Gesetzesänderungen zum Neuen Jahr – Was Familien jetzt wissen müssen
von Newsredaktion
Mit dem neuen Jahr gibt es für Familien einige gesetzliche bzw. finanzielle Neuerungen. So gibt es einige Veränderungen in den Bereichen Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, sodass Familien profitieren und finanziell ein bisschen besser gestellt werden.
Welche Änderungen gibt es ab Januar?
So gibt es etwa Änderungen beim Kindergeld. Erneut nach 2015 wird das Kindergeld erhöht. Ab Januar gibt es für das erste und das zweite Kind monatlich 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro sowie für das vierte Kind 221 Euro. Das Kindergeld gibt es für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, Kinder in der Ausbildung bis zum Alter von 25 Jahren sowie für arbeitslose Kinder bis 21 Jahren. Ähnliches gilt für den steuerlichen Kinderfreibetrag. Auch der Freibetrag für Kinder wurde bereits 2015 erhöht, jetzt folgt eine weitere Erhöhung auf 4.608 Euro. Weiterhin gibt es einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- bzw. Ausbildungsbedarf für Kinder in Höhe von 2.640 Euro. Beide Freibeträge werden bei der Einkommenssteuer zusammengelegt. Wichtig zu wissen: Eltern erhalten bei der Einkommenssteuer entweder Kindergeld oder den Freibetrag. Dies prüft das Finanzamt automatisch zugunsten der Eltern.
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die einkommensschwachen Familien zugutekommt. Dieser beträgt ab 2016 160 Euro im Monat. Der Kinderzuschlag muss bei der zuständigen Familienkasse vor Ort schriftlich beantragt werden.
Weitere Änderungen für Familien
Alleinerziehende können vom Entlastungsbetrag profitieren. Diesen können sie bei der Steuererklärung geltend machen. Aktuell liegt er rückwirkend für 2015 bei 1908 Euro, eine Erhöhung um 600 Euro, bei mehreren Kindern liegt der Entlastungsbetrag bei 240 Euro pro Kind. Inzwischen gibt es sehr viele alleinerziehende Mütter und Väter in Deutschland. Etwa 20 Prozent der Familien sind Alleinerziehende mit ihren Kindern. Durch den Entlastungsbetrag werden sie finanziell verheirateten Paaren mit Kindern gleichgestellt.
In 2016 gibt es für Kinder mehr Unterhalt. Kinder bis 12 Jahre, die bei einem Elternteil leben und keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, haben Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss. Dieser liegt gestaffelt für Kinder bis fünf Jahren bei 144 Euro pro Monat und für Kinder von sechs bis elf Jahren bei 192 Euro im Monat. Die Sätze werden aktuell auf 145 Euro bzw. 194 Euro erhöht.