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Kein Kindergeld wegen Ferienjob?

von Redaktionsassistenz

Kinder arbeiten

Die Gelder, die vom Staat geleistet werden, können je nach persönlicher Lage wieder gestrichen werden. Das kann auch durchaus mit dem Kindergeld passieren, wenn die Kinder während der Ferienzeit eine bestimmte Arbeitszeit  bei ihrem Ferienjob überschreiten. Viele Kinder nehmen nämlich gerne einen Job in den Ferien an, um sich die Zeit bis zum Schulbeginn etwas Geld zu verdienen. Wer auf sein Kindergeld wegen des Ferienjobs verzichten muss, kann nun genau erklärt werden.

Die Grenzzeiten

"Die Grenzwerte hinsichtlich der Arbeitszeiten sollten die Betreffenden unbedingt schon bei der Suche nach einem geeigneten Ferienjob im Auge behalten", rät Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Natürlich gelten die Grenzzeiten nicht für alle Kinder. Vielmehr sind die Werte nach dem Abschluss der ersten Berufsausbildung oder nach dem ersten Erststudium noch immer Anspruch auf Kindergeld haben. Die Grenzwerte liegen bei Ferien- und Nebenjobs auf 20 Stunden pro Woche. Wird mehr gearbeitet, muss durchaus auf das Kindergeld verzichtet werden. In zwei Monaten darf dieser Grenzwert überschritten werden. Jedoch ist der Wert des Jahresdurchschnitts wieder insgesamt einzuhalten.

Was passiert bei Überschreitung?

Wenn die Zeiten des gesamten Jahres überschritten werden, muss das Kindergeld und auch die anderen Kinderfreibeträge wegfallen. Bei Minderjährigen ist der Ferienjob jedoch unproblematisch. Azubis und Personen, die das erste Mal eine Ausbildung durchführen, müssen keine Einschränkungen befürchten. Studenten im Erststudium ohne eine vorherige Ausbildung können ebenso mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne eine Einschränkung des Kindergeldes erwarten zu müssen. Der Anspruch bleibt hier unabhängig davon bestehen, wie viel gearbeitet wird.

 

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