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Kabinett beschließt Reform des Mutterschutzes

von Newsredaktion

Mutterschutz

In Berlin hat die Regierung heute eine Reform der Mutterschutz-Regelung beschlossen. Künftig sollen demnach auch Studentinnen und Schülerinnen vom Mutterschutz profitieren können. Dies ist nur eine Neuregelung einer umfangreichen Reform im Bereich Mutterschutz. Familienministerin Manuela Schwesig geht damit eine wichtige Reform der Regelungen an, die bereits fast 65 Jahre alt sind. Sie selbst sagt, dass damit der Mutterschutz moderner wird und sich der aktuellen Lebensrealität anpasst.

Reformvorschläge für den Mutterschutz

In Zukunft soll es damit keine Arbeitsverbote gegen den Willen der Schwangeren geben. Das war in der Vergangenheit z.B. bei Ärztinnen der Fall. Neu ist auch die Möglichkeit, die Sonntagsarbeit auszuweiten, wenn die Arbeitnehmerinnen das selbst möchten. Was bleibt ist die vorgeschriebene Schutzpflicht, in der ohne Ausnahme nicht gearbeitet werden darf. Nach wie vor beginnt diese sechs Wochen vor der voraussichtlichen Geburt und dauert bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Mütter behinderter Kinder haben nunmehr Anspruch auf eine Frist von zwölf Wochen. Diesen Reformvorschlägen bzw. Gesetzesänderungen muss der Bundestag jedoch noch zustimmen.

Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen

Das Familienministerium teilt unterdessen mit, dass in Deutschland gut 20.000 Schwangere Schülerinnen und Studentinnen sind. Familienministerin Schwesig hat nun gegen den Widerstand von Bildungsministerin Wanka erreicht, dass auch diese Frauen den Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Ausnahmen vom Mutterschutz soll es vereinzelt geben. Dies wäre der Fall, wenn die Schülerin oder Studentin etwa eine wichtige Prüfung oder Klausur bevorsteht und die werdende Mutter dies auf eigenen Wunsch nicht versäumen möchte bzw. nachholen müsste.

Kritische Stimmen

Kritik an der Reform gibt es derweil bereits vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der die Reformen für nicht ausreichend hält. So wird angemahnt, dass Beamtinnen, Richterinnen oder Soldatinnen nach wie vor nicht im Mutterschutz einbezogen würden. Das führe zwangsläufig zu Abweichungen vom einheitlichen Mutterschutz. Das Familienministerium wies diese Kritikpunkte zurück. Aus rechtlichen bzw. gesetzestechnischen Gründen wird der Mutterschutz für die Frauen dieser Berufsgruppen gesondert in Rechtsverordnungen geregelt. Faktisch ist dabei die Umsetzung gleich und die Schutz der Frauen ebenso gewährleistet wie bei allen anderen schwangeren Frauen und stillenden Müttern.

Dennoch fordert die Gewerkschaft Verdi, dass alle Berufsgruppen bzw. alle erwerbstätigen in den Mutterschutz aufgenommen werden. Das gelte etwa auch für Selbständige. Hier verspricht Ministerin Schwesig künftig Lösungen.

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