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Mobbing: Schon Kinder ab sieben Jahren haften

von Newsredaktion

Mobbing

Wer trägt die Verantwortung, wenn minderjährige Kinder Mobbing begehen und mit dem Smartphone und in den sozialen Netzwerken Mitschüler hänseln und attackieren? Die Opfer können sich rechtlich wehren, auch wenn die Täter eigentlich strafunmündig sind.

Mobbing vor allem online präsent

Für Außenseiter und Kinder und Jugendliche, die sich schlecht behaupten und wehren können, können Hasstiraden, Beleidigungen und Hohn dramatische Folgen haben. Vieles findet heute online statt, einiges auch im Klassenraum, auf dem Schulhof oder auf dem Weg nach Hause. Für die Betroffenen sind vor allem Fotos und Posts ein Problem, die im Netz millionenfach verbreitet werden können und oft jahrelang im Netz frei zugänglich sind. Studien besagen, dass etwa 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen Opfer von Mobbing sind oder waren. Sie berichten dann von Verleumdungen, beleidigenden und bedrohenden Kommentaren etwa bei Facebook oder Twitter. Auch YouTube-Videos sind keine Seltenheit.

Rechtliche Folgen von Mobbing

Die Täter sind sich der Tragweite ihrer Äußerungen nicht bewusst. Die Opfer können schwer traumatisiert, psychisch und physisch erkranken. Panikattacken, Angstzustände oder Depressionen können bis hin zu Selbstmord führen. Bei den Tätern fehlt dabei jedes Mitleid, Verständnis oder Empathie für die Opfer. Sie können meist in der Anonymität des Netzes unbehelligt agieren. Doch Bedrohungen, Beleidigungen und ähnliches sind keine harmlosen Bagatelldelikte oder harmlose Schülerstreiche. Wer damit erwischt wird, kann strafrechtlich und zivilrechtlich belangt werden, vor allem bei Tätern im Alter über 14 Jahren. Viele Opfer, laut einer aktuellen Studie ist das sogar die Hälfte der Betroffenen, kennen die Täter, oft sind es Mitschüler oder Kinder und Jugendliche aus dem näheren Bekanntenkreis.

Zivilrechtliche Konsequenzen möglich

Doch auch wenn die Kinder jünger als 14 Jahre alt sind, kann es Konsequenzen nach sich ziehen. Auch Zehnjährige oder 13-Jährige können zumindest zivilrechtlich belangt werden. Wichtig ist, Lehrer und Schulleitung mit ins Boot zu holen und die Täter direkt anzusprechen. Außerdem werden die Eltern der Täter angesprochen. Sie müssen zusichern, dass das Mobbing künftig unterbleibt. Falls nicht, drohen Geldstrafen bzw. Vertragsstrafen für die Eltern. Schon Kinder ab sieben Jahren können rechtskräftig und kostenpflichtig abgemahnt werden, auch Schulverweise sind möglich.

Präventiv muss in den Schulen klar gemacht werden, dass die rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten bestehen. In einigen Fällen kann allein dieses Bewusstsein weiteres Mobbing verhindern. Den Schülern muss vermittelt werden, welche moralischen und rechtlichen Grenzen es gibt.

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