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Der Kinderreisepass wurde abgeschafft

von Redaktion

Kind mit Reisepass

Die Abschaffung des Kinderreisepasses steht nun offiziell fest. Aufgrund einer Änderung des Passgesetzes kann nun kein  Kinderreisepass mehr beantragt werden. Für Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, stellt sich die Frage, welche Dokumente ab Januar 2024 erforderlich sind.

 

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind weiter gültig

Ab dem 31. Dezember 2023 können keine neuen Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Stattdessen müssen, je nach Reiseziel, entweder ein regulärer Reisepass oder ein Personalausweis verwendet werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem regulären Ablaufdatum.

Ab Januar 2024 gilt: Alle Kinder, die ins Ausland reisen möchten und keinen gültigen Pass besitzen, benötigen entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass. Die Wahl des Dokuments hängt vom konkreten Reiseziel ab. Ein Sprecher der Stadt empfiehlt, sich vorab beim Auswärtigen Amt darüber zu informieren, welche Ausweisdokumente für das jeweilige Reiseland erforderlich sind.

 

Grund: Bürokratie verringern

Die Abschaffung des Kinderreisepasses verfolgt das Ziel, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und den Aufwand für Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie die Bürger zu reduzieren, wie in einer Pressemitteilung des Bundestages erklärt wird. Kinderreisepässe waren bisher nur ein Jahr gültig, da sich das Aussehen von Kindern schnell verändert.

Diese Maßnahme soll auch die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gewährleisten.

Generell gilt: Ein elektronischer Reisepass ist erforderlich, wenn das Reiseziel außerhalb der Europäischen Union liegt. Dieser kostet 37,50 Euro. Bei Reisen innerhalb der EU (einschließlich Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein) ist ein Personalausweis ausreichend (Kosten: 22,80 Euro). Die Gültigkeitsdauer beträgt in beiden Fällen sechs Jahre, so die Informationen der Stadt.

 

Kind auf dem Flughafen

 

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit zwei bis drei Wochen für Personalausweise und drei bis vier Wochen für Reisepässe. In der Zeit direkt nach dem Jahreswechsel ist jedoch mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.

Zusätzlich zur Abschaffung des Kinderreisepasses gibt es weitere Änderungen bei Pässen: Ab dem 1. Januar 2024 steigt die Gebühr für einen Reisepass für Antragsteller, die älter als 24 Jahre sind, auf 70 Euro.

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