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Telefonische Krankschreibung für Eltern kranker Kinder

von Redaktion

Telefonische Krankschreibung beim Arzt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt sich dafür ein, dass Eltern erkrankter Kinder ab dem 18. Dezember eine telefonische Krankschreibung erhalten können.

Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Infektionen in Wartezimmern zu vermeiden. Die bereits in früheren Corona-Wellen praktizierte telefonische Krankschreibung für erkrankte Erwachsene wurde kürzlich wieder eingeführt. In einem Schreiben an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bat Lauterbach um eine entsprechende Vereinbarung, um Arztpraxen zu entlasten.

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für leichte Erkrankungen wurde Anfang Dezember eingeführt, um Patienten den Gang zur Praxis zu ersparen, wenn sie bereits bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen. Diese Regelung soll nun auch auf Eltern erkrankter Kinder ausgeweitet werden.

Wenn Eltern sich um kranke Kinder kümmern müssen, können sie vom Job freigestellt werden und Verdienstausfälle ausgleichen lassen. Bisher mussten sie dafür eine ärztliche Bescheinigung persönlich in der Praxis abholen.

krankes kind und mutter

 

Telefonische Krankschreibung ab 18. Dezember

Ab dem 18. Dezember sollen Eltern die ärztlichen Bescheinigungen für das Kinderkrankengeld auch telefonisch erhalten können, ohne die Praxis aufsuchen zu müssen. Die GKV gibt an, dass solche Bescheinigungen maximal für fünf Tage ausgestellt werden können, wenn das Kind dem Arzt bekannt ist und die telefonische Ausstellung als vertretbar angesehen wird.

Diese Regelung, so betont ein Sprecher der GKV, wird sowohl Eltern als auch Arztpraxen merklich entlasten. Die telefonische Krankschreibung für erkrankte Kinder ist ein weiterer Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern. Zudem wurde kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das die Anzahl der Kinderkrankentage für 2024 und 2025 auf 15 Tage pro Kind und Elternteil erhöht, anstatt der eigentlich geplanten zehn Tage.

 

digitaler Krankenschein

 

Digitaler Krankenschein, das E-Rezept

Parallel dazu hat der Bundestag zwei Gesetzentwürfen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zugestimmt, die die Ausweitung der E-Patientenakte und des E-Rezepts vorsehen. Das E-Rezept wird ab dem 1. Januar zum Standard, wodurch Patienten keine papierbasierten Rezepte mehr erhalten, sondern elektronische Varianten über ihre Gesundheitskarte, eine App oder einen E-Rezept-Code.

Die zentrale Reform von Lauterbach ist jedoch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), die ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten zum Normalfall werden soll. Dabei bleibt es den Patienten jedoch überlassen, der Nutzung der ePA zu widersprechen.

Diese Akte ermöglicht einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte per Knopfdruck, von Behandlungen und Operationen bis zu verschriebenen Medikamenten. Lauterbach erhofft sich von dieser Digitalisierung eine verbesserte und effizientere Medizin.

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