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Grenzen der Eltern: Kinder dürfen nicht geschlagen werden

von Newsredaktion

Kinder schlagen

In der Kindererziehung waren körperliche Züchtigungen wie Klapse oder Ohrfeigen früher normal. In aktuellen Umfragen geben Eltern nun zu, dass Ihnen auch heute noch regelmäßig die Hand ausrutscht. Dabei dürfen Eltern die Kinder nicht mehr schlagen.

Ohrfeigen und Klapse noch immer weit verbreitet

Auch wenn Kinder anstrengend sind, ist das noch keine Entschuldigungen für körperliche Strafen oder eine Tracht Prügel. Eine Forsa-Umfrage zeigt, dass ein großer Teil der Eltern im Alter zwischen 18 und 35 Jahren von etwa 45 Prozent einen Klaps auf den Po verteilen. Ohrfeigen setzt es bei etwas mehr als 10 Prozent der Eltern. Kinderschutzorganisationen bemängeln, dass damit auch heute Körperstrafen noch immer nicht zur Gänze aus der Erziehung verschwunden sind. Bei den Kindern können auch vermeintlich harmlose körperliche Züchtigungen Demütigung und andere psychische Schäden auslösen.

Rechtslage schützt Kinder

Schon im Jahr 2010 wurden Körperstrafen für Kinder aus dem Grundgesetz verbannt. Das Züchtigungsrecht der Eltern, das früher durchaus gesetzlich bestand, existiert damit nicht mehr. Das gilt im Übrigen auch für andere Aufsichtspersonen oder Erziehungsberechtigte wie Erzieher oder Lehrer. Damit hätten Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

Ausnahme und pädagogische Maßnahmen

Eine einzige Ausnahme macht der Gesetzgeber jedoch, bei der Gewalt im weitesten Sinne erlaubt ist. Dann nämlich, wenn das Kind vor lebensgefährlichen Gefahren zu schützen ist. Ein Beispiel wäre folgende Situation, dass ein Kind auf die Straße laufen will. Eltern dürfen und müssen in diesem Fall auch hart zugreifen, um das Kind zu retten und zu schützen, bevor es etwa vor ein Auto läuft. Ansonsten dürfen Eltern lediglich zu pädagogischen Maßnahmen greifen, um Kinder zu bestrafen, was sich manchmal nicht vermeiden lässt. Darunter kann fallen, das Taschengeld zu kürzen oder zu streichen, Hausarrest oder ähnliche Sanktionen. Aber auch hier gibt es Grenzen, die die Kinder nicht entwürdigen.

Sanktionen gegen Eltern

Wenn Eltern gegen dieses Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung verstoßen, machen sie sich laut Bürgerlichem Gesetzbuch der Körperverletzung strafbar. Ohrfeigen und der Klaps auf den Po gelten inzwischen als Körperverletzung. Werden Eltern also dabei erwischt, kann theoretisch ein Strafverfahren drohen. In vielen Fällen kommt dann aber eine Familienhilfe zum Einsatz. Bei schweren körperlichen Misshandlungen und Strafen ist das Kindeswohl klar gefährdet und den Eltern droht der Verlust des Sorgerechts.

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