Das ändert sich 2022 beim Kindergeld und beim Kinderbonus
von Newsredaktion Familie
Die Deutsche Bundesregierung hat einige Änderungen bei den finanziellen Leistungen für Eltern und Kinder beschlossen. Sie sollen mithelfen, die durch die weltpolitischen Entwicklungen bedingten, stark gestiegenen Kosten bei Energie, Sprit und Lebensmittel abzufedern. Unter anderem erhalten Eltern daher eine Einmalzahlung.
Eltern in Deutschland haben grundsätzlich ein Anrecht auf monatliche Zahlungen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Kindergeld. Dieses soll Eltern dabei unterstützen, die Kosten für ihren Nachwuchs zu stemmen. Immerhin geht es dabei um Essen, Kleidung und Wohnen. Einiges wird jetzt neu geregelt, das ändert sich 2022 beim Kindergeld und beim Kinderbonus.
Geringverdiener werden besonders unterstützt
Der Kinderbonus soll nun in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausbezahlt werden. Dabei achtet man darauf, dass man nicht nach dem Gießkannenprinzip vorgeht. Das bedeutet, dass der Kinderbonus wie schon in den Vorjahren auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird. Für Spitzenverdiener heißt das, dass sie nicht oder nur sehr gering davon profitieren werden.
Im Gegenzug sollen besonders Geringverdiener besonders unterstützt werden. Wer Sozialleistungen bezieht, erhält zusätzlich zum Kinderbonus weitere 100 Euro als Einmalzahlung. Doch Verbraucherschützer in Deutschland kritisieren, dass die beschlossenen Zahlungen nicht ausreichen würden, um die enormen Preissteigerungen der letzten Monate abzufedern.
Kindergeld nur unter gewissen Voraussetzungen
Das Kindergeld wurde erst zu Beginn des Jahres 2021 angehoben. Eltern erhalten seither 15 Euro pro Kind und Monat mehr. Für das erste und das zweite Kind bezahlt der Staat 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind kommen 250 Euro auf das Konto der Eltern. Dies gilt jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen:
- Die Eltern müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sein, wenn sie im Ausland leben.
- Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein oder unter 21 Jahre alt sein und noch kein eigenes Geld verdienen. Alternativ kann das Kind auch unter 25 Jahre alt sein, wenn es sich noch in der Ausbildung befindet.
Der Kinderzuschlag steigt auf 209 Euro
Der Kinderbonus 2022 ist als weitere zusätzlich finanzielle Unterstützung für Eltern während der weiter anhaltenden Pandemie gedacht. Er wurde 2020 erstmals eingeführt. Damals erhielten die Erziehungsberechtigten einen Kinderbonus von 300 Euro. Im Vorjahr gab es ebenfalls eine finanzielle Unterstützung von Staat, diese betrug jedoch nur noch 150 Euro. 2022 sinkt dieser Betrag nun auf 100 Euro. Diesmal handelt es sich jedoch nicht mehr um einen Corona-Bonus, sondern um eine Unterstützung aufgrund der enormen Preissteigerungen.
Neu ist 2022 ebenfalls die Höhe des sogenannten Kinderzuschlags. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Geringverdiener. Im Vorjahr betrug dieser noch 205 Euro, jetzt steigt er auf 209 Euro pro Monat und Kind.
Ziel ist eine Kindergrundsicherung
Grundsätzlich hat sich die neue Deutsche Bundesregierung schon in ihrem Koalitionsvertrag für eine bessere finanzielle Unterstützung von Kindern ausgesprochen. Dies soll durch eine Neuorganisation der Hilfen erreicht werden. Ziel ist es, eine Kindergrundsicherung einzuführen.
Mit einer Staffelung nach dem Einkommen der Eltern möchte man die Treffergenauigkeit der Hilfen erhöhen. Dies soll jedoch nicht für den Grundbetrag gelten. Doch die Reform ist derzeit noch nicht ausverhandelt, Experten gehen daher davon aus, dass es in diesem Jahr noch zu keiner Änderung beim Kindergeld kommen wird.