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Keine Schonfrist für Väter, die keinen Unterhalt zahlen

von Newsredaktion

Unterhalt

Wenn im Fall einer Scheidung oder einer Trennung die unterhaltspflichtigen Elternteile nicht zahlen, springt der Staat ein. Dabei geht es um Summen in dreistelliger Millionenhöhe. Nur einen Bruchteil von etwa 20 Prozent holt sich der Staat aktuell über die Behörden wieder zurück.

Anspruch auf Kindergeld

Das Bundesfamilienministerium bestätigt jetzt diese Zahlen im aktuellen Haushalt und spricht von Ausgaben in Höhe von gut 800 Millionen Euro. Das Beispiel Regierungsbezirk Kassel zeigt: hier stehen den Ausgaben der Behörden von gut 53 Millionen Euro gut 10 Millionen Euro gegenüber, die sie sich meist von den Vätern wieder zurückholen.

In Deutschland haben Kinder Anspruch auf Unterhalt, wenn sie in Deutschland wohnen und bei einem Elternteil leben, noch keine 12 Jahre alt sind und bisher keinen regelmäßigen Unterhalt erhalten, der gesetzlich festgelegt ist. Für 2016 rechnen Experten vor, dass Kindern unter sechs Jahren 145 Euro im Monat zustehen, Kindern zwischen sechs und zwölf Jahren 194 Euro. Der staatliche Vorschuss wird höchstens 72 Monate gewährt, bis zum 12. Lebensjahr. Zuständig sind normalerweise die Jugendämter der Kommunen.

Behörden können durchgreifen

Ämter können Elternteile, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen, und bei denen das Amt einspringt, die Gelder wieder einfordern und die Mütter oder Väter auffordern, die Einkommensverhältnisse offenzulegen. Auf erste unbeantwortete Anschreiben können Mahnverfahren und Gehaltspfändungen folgen. Die Ämter können dazu auch Bankkonten abfragen und Informationen beim Arbeitgeber, beim Finanzamt oder Sozialamt erfragen. Es ist wichtig, dass sich der Staat die Auslagen zurückholt, damit die Rechtslage geklärt werden kann und das Kind künftig regelmäßig Unterhalt erhält. Betroffene Mütter und Väter, die Unterhalt für die Kinder benötigen, können sich an die Jugendämter wenden und Beistandschaft beantragen, z.B. für mögliche Gerichtsverfahren.

Regionale Unterschiede

In Bayern sind die Behörden am erfolgreichsten, entsprechende Außenstände einzuholen. Hier liegt die Rückholquote bei 36 Prozent. Das entspricht Ausgaben von 80 Millionen Euro für Unterhalt für Kinder und Jugendliche, wobei gut 28 Millionen wieder eingetrieben wurden. In Bremen liegt die Rückholquote lediglich bei 10 Prozent. Die Gründe: In Bayern arbeiten die Behörden mit dem Landesamt für Finanzen und der Bundesagentur für Arbeit zusammen, die das Geld etwa mit Hilfe von Inkasso-Unternehmen einfordern. In Bremen herrscht vergleichsweise viel Kinderarmut, die Arbeitslosenquote sowie Sozialhilfequote ist hoch, damit könnten viele Forderungen nicht realisiert werden.

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