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Handys in der Schule

von Newsredaktion

Handys

Das Handy ist in vielen Bereichen ein Streitpunkt zwischen Jugendlichen und Eltern oder Lehrkräften. Viele Schüler lassen auch im Unterricht ihr Smartphone an und stören so durch eingehende Anrufe oder durch das Versenden von Nachrichten den Unterricht. Was dürfen Lehrer in diesem Fall unternehmen, und was nicht? Das hat nun das Berliner Verwaltungsgericht geklärt.

Schulordnung durchsetzen

Das Gericht hat entschieden, dass die Schule mit ihrer Schulordnung entscheiden muss, ob Handys auf dem Schulgelände und in den Unterrichtsräumen während des Unterrichts erlaubt sind oder nicht. Bisher regeln bereits häufig die Schulordnungen, wann die Schüler das Smartphone nutzen dürfen und wann nicht.

Wenn Lehrer durchgreifen

Einige Lehrkräfte greifen durch und nehmen den Schülern auch mal das Handy weg. Nicht selten führte das zum Streit mit den Schülern und deren Eltern. Aber was dürfen die Lehrkräfte tatsächlich in diesem Fall? Das Gericht hat entschieden, dass die Lehrkräfte berechtigt sind, den Schülern das Handy wegzunehmen, wenn sie sich nicht an die Vorschriften und Regeln der Schulordnung halten. Der Entzug des Handys ist dann eine zulässige erzieherische Maßnahme, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten und eine ordentlichen Unterricht zu ermöglichen. Die Lehrer können so die Schulordnung durchsetzen, dürfen das Handy jedoch nur in Gewahrsam nehmen. Nicht zulässig ist, wenn Lehrkräfte das Handy durchsuchen und prüfen, ob Nachrichten verschickt würden. Dies wäre ein Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis, außerdem gegen das Recht des Schülers auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

Erlaubt oder verboten

Hat der Lehrer das Handy konfisziert, kann der Schüler in der Regel am Ende der Stunde oder am Ende des Schultags das Handy wieder abholen, entweder beim Lehrer selbst oder im Schulsekretariat. In schweren Fällen kann die Schule das Handy über das Wochenende einbehalten. Auch das besagt das aktuelle Urteil aus Berlin. Das Urteil ist die Entscheidung zu einer Klage einer Familie. Ein Lehrer hatte dem Schüler freitags das Handy abgenommen. Die Schule gab das Handy dann montags wieder heraus.

Schulen können in ihren Schulordnungen der Bundesländer regeln, was erlaubt und verboten ist. Die Schulordnungen können sich daher erheblich unterscheiden. Unabhängig davon stören und nerven klingelnde Handys im Unterricht.

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