Kinderreiche Familien dürfen sich über eine Entlastung bei der Pflegeversicherung freuen
von Newsredaktion Familie
Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat entschieden, dass Eltern mit zahlreichen Kindern zu hohe Pflegebeiträge bezahlen. Das ist laut den Richtern in Karlsruhe verfassungswidrig. Die Deutsche Bundesregierung ist nun gefordert, dieses Gesetz zu reparieren.
Eltern, die mehrere Kinder haben, müssen finanziell entlastet werden. Die Zahl der Kinder ist bei der Berechnung zu berücksichtigen, das hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Der Grund war schnell gefunden. Die Richter haben erkannt, dass der Erziehungsaufwand mit der Zahl der Kinder ansteigt. Dies gilt jedoch nicht für die finanzielle Entlastung in der Pflegeversicherung.
Die Zahl der Kinder muss berücksichtigt werden
Daher haben die Richter die bestehende Regelung, nach der die Zahl der Kinder bei der Berechnung der Beiträge nicht berücksichtigt wird, als verfassungswidrig erklärt. Die Deutsche Bundesregierung als Gesetzgeber hat jetzt bis 31. Juli 2023 Zeit, das Gesetz zu reparieren. Gefordert ist dabei eine Staffelung der Beiträge nach der Anzahl der Kinder. Kinderreiche Familien dürfen sich über eine Entlastung bei der Pflegeversicherung freuen.
Die Entscheidung in Karlsruhe kam nach zwei Verfassungsbeschwerden zustande. Derzeit bezahlen Kinderlose bei der Pflegeversicherung in Deutschland höhere Beträge als Eltern. Doch die Anzahl der Kinder wurde in den Berechnungen bisher nicht berücksichtigt. Das wird sich jetzt ändern. Mit der Entscheidung gab der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts den Beschwerdeführern Recht.
Die Benachteiligung beginnt bereits mit dem 2. Kind
Diese hatten die noch gültige Regelung beanstandet. Sie argumentierten, dass Eltern mit mehr Kindern gegenüber Eltern mit weniger Kindern benachteiligt würden. Schließlich steige mit einer höheren Kinderanzahl auch der Erziehungsmehraufwand. Das werde aber im Beitragsrecht für die Pflegeversicherung nicht berücksichtigt. Diese Benachteiligung beginne bereits mit dem zweiten Kind.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht schloss sich dieser Argumentation an und gab grünes Licht für eine Gesetzesänderung. Aktuell unterscheidet die Pflegeversicherung lediglich zwischen Eltern und Kinderlosen. Diese bezahlen seit Beginn des Jahres 2022 3,4 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Pflegeversicherung. Eltern bezahlen lediglich 3,05 Prozent. Doch dies gilt, unabhängig davon, wie viele Kinder die Eltern haben.
Gesetz galt seit 2001
Die Grundlage für diese Regelung findet sich in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001. Bis zu diesem Zeitpunkt bezahlten Eltern und Kinderlose sogar den gleichen Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens. Doch die damals beschlossene Berücksichtigung des Erziehungsaufwandes durch Eltern reichte den Verfassungsrichtern immer noch nicht. Ihr Urteil wird nun zu einer weiteren Staffelung führen, die Eltern mit vielen Kindern finanziell entlastet.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beinhaltet für die Beschwerdeführer jedoch auch einen Wermutstropfen. Sie hatten neben einer Entlastung bei der Pflegeversicherung auch noch eine Beitragsreduktion in der Renten- und Krankenversicherung gefordert.
Beschwerde zur Renten- und Krankenversicherung abgewiesen
Doch die Verfassungsrichter waren anderer Meinung. Sie argumentierten, dass in diesen Bereichen bereits jetzt der erhöhte Erziehungsaufwand kompensiert werde. Schließlich erhält derzeit der erziehende Elternteil für jedes Kind bis zu drei Rentenpunkte gutgeschrieben. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen sind Kinder kostenlos mitversichert. Daher sahen die Verfassungsrichter keinen Grund, die bestehenden Regelungen aufzuheben.
Der zuständige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte bereits an, die Entscheidung innerhalb der vorgegebenen Frist umzusetzen. Gleichzeitig betonte er aber auch, die Finanzierung der Pflegeversicherung auf neu solide finanzielle Beine stellen zu wollen.