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Die Jugendämter stellen eine verstärkte Überforderung der Eltern fest

von Newsredaktion Familie

Junge weint

Im Vorjahr nahmen die deutschen Jugendämter rund 45.400 in Obhut. Das waren zwar acht Prozent weniger Fälle, als noch im Jahr 2019, doch der häufigste Anlass-Fall für Inobhutnahmen stieg weiter an. Es handelt sich dabei um die Überforderung der Eltern, bzw. eines Elternteils. Jedes dritte Kind war jünger als zwölf Jahre.

Dabei rückten die Themen Überforderungen, Misshandlungen und Vernachlässigungen immer stärker in den Vordergrund. Das Statistische Bundesamt teilte in einer Presseaussendung mit, dass rund zwei Drittel der betroffenen Kinder wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen wurden.

17 Prozent betrafen unbegleitete Einreisen aus dem Ausland und weitere 17 Prozent erfolgten auf die Bitte der betroffenen Kinder hin. Ein Drittel der Kinder war jünger als zwölf Jahre, jedes zehnte Kind sogar jünger als drei Jahre. Die Gesamtzahl der Fälle ging im Vergleich zum Vorjahr um 4.100 Fälle zurück.

Ist die Dunkelziffer höher?

Dafür verantwortlich war allerdings wie auf den ersten Blick vermutet, der Rückgang jener Minderjährigen, die unbegleitete nach Deutschland eingereist waren. Vielmehr vermeldete das Statistische Bundesamt auch einen deutlichen Rückgang bei den Fällen dringender Kindeswohlgefährdung.

Auch die Zahl der Selbstmeldungen ist zurückgegangen. Gut möglich, dass diese Entwicklungen auf den Lockdown und die daraus resultierenden Kontaktbeschränkungen zurückzuführen sind. Gleichzeitig geben Experten zu bedenken, dass ein Teil der Fälle durchaus unentdeckt geblieben ist und die Dunkelziffer daher höher sein könnte.

Immer mehr Eltern sind ihrer Rolle nicht gewachsen

Die Statistik zeigt, dass es sich bei dem häufigsten Fall noch immer um jenen der Überforderung handelt. Sind die Eltern oder ein Elternteilteil ihrer Aufgabe nicht mehr gewachsen, schalten sich die Behörden ein. Die Jugendämter stellen eine verstärkte Überforderung der Eltern fest. In 41 Prozent der Fälle war dies der Fall.

 
Mit großem Abstand folgen die unbegleitete Einreise aus dem Ausland und die Anzeichen für Vernachlässigung. Körperliche Misshandlungen waren in 13 Prozent der Fälle Anlass für die Inobhutnahme. Erst danach folgten Beziehungsprobleme und psychische Misshandlungen. Die meisten Gründe für das Einschreiten der Behörden haben im Vorjahr zugenommen.

Jede zweite Maßnahme wurde nach zwei Wochen beendet

Dabei lässt sich dieses Einschreiten gar nicht auf bestimmte Lebensmodelle reduzieren, ganz im Gegenteil. Ein Viertel der betroffenen Kinder war bei beiden Eltern untergebracht, ein weiteres Viertel bei einem alleinerziehenden Elternteil. 14 Prozent lebten zuvor bei einem Elternteil in einer neuen Partnerschaft. Rund jede zweite Maßnahme konnte jedoch bereits nach zwei Wochen wieder beendet werden. Lediglich bei jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme zumindest drei Monate oder sogar noch länger.

Im konkreten Fall wurden die Minderjährigen zumeist in einer geeigneten Einrichtung, wie einem Heim, untergebracht. Anschließend kehrte eine Mehrheit von 37 Prozent an ihren bisherigen Lebensmittelpunkt zurück, jedoch rund ein Drittel erhielt ein neues Zuhause. Das waren entweder eine Pflegefamilie, ein Heim oder eine betreute Wohnform.

Berechtigt und verpflichtet einzugreifen

Die Jugendämter in Deutschland sind berechtigt und verpflichtet einzugreifen, wenn Maßnahmen zum Schutz von Kindern oder Jugendlichen ergriffen werden müssen. Dies gilt nicht nur auf Bitte der Kinder, sondern auch bei dringenden Gefahren. Die Minderjährigen werden in Obhut genommen und wenn notwendig bei Verwandten, einer Pflegefamilie oder im Heim untergebracht.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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