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Kinder, die ihr Eigentum verschenken

von Newsredaktion

Geschenk

Wenn Kinder Kleinigkeiten in der Schule oder im Kindergarten verschenken, ist das eine nette Geste. Allerdings kann daraus auch ein Problem werden, wenn Kinder ständig etwas verschenken oder auch teure Gegenstände abgegeben werden. Was, wenn das Kind das Geschenk bereut?

Aufmerksamkeit der Eltern

Dazu äußert sich jetzt der Elternberatungsdienst der Stadt Düsseldorf. Denn wenn Kinder geliebte Stofftiere oder wertvolle Dinge verschenken, sollten Eltern dem nachgehen. So kann es vorkommen, dass das Kind drei Tage später den Teddy doch wieder zurückmöchte, oder das Spielzeugauto vermisst. Wie reagieren Eltern richtig, wenn das Kind plötzlich mit einem teuren Markenprodukt nach Hause kommt? Die Erziehungsexperten raten zur Wachsamkeit und Aufmerksamkeit. Denn es besteht die Möglichkeit, dass das Kind von anderen Kindern offen oder subtil genötigt oder erpresst wurde, das besagte Stück abzugeben. Oder das eigene Kind hat sich so das Markenprodukt erschlichen.

Ursachenforschung ist wichtig

Die Eltern sollten der Ursache auf den Grund gehen. Vielleicht möchte das Kind so Aufmerksamkeit, Anerkennung und Wertschätzung der anderen Kinder erlangen. Kleine Kinder handeln spontan und  können die Folgen noch nicht absehen und vermissen die Puppe vielleicht kurze Zeit später wieder. Eltern sollten beobachten, ob es sich um eine längere Phase handelt oder ob es nur als Ausnahme vorkommt. Zusammen mit Lehrkräften und Erziehern müssten die Eltern dann herausfinden, was zwischen den Kindern vorgefallen sein könnte. Außerdem sollten Eltern mit dem Kind das Gespräch suchen und das Verhalten des Kindes beobachten.

Rechtliche Situation

Können Eltern vor allem teure Gegenstände wieder zurückfordern? Rechtlich gesehen ja, wenn…Ist das Kind unter sieben Jahren, gilt es als nicht geschäftsfähig. Damit sind Willenserklärungen des Kindes nichtig. Geschenke können somit zurückgefordert werden. Wenn das Kind über sieben Jahre alt ist, sind sie beschränkt geschäftsfähig. Bei Rechtsgeschäften wie bei Schenkungen wird in der Regel das Einverständnis der Eltern benötigt. Auch in diesem Fall können Eltern das Geschenk zurückfordern. Falls das andere Kind jedoch das Geschenk nicht zurückgeben möchte, müssen Eltern im Einzelfall entscheiden, ob sich ein Streitfall mit den anderen Eltern lohnt oder ob sie es auf sich beruhen lassen. Dabei ist der Lerneffekt für die Kinder ebenfalls von Bedeutung. Sie lernen, Dinge wertzuschätzen.

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