Studie über Trennungskinder
von Newsredaktion
Eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums soll herausfinden, welches Umgangsrecht für Trennungskinder sinnvoll ist. Änderungen sorgen jetzt jedoch für Kritik. In der Studie soll es darum gehen, wie sich verschiedene Betreuungsmodelle auf das Wohl der Kinder auswirken. Kritisch wurde nun angemerkt, dass während der Untersuchung eine zusätzliche Bedingung eingeführt wurde, was schwierig ist in einer laufenden Erhebung, außerdem befürchten die Kritiker ein verzerrtes Bild der Ergebnisse und eine einseitige Sichtweise.
Verschiedene Aufenthalts- und Betreuungsmodelle
Die Trennung der Eltern ist für die Kinder immer eine große psychische Belastung. Probleme treten vor allem dann auf, wenn sich die Eltern nicht über das richtige Betreuungsmodell für das Kind einigen können. Dabei stehen das Residenzmodell mit einem festen Wohnsitz bei einem Elternteil und Besuchswochenenden beim anderen Elternteil. Die Alternative ist die Doppel-Residenz, wobei sich die Eltern die Erziehung teilen und das Kind abwechselnd beim Vater und bei der Mutter wohnt. Das Familienministerium hat daher die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ mit dem Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Universität Bremen durchführen lassen. Im Mittelpunkt stehen die Kinder und die Frage, welche Umgangsform und welche Lebenssituation für die Kinder und Jugendlichen sinnvoll sind. Auch das Verhältnis zu den Eltern spielt dabei eine Rolle. Weitere Studien sollen familiengerichtliche und jugendliche Verfahren mit Blick auf das Kindeswohl prüfen.
Kritische Stimmen zur Studie
So sind die Erwartungen an die Studie groß, auch von Seiten der Politik. Die Eltern sorgen sich jedoch, in wie weit eine solche Erhebung objektive Ergebnisse bringen kann. Kritik kommt unter andere von konkurrierenden Elternverbänden. Doch in der Studie soll es nicht darum gehen, Mütter und Väter oder Betreuungsmodelle gegeneinander auszuspielen. Bisher konnten alle interessierten Eltern gemeinsam mit den Kindern an der Studie teilnehmen, nun dürfen die Kinder nur befragt werden, wenn beide Elternteile zustimmen. Ein Problem ist wohl auch, wenn es zwischen den befragten Eltern zum Streit kommt oder die Beteiligten nur noch über Anwälte und Gerichte kommunizieren. Das könnte die Ergebnisse verzerren. Demgegenüber steht jedoch die Forschungsfreiheit der Wissenschaft. Dazu kommt, dass das Unterhaltsrecht den Lebensrealitäten kaum mehr entsprechen, da sich auch nach einer Trennung vor allem die Väter nach wie vor voll einbringen möchten, die Kinder versorgen, mit ihnen Zeit verbringen und mit ihnen spielen wollen.
Letztlich erhofft sich das Familienministerium durch die Studie ein klareres Bild über die verschiedenen Umgangsformen und Modelle, außerdem hofft man so in vielen Fällen auf die Vermeidung von Streit und Gerichtsverfahren.