Weitere Erziehungs-News

Kinderhilfswerk fordert mehr Rechte für Kinder

von Redaktionsassistenz

Mädchen wählt

In einem neuen Bericht fordert das Deutsche Kinderhilfswerk mehr Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche. Neben einigen positiven Entwicklungen gibt es eine Handlungsempfehlung heraus.

Im Beschluss der Jugendministerkonferenz, die im Jahr 1998 in Kassel stattfand, lautet es: „Erforderlich ist eine kontinuierliche Verbesserung und der weitere Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Die Ausweitung der Beteiligung ist ein wichtiger und unverzichtbarer Beitrag zur Zukunftssicherung“. Daran angeknüpft hat das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. die heutige Situation in den Bundesländern betrachtet und kommt zu folgenden Ergebnissen:

 

Beteiligung anerkannt - Umsetzung unbefriedigend

Die Bedeutung einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird in der Politik und der Wissenschaft zunehmend anerkannt. Allerdings ist der Stand der Umsetzung in Deutschland eher unbefriedigend.

Nachfolgend zehn zentrale Aussagen, warum eine Beteiligung sinnvoll ist:

  1. weil sie ein Recht der Kinder und Jugendlichen ist

  2. weil Kinder und Jugendliche unmittelbar demokratische Erfahrungen machen können

  3. weil Kinder und Jugendliche die Auswirkungen ihres Engagements sehen, nachvollziehen und sich damit identifizieren können

  4. weil Kinder und Jugendliche als Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst genommen werden

  5. weil sie zum Dialog der Generationen anstiftet und das Gemeinwesen belebt

  6. weil sie Konflikte verringern hilft und zu mehr Lebensqualität im Gemeinwesen beiträgt

  7. weil sie die personalen Ressourcen von Kindern aus sozial benachteiligten Familien stärkt und so ein Weg aus der „Armutsfalle“ ist

  8. weil sie die Politik durch neue Formen anregt, weil sie die Verwaltung bürgerfreundlicher agieren lässt

  9. weil kinderfreundliche Kommunen lebenswert für alle sind

  10. weil Kinderfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit wichtige Standortfaktoren und damit auch ökonomisch sinnvoll sind.

     

Schülerin lernt

 

Aber es gibt bereits erfreuliche Entwicklungen:

  • Die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben die Altersgrenze für Wahlen auf Landesebene auf 16 Jahre abgesenkt.

  • Niedersachsen senkte als erstes Land die Wahlaltersgrenze für das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene auf 16 Jahre, weitere Bundesländer folgten diesem Beispiel. Heute gilt diese Grenze auch in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

  • Die ausdrücklichste Regelung auf Landesebene findet sich in Hessen, wo seit Ende 2018 Beteiligungsrechte in der Landesverfassung verankert sind.

  • In Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Pflichtaufgabe der Kommunen.

  • In vier Bundesländern sind Kinderbeauftragte bzw. Kinderkommissionen eingerichtet, die sich allerdings deutlich voneinander unterscheiden. In Bayern ist eine Kinderkommission eingerichtet.

  • In 13 der 16 Bundesländer (außer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz) existieren Gesetze, die über den bundesgesetzlichen Rahmen des SGB VIII hinaus die Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung regeln.

  • In Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können die Schülerinnen und Schüler bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher bzw. Klassenvertreterin oder -vertreter wählen.

  • In Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein nehmen Schülerinnen und Schüler mit Stimmrecht an den Klassenkonferenzen teil. In Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland können Schülerinnen und Schüler beratend teilnehmen.

  • In Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, zum Teil in Nordrhein-Westfalen, im Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und in Thüringen nehmen an der Schulkonferenz Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern im jeweils gleichen Verhältnis teil.

 

Hier die ganze Studie:

 

Studie des Deutschen Kinderhilfswerk 

 

Fazit des Kinderhilfswerks

Entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention sind das Kindeswohls und die Berücksichtigung des Kindeswillens über die verschiedenen Ebenen hinweg in der Rechtsprechung, Verwaltung und in der direkten Arbeit mit Kindern umzusetzen.

Außerdem zeigt die niedrige Bekanntheit der Kinderrechte bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, dass hier weiterer Handlungsbedarf besteht.

 

Vielleicht ebenfalls interessant:

 

Weitere Erziehungs-News