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Keine Kuchen mehr für Kitas

von Newsredaktion

Kuchen

In letzter Zeit dürfen in vielen Kindergärten, Kitas oder bei Schulfesten keine selbst gebackene Kuchen mehr angeboten werden. Dabei gehört zum Geburtstagsfest der mitgebrachte selbst verzierte Kuchen ebenso dazu wie Singen und Kerzen ausblasen oder das gemeinsame Spielen und Süßes Naschen. Einige Eltern freuen sich, nicht mehr backen zu müssen, andere sehen den Spaß verloren gehen.

Verbote von selbst gebackenen Kuchen

In einigen Gemeinden dürfen vom Jugendamt aus keine eigenen Kuchen mehr zum Kindergeburtstag mitgebracht werden. So zuletzt z. b. geschehen Leipzig im September. So hieß es im Aushang des Verbots, dass die Hygienevorschriften und die Angabe von Allergenen durch hohe Anforderungen kaum mehr zu kontrollieren oder gewährleisten seien. Stattdessen sollten Eltern abgepackte Kuchen, Kekse, abgepackte Würsten und ähnliche Speisen oder Obst, Gemüse und Süßigkeiten mitgeben.

Kitas sollten selbst entscheiden

Eltern und Erzieher oder Lehrer reagieren vielerorts schockiert und wehrten sich gegen die Vorschriften. In Leipzig etwa bewirkten die heftigen Reaktionen der Eltern, dass jede Kita nun selbst entscheiden kann, ob mitgebrachte Speisen selbst hergestellt sein dürfen oder abgepackt sein müssen. Im ganzen Bundesgebiet werden in Kitas und Grundschulen Erzieher aufgerufen, keine selbst gebackenen Kuchen etc. mehr anzunehmen. Warnungen vor Infektionen gab es etwa vom Kita-Zweckverband des Bistums Essen oder vom Institut Lernen und Leben in Vorpommern-Rügen. Man will die Kinder schützen und setzt auf Prävention.

Darum geht es

Doch wovor genau fürchten sich die verschiedenen Träger der Bildungseinrichtungen wie Kindergärten oder Kitas? Grund zur Sorge bereiten hauptsächliche folgende Punkte. Zum einen sei die Hygiene nicht nachvollziehbar. Es geht darum, ob die verarbeiteten Lebensmittel ausreichend gekühlt wurden oder die Hände ausreichend gewaschen wurden. Ein weiterer Punkt sind die Zutaten. Viele Kinder entwickeln inzwischen Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten bei Milch oder Mehl, z. B. Weizen. Auch die vegane Lebensweise sei zu beachten, oder die Verbote bestimmter Lebensmittel aus religiösen Gründen, etwa Schweinefleisch bei Muslimen. Die Träger weisen auch auf die Infektionsgefahr hin, wenn etwa ein Kuchen nicht heiß oder lang genug gebacken wurde. Zuletzt ist die Chancengleichheit zu nennen, da einige Familien vielleicht besser und aufwändiger kochen und backen können.

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