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Trend: Homeschooling

von News

Schulpflicht

In anderen Ländern ist das so genannte Homeschooling, also das Lernen in den eigenen vier Wänden, teilweise bereits üblich. Insbesondere in Kanada, den USA, aber auch teilweise aufgrund der hohen Distanzen zwischen den einzelnen Schulen, in Australien, und in vielen europäischen Ländern kann auch zuhause gelernt werden. In Deutschland indes gibt es die allgemeine Schulpflicht, die bislang eine Beschulung zuhause verhindert.

 

Abitur mit 2,5 ohne Schulbesuch

Der Fall Moritz Neubronner aus Bremen sorgte indes bundesweit für Schlagzeilen. Der Junge verließ nach der zweiten Klasse die Schule und lernte, ähnlich wie sein jüngerer Bruder, zuhause. Jahrelang kämpften dabei die Eltern gegen die Bildungsbehörde vor den entsprechenden Gerichtsbarkeiten. Teilweise wanderte die Familie sogar aus, um ihre Kinder nicht in die Schule schicken zu müssen. Statt aber lethargisch zuhause rumzusitzen, erhielt Moritz Neubronner in den eigenen vier Wänden gemäß der allgemeinen Lehrpläne und Prüfungsinhalte Unterricht. Über die so genannte Externen-Prüfung unterzog er sich dann der Abiturprüfung. Das Ergebnis war ein Abiturschnitt von 2,5. Für das Konzept spricht zudem, dass sowohl Moritz als auch sein Bruder keine soziale Isolation erlebten, sondern ausreichend Freunde haben. Nun steht ihm sogar das Studium offen.

 

In Österreich besteht lediglich Unterrichtspflicht

Während in Österreich beispielsweise Unterrichtspflicht herrscht, diese aber nicht in jedem Fall an einen Schulbesuch gekoppelt ist, darf in Deutschland lediglich in Ausnahmefällen der so genannte Hausunterricht erteilt werden. Zu den Ausnahmen zählen beispielsweise Schüler, deren Eltern im Ausland tätig sind oder Kinder, die aufgrund einer schwerwiegenden körperlichen Einschränkung oder Erkrankungen nicht transportfähig sind. Der so genannte Hausunterricht wird teilweise durch religiöse Vorstellungen von bestimmten Personengruppen eingefordert.

 

Petition wurde abgewiesen

So kam es beispielsweise zu Polizeieinsätzen gegen die so genannte Glaubensgemeinschaft “Zwölf Stämme“ sowie gegen Eltern schulpflichtiger Kinder aus Hessen, die sich selbst als bibeltreue Christen bezeichneten. Zwischenzeitlich gab es im Jahr 2010 sogar eine Petition beim Deutschen Bundestag, mit dem Ziel, Straffreiheit für Eltern zu erreichen, die ihre Kinder zuhause beschulen. Im November 2011 wurde die Petition jedoch negativ beschieden. Nach der gültigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht die Schulpflicht mit dem Erziehungsauftrag des Staates im Einklang, dem würde das Hausschulkonzept jedoch widersprechen, so das Bundesverfassungsgericht.

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