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Der Staat bezahlt 90 Prozent des Corona-Urlaubs für Familien

von Newsredaktion Familie

Familie im Urlaub

Die Pandemie hat zahlreichen Familien in Deutschland schwer zugesetzt. Homeschooling, Distance Learning, Kurzarbeit und der psychische Druck nicht zu wissen, wie es weitergeht, kosteten viel Kraft und Substanz. Diese Herausforderung hält immer noch an. Dort wo das Geld knapp ist, greift der Staat nun den Familien unter die Arme.

Sie können sich eine sogenannte Corona-Auszeit nehmen. 90 Prozent der Kosten dieses Familien-Urlaubs übernimmt der Staat. Die neue Regelung gilt übrigens auch für Alleinerziehende, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Familien bezahlen 10 Prozent selbst

Das neue Programm der Bundesregierung trägt den vollen Namen „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“. Es soll vor allem Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen ermöglichen Kraft zu tanken. Das Bundesfamilienministerium hat dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese können bis zum Ende des Jahres 2022 ausgeschöpft werden.

Bei dieser staatlich geförderten Erholung bezahlen die Familien lediglich 10 Prozent der Kosten für die Übernachtung und Verpflegung, der Staat bezahlt 90 Prozent des Corona-Urlaubs für Familien. Damit sie dieses Programm allerdings in Anspruch nehmen können, müssen sie zuvor einige Kriterien erfüllen.

Urlaubsorte von der Ostsee bis zum Bodensee

So werden sich auch Familien den Wunsch nach einem gemeinsamen Urlaub mit ihren Liebsten erfüllen, wenn sie nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen. Im Rahmen dieses Programm können die Antragsteller aus einer von insgesamt 63 gemeinnützigen Familienferienstätten auswählen. Diese sind über das ganze Land verteilt.

Die möglichen Urlaubsorte reichen also von der Ostsee bis zum Bodensee. Der Aufenthalt dauert bis zu maximal einer Woche, doch dabei bleibt es nicht. Da das Programm bis Ende des nächsten Jahres läuft, können Familien zweimal sieben Tage Urlaub beantragen. Eine Woche für das aktuelle und eine Woche für das kommende Jahr sind möglich. Die Förderung von 90 Prozent betrifft jedoch die Kosten für Übernachtung und Verpflegung. Die Kosten für die An- und Abreise, sowie die Kurtaxe müssen von den Familien selbst getragen werden.

Alleinerziehende, Stief- oder Pflegeeltern haben Anspruch

Dieses finanziell geförderte Erholungsprogramm gilt für alle Familienformen. Das bedeutet, dass auch Alleinerziehende, Stief- oder Pflegeeltern dieses in Anspruch nehmen können. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Genehmigung des Antrags lauten wie folgt:

Wer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland und für seinen Nachwuchs Anspruch auf Kindergeld hat, kann am Programm „Corona-Auszeit für Familien“ teilnehmen. Zusätzlich müssen die Antragsteller zumindest eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Die Eltern oder der Elternteil beziehen Sozialleistungen. Bei dem Urlaub muss zumindest ein minderjähriges Kind dabei sein. Die Einkommensgrenze bei Alleinerziehern mit einem Kind von unter sechs Jahren liegt bei € 40.344. Dieser Grenze hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab.
  2. Zumindest ein Kind, das bei dem Urlaub mit dabei ist, hat einen Grad an Behinderung von zumindest 50. Dieses Kind muss allerdings nicht minderjährig sein, auch das Einkommen spielt in so einem Fall keine Rolle.
  3. Ein Elternteil hat einen Grad an Behinderung von zumindest 50. Bei dem Urlaub muss mindestens ein minderjähriges Kind dabei sein, auch hier spielt das Einkommen keine Rolle.

Eines dieser drei Kriterien bereits reicht aus, um Anspruch auf den staatlich geförderten Urlaub zu haben. Das Bundesfamilienministerium arbeitet derzeit an einem Online-Check, mit dem jeder in Kürze herausfinden kann, ob er für die Förderung infrage kommt oder nicht. Weitere Antworten auf mögliche Fragen finden Interessierte auf der Webseite des Ministeriums.

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