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Eltern haften für illegale Downloads der Kinder

von Newsredaktion

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Wie jetzt entschieden wurde, haften Eltern für die illegalen Uploads oder Downloads ihrer Kinder. Das Oberlandesgericht München befasste sich nun mit einem Fall und schuf einen Präzedenzfall für das Thema File-Sharing. Das Thema der elterlichen Haftung bei illegalen Downloads beschäftigt die Gerichte schon seit einigen Jahren.

Urteil in München

Die Richter des Münchener Oberlandesgerichts entschieden nun in einem aktuellen Fall, in dem die Eltern nicht verantwortlich sein wollten, dass die volljährigen Kinder den Internetzugang dazu nutzten, aktuelle Musik bei einer Online-Tauschbörse angeboten hatten. Sie wussten wohl in der Sache Bescheid und gaben jedoch nicht an, welches Kind, den illegalen Datentransfer tatsächlich vorgenommen hatte. In konkreten Fall hätten die Eltern den Täter nennen müssen, um Strafzahlungen zu vermeiden. In diesem Fall schwiegen jedoch auch die drei Kinder.

Präzedenzfall für Fälle von File-Sharing

Damit war für das Oberlandesgericht in München klar, dass dies nicht ausreicht, um die Ansprüche der Plattenfirma Universal Music, die die Verwertungsrechte im konkreten Fall hat, zu verwirken. Das Gericht folgte damit einem früheren Urteil des Landgerichts München I, das die Zahlung von Schadensersatz und Kosten für eine Abmahnung nach sich zog. Dieser Fall hat eine große Bedeutung für ähnliche so genannte File-Sharing-Fälle, sodass eine Revision beim Bundesgerichtshof zulässig ist. In dem konkreten Fall wäre Universal Music in der Beweispflicht gewesen, falls die Eltern ein Kind als Täter benannt hätten. In dem Fall hätte Universal belegen müssen, dass der Upload gegen Urheberrechte verstößt und damit illegal ist.

Ähnliche Urteile

Ähnliche Fälle gab es bereits in der Vergangenheit. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile zum Thema File-Sharing, so aus dem Jahr 2012. Der Bundesgerichtshof entschied damals, dass Eltern nicht haften, wenn im Vorfeld eine Belehrung der Kinder stattgefunden hat. 2014 entschied ebenfalls der Bundesgerichtshof, dass die Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses nicht zwangsläufig für die Handlungen volljähriger Familienmitglieder haften müssen. In anderen Fällen entschieden die Gerichte zugunsten der Inhaber der Urheberrechte. In einem Fall etwa im Sommer 2015 gab die Tochter zu, illegal Musik online getauscht zu haben. Weil die alleinerziehende Mutter nicht hinreichend nachweisen konnte dass sie ihre Tochter ausreichend zum Thema informiert hatte, musste sich Schadensersatz leisten.

 

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