind. Diese sollen zeitnah nachgeholt werden. Frühere Untersuchungen (U2, U3, U4, U5) sind davon nicht betroffen.

 

Leider hat die Coronakrise auch die Eltern selbst verunsichert und sie meiden von selbst die Vorsorgeuntersuchungen in der Arztpraxis.

"Um die Entwicklung der Kinder kontinuierlich zu begleiten, sollten die U-Untersuchungen und Impfungen in Absprache mit dem Kinderarzt jedoch unbedingt zeitnah nachgeholt werden"

sagt AOK-Vorstandschef Tom Ackermann.

 

Was passiert bei Vorsorgeuntersuchungen?

Vorsorge – bzw. Früherkennungsuntersuchungen beinhalten Blutentnahmen, Mukoviszidose Screenings, Reflextests, Bewegungstests, Hörtests, Denkaufgaben und andere Tests, mit deren Hilfe der Arzt herausfinden kann, ob es Auffälligkeiten gibt, die auf eine Einschränkung, Krankheit oder Behinderung hindeuten. In so einem Fall könnte man rechtzeitig medizinische Maßnahmen einleiten, die eine ernste Krankheit verhindern oder lindern können.

Die Untersuchungen U1 bis U9 beginnen direkt ab Geburt und enden im 13. Lebensjahr. Die zusätzlich empfohlenen U10, U11 und J11 gehen bis zum 17. Lebensjahr. Für die U1 bis U9 gelten bestimmte Fristen. Wenn diese überschritten werden, ist es möglich, dass die Krankenkasse sie nicht zahlt. In der Regel werden Erinnerungen versendet. In manchen Bundesländern sind Eltern verpflichtet, die Untersuchungen durchführen zu lassen. Verstöße müssen vom Kinderarzt gemeldet werden. In diesen Bundesländern, zu denen beispielsweise Bayern gehört, muss das gelbe U-Heft im Kindergarten als auch zur Schulanmeldung vorgelegt werden. Ohne vollständiges Heft gibt es Probleme bei der Anmeldung, siehe auch Bedenkliche Ergebnisse bei Schuleingangsuntersuchungen.

Beurteilt wird das Kind anhand von Richtwerten, die sich daran orientieren, was Kinder im gleichen Alter können. Wenn ein Kind diesem Standard nicht entspricht, heißt es nicht, dass es fehlentwickelt ist. Manche Kinder sind einfach langsamer. Wichtiger ist, durch die Untersuchung eventuelle Fehlbildungen früh genug entdecken zu können. Die Ergebnisse werden im gelben U-Heft festgehalten, das beim Arzt ausgestellt wird. Wer bereits ein gelbes Heft hat, findet dort alles beschrieben. Wir fassen im Folgenden zusammen, was bei den Untersuchungen ansteht.

 

U1 Untersuchung

Direkt nach der Geburt werden die Vitalfunktionen überprüft. Es wird gemessen, ob das Baby genug Sauerstoff und Vitamin K bekommt (wichtig für die Blutgerinnung), ob Fehlbildungen bestehen, ob das Herz regelmäßig schlägt, ob Reflexe funktionieren. Auch messen und wiegen ist Bestandteil der U1. Außerdem gibt es ein erweitertes Neugeborenenscreening am 2. oder 3. Lebenstag.

 

U2 Untersuchung

Zwischen Lebenstag 3 bis 10 erfolgt ein kompletter Gesundheitscheck und eine Beratung über richtige Babypflege.

 

U3 Untersuchung

In der Lebenswoche 4 bis 5 wird geprüft, ob das Baby hören, greifen und seinen Kopf heben kann oder ob Einschränkungen vorliegen, ob sich das Gewicht normal entwickelt, die Hüfte, Nerven und alle Körperfunktionen normal sind. Es erfolgt eine Impfberatung.

 

U4 Untersuchung

Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob das Baby schon lächeln kann, ob das Gehör und das Sehvermögen normal ist können. Zudem wird die neurologische Entwicklung und die allgemeine körperliche Entwicklung geprüft. Nun ist auch Zeit für die ersten Impfungen.

 

U5 Untersuchung

Mit 6 Monaten wird untersucht, ob sich das Baby altersgerecht entwickelt. Es erfolgen Sehtests, Koordinationstests und Hörtests.

 

U6 Untersuchung

Mit 10 bis 12 Monaten geht es beim Arzt wieder um Körpergröße und Gewicht, normales Krabbeln, Sitzen, Abstützen, Reaktion auf Außenreize, Feinmotorik und erste Worte.

 

U7 Untersuchung

Zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat prüft der Arzt Augen und Sehvermögen, Verhalten gegenüber Geschwistern und Fremden, ob Wörter verstanden werden, ob Bilder erkannt werden.

U8 Untersuchung

Die Untersuchung im 46. bis 48. Monat widmet sich den Augen, den Zähnen, der Beweglichkeit, dem Kiefer und dem Sozialverhalten.

 

U9 Untersuchung

Bei der U9 Untersuchung ist das Kind schon 5 Jahre alt und steht kurz vor der Einschulung. Auch hier geht es wieder um die altersgerechte Entwicklung, auch um Körperhaltung, Sehvermögen, Geschicklichkeit, Sprachentwicklung und Sozialverhalten.

 

U10 Untersuchung

Die letzte Pflichtuntersuchung findet zwischen dem 7. und 8. Jahr statt. Es ist eine allgemeine Untersuchung mit Blut- und Urintest, Blutdruckmessung, Hör- und Sehtest,
Überprüfung der Zähne und nötigenfalls Impfauffrischungen. Auch wird der Arzt auf Anzeichen für ADHS und Legasthenie achten.

 

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