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Neue Informationen zum Umgangsrecht nach einer Trennung

von Newsredaktion

Umgangsrecht

Nach einer Trennung der Eltern führt der Umgang mit dem Kind häufig zum Streitthema. In den meisten Fällen lebt das Kind bei der Mutter, sodass eine Lösung für den Umgang mit dem Vater gefunden werden muss. Aber wer sich nicht an die Vereinbarungen und gerichtlichen Beschlüsse hält, riskiert eine Geld- oder Haftstrafe und ein Umgangsverbot mit dem Kind.

Umgangsrecht nicht nur mit leiblichen Eltern

Zuletzt wurden bundesweit über 160.000 Ehen geschieden, wobei 134.800 Kinder beteiligt waren. Die Kinder haben Anspruch auf einen regelmäßigen Umgang mit beiden Eltern, entweder persönlich, per Brief, Mail oder telefonisch. Umgekehrt sind die Eltern zum Kontakt mit den Kindern verpflichtet. Das entsprechende Umgangsrecht schließt auch den Umgang mit Großeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister und Halbgeschwistern mit ein. Die Gesetzgebung hat auch die Rechte leiblicher nicht rechtlicher Väter gestärkt, die nun ebenfalls einen Anspruch auf den Umgang mit dem Kind.

Vereinbarungen und Besuche

Im besten Fall vereinbaren die getrennten Eltern einvernehmlich die konkreten Regelungen zu persönlichen Besuchen mündlich oder schriftlich. Hierbei kann das Jugendamt helfen. So können die Dauer, der Ablauf und Regelungen zu Ferien, Feiertagen und Geburtstagen etc. getroffen werden. Dabei spielt das Alter des Kindes, die Erziehungsfähigkeit der Eltern, das Umfeld und der Wohnort der Eltern eine Rolle.

Umgangsrecht und Kindeswohl

Durch das Umgangsrecht soll verhindert werden, dass das Kind einem Elternteil entzogen wird. Wenn sich ein Elternteil nicht an die Vereinbarungen hält, kann sich der andere Elternteil an die Behörden wenden, in dem Fall an das Jugendamt. Auch das Familiengericht kann über Regelungen entscheiden. Wenn Elternteile den Umgang mit der Mutter oder dem Vater verhindern, kann dies auch zu einer Ordnungsstrafe bzw. Geldstrafe oder auch im Extremfall zu einer Haftstrafe führen, wenn zuvor alle übrigen Ordnungsmittel versagt haben. Wenn Kinder den umgangsberechtigen Elternteil nicht sehen möchten, spielt das Alter eine Rolle. Vor allem jüngere Kinder sollten ermuntert werden, Kontakt zur Mutter oder zum Vater zu suchen.

Viele Konflikte können auch mittels einer Mediation ausgeräumt werden. So finden derzeit in 70 bis 80 Prozent der Fälle die Eltern einvernehmlich eine Lösung zum Wohl des Kindes, ohne dass ein Gericht entscheiden muss. Das offene Gespräch der Mediation mindert Druck und erleichtert Kompromisse und gemeinsame Lösungen.

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