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Eltern-Taxis trotz Bußgeld

von Newsredaktion

Eltern-Taxis

Seit geraumer Zeit sind Elterntaxis in aller Munde. Schulen und Gemeinden haben sich einiges einfallen lassen. Nach den Sommerferien bietet sich vielerorts das gewohnte Bild der Elterntaxis. Auch wenn die Polizei gegen rücksichtslose Elterntaxis auch mit Bußgeldern vorgeht, hat das kaum Wirkung. Nach wie vor blockieren Eltern-Taxis vor Grundschulen den Schulweg.

Gefährliches Szenario am Morgen

Es ist ein gefährliches Szenario, das sich morgens vor vielen deutschen Grundschulen abspielt. Und viele Eltern scheinen nicht bereit, ihr Verhalten in dieser Hinsicht zu ändern. Die Straßen sind verstopft, Radwege zugeparkt, Eltern riskieren gefährliche Wendemanöver. Da bleibt das Verkehrschaos nicht aus. Zudem birgt es Gefahren, wenn Eltern die Kinder bis vor das Schultor fahren. Umfragen ergeben, dass 52 Prozent der Eltern von Kindern im Alter von sechs bis neun Jahren Sorge haben, dass das Kind im Straßenverkehr verletzt werden könnte. Dabei sind viele Elterntaxis eine der großen Gefahren für Kinder. Die Hamburger Polizei geht aktuell davon aus, dass ein Drittel der Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Andere Schätzungen sprechen auch von der Hälfte der Kinder.

Erfahrungen mit Eltern-Taxis

Über 60 Prozent der Eltern haben ihre eigenen Erfahrungen mit blockierten Zufahrtsstraßen, Radwegen, Feuerwehrzufahrten oder Bushaltestellen. Das ergab eine forsa-Umfrage im Auftrag eines großen Versicherungsunternehmens. Experten wie Polizei oder Mitarbeiter von Versicherungen bestätigen, dass die Elterntaxis andere Kinder, aber auch die eigenen Kinder gefährden. Werden Kinder gefahren, lernen Sie kein sicheres Verhalten im Straßenverkehr und wissen nicht, worauf sie achten müssen. Die Polizei muss immer häufiger Ignoranz gegenüber anderen Kindern und aggressives Verhalten von Seiten der Eltern feststellen.

Bußgeld wird fällig  

Dabei kann das verkehrswidrige Verhalten auch Bußgelder nach sich ziehen. Doch selbst das scheint die Eltern nicht zu beeindrucken. Vergleichsweise niedrig geahndet wird mit zehn Euro das Halten vor Fußgängerüberwegen, an verengten Stellen oder vor Ampeln. Gefährdet das Ein- und Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer, werden 20 Euro fällig. 35 Euro kostet die Strafe, wenn Eltern-Taxis eine Feuerwehrzufahrt blockieren. Wenn Rettungskräfte behindert werden, kostet das Strafmandat 60 Euro verbunden mit einem Punkt in Flensburg.  

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