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Schutz vor E-Shishas und E-Zigaretten

von News

Jugendliche gefährdet

Immer mehr Jugendliche konsumieren E- Shishas. Auf Nachfrage, ob diese gesundheitsschädlich sind, wird darauf verwiesen, dass diese E-Shishas kein Nikotin enthalten. Im Gegensatz hierzu werden aber die Stoffe, die bei der Produktion dieser Rauchwaren verwendet werden, von führenden Experten nachweislich als besonders gesundheitsgefährdend eingestuft.

E-Shishas und E-Zigaretten krebserregend

Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) sind E-Shishas und E-Zigaretten eindeutig krebserregend. Die beim Konsum von E-Shishas und E-Zigaretten eingeatmeten Substanzen führen demnach zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden. Hierbei sind vor allem die Spät- und Langzeitfolgen noch nicht erforscht!
Bei dem frühen Konsum von E-Shishas im Kindesalter kann die Hemmschwelle zum Konsum von Tabakwaren im Grundsatz abgesenkt werden und so die Kinder und Jugendlichen frühzeitig an den Gebrauch von nikotinhaltigen Produkten gewöhnen. Alle erzieherischen Maßnahmen von Schule und Elternhaus, die mittlerweile bei Jugendlichen zu einem spürbaren Rückgang im Gebrauch von Tabakwaren führten, werden somit in das Gegenteil verkehrt.

Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten

Der Bundeselternrat fordert daher ein umfassendes Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten bis zum 18. Lebensjahr. Eine rechtliche Anpassung ist hierbei zwingend nötig. Im Rahmen der von der Bundesregierung angekündigten Novellierung des Jugendschutzgesetzes muss dieses Verbot zum Schutz unserer Kinder aufgenommen werden!

Da E-Shishas und E-Zigaretten rechtlich bisher nicht unter das deutsche Jugendschutzgesetz fallen, können derzeit sogar Grundschulkinder diese Produkte am Kiosk kaufen und auf dem Schulhof konsumieren. Zudem werden diese Produkte mit besonders süßen Aromen und zu einem sehr günstigen Preis angeboten. Von daher liegt der Verdacht nahe, dass diese Produkte besonders auf Minderjährige abzielen. Einige Schulen tragen dieser Entwicklung durch ein Konsumverbot Rechnung, dennoch sind Eltern und Lehrer im Grundsatz machtlos. So lange es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, können Minderjährige diese Produkte weiterhin ungehindert kaufen und während ihrer Freizeit konsumieren.

Schon 2014 machte Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD) die Zusage, im Rahmen einer Novellierung des Jugendschutzgesetzes mit einem Verbot von E-Shishas und E-Zigaretten bei Minderjährigen zu reagieren. Der Bundesernährungsminister Christian Schmidt und der Drogenbeauftragte der Bundesregierung pflichteten ihr hier bei. Mit dem Entschließungsantrag des Bundesrates vom 19.09.2014 wurde die Überprüfung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes von den Bundesländern angemahnt. Leider liegt bis heute hierzu kein Gesetzentwurf vor.

Der Bundeselternrat ist die Dachorganisation der Landeselternvertretungen in Deutschland. Über seine Mitglieder vertritt er die Eltern von rd. 8 Millionen Kindern und Jugendlichen an allgemein- und berufsbildenden Schulen.

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