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Die Grünen fordern Kindergeld für 24 Monate

von News

Die Grünen fordern im Rahmen ihrer offensiven Kinderpolitik, dass das Elterngeld anstatt 14 Monate in Zukunft 24 Monate lang ausgezahlt werden soll. Eltern sollen mehr Zeit für ihre Kinder finden und außerdem einen größeren Einfluss auf die eigenen Arbeitszeiten haben. Ein progessiver Vorstoß zu einer kinderfreundlicheren Familienpolitik

 

Eltern sollen es wieder leichter haben

Tatsächlich hat sich mit der zunehmenden Änderung der klassischen Rollenverteilung ein Defizit in der Kindererziehung in deutschen Haushalten ergeben. Mütter wollen zunehmend Karriere machen, während die Väter dennoch weiter im Beruf bleiben möchten. Wenn es nach den Grünen geht soll die Politik mehr Anreize schaffen, die Eltern dazu bewegen sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen. Die Partei sieht vor, dass der Zeitraum des Anspruchs für Kindergeld von 14 auf 24 Monate erhöht werden soll. Darüber hinaus soll das Kindergeld mit einer gewissen Flexibilität einhergehen. Anstatt lediglich die 24 Monate nach der Geburt des Kindes darauf einen Anspruch zu haben, sollen Eltern auch im späteren Verlauf der Erziehung, etwa zum Schulstart die Möglichkeit haben, sich aus dem Arbeitsleben zurückzuziehen.

 

Familien leiden unter andauernden Zeitknappheit

Die Familienexperten der Grünen, Katja Dörner, ist der Meinung, dass den berufstätigen Eltern mehr Zeit für ihre Kinder eingeräumt werden sollte. Es gilt das „Hamsterrad zu verlangsamen und es in bestimmten Lebensphasen vollständig anzuhalten“. Unternehmen würden derartige Zugeständnisse langfristig zu spüren kriegen, denn sie bringen gesündere und glücklichere Arbeitnehmer zu Tage, welche gleichzeitig produktiver würden. So sieht Frau Dörner in der Möglichkeit der Heimarbeit eine Alternative zu langen Bürostunden. Eltern, die von zuhause aus arbeiten könnten, wären in der Lage sich gleichzeitig um die Arbeit zu kümmern und mehr Zeit für die Erziehung aufzubringen. Schichtarbeitsdienst sollte auch bei Verkäuferinnen und Krankenschwestern auf ein Minimum beschränkt werden. Auch im Fall von pflegebedürftigen Familienmitgliedern sollten den Angehörigen Sonderrechte zugestanden werden.

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