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Eltern haben Anspruch auf Facebook-Account ihres Kindes

von Newsredaktion

Facebook

In einem aktuellen Urteil haben Berliner Richter des Landesgerichts entschieden, dass Eltern Anspruch auf den digitalen Nachlass ihres Kindes haben. Dazu gehört auch der Zugang zum sozialen Netzwerk Facebook und ähnliches. Damit wird der so genannte digitale Nachlass wie Briefe oder Tagebücher behandelt.

Aktueller Gerichtsentscheid

Die das Berliner Landgericht entschied damit, dass der Facebook-Account und der damit verbunden Nutzungsvertrag mit dem Anbieter als Teil des Erbes gilt. Damit ist auch der digitale Nachlass nicht anders zu behandeln wie Briefe oder ähnliches. Das Urteil folgte nun auf die Klage einer Mutter. Deren minderjährige Tochter kam vor einigen Jahren unter bisher ungeklärten Umständen ums Leben. Durch den Zugang zum Account bei Facebook hofft die Mutter nun, mögliche Hinweise auf die Todesursache und einen möglichen Selbstmord zu finden.

Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

Für die Richter wird dadurch das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Kindes nicht verletzt. Als Erziehungsberechtigte haben die Eltern ein berechtigtes Interesse daran, Zugang zum Facebook-Account zu bekommen und so zu erfahren, wie, was und mit wem die Tochter bzw. der Sohn via Internet kommuniziert. Dies gilt zu Lebzeiten des Kindes, aber auch, wenn es verstorben ist. Außerdem verletzt diese Entscheidung nicht das Datenschutzrecht der Kommunikationspartner des Kindes, wenn die Eltern die Chats und Einträge des Kindes lesen. Facebook sieht dies kritisch und erklärte, dass man nach einer Lösung suche, die sowohl der Familie helfen kann, aber auch die Privatsphäre Dritter schützt.

Präzedenzfall

Dieses Urteil ist das erste dieser Art in Deutschland, das die Vererbbarkeit des Facebook-Kontos feststellt. Bisher gibt es noch keine gesetzliche Regelung zu diesem Thema. Dies eröffnet weitere Möglichkeiten und wirft die Frage auf, ob nach diesem Urteil auch die Erben erwachsener Facebook-Nutzer Zugang zum Account erhalten müssen. So könnte aus diesem Präzedenzfall eine Vorlage für weitere ähnliche Entscheidungen werden, da nicht nur zahlreiche Kinder und Jugendliche, sondern auch viele Erwachsene Facebook, Twitter und Co. nutzen.

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