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Apps für Kinder -Was gilt es zu beachten?

von News

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Eine aktuelle Studie der Universität Bonn dokumentiert, dass mittlerweile jedes vierte Kind über ein eigenes Smartphone verfügt. Anders als Erwachsene nutzen Kinder die mobilen Telefone aber in erster Linie zum Spielen. Zahlreiche Spiele-Apps locken mit angeblich kostenlosen Angeboten. Dennoch können Abo-Fallen lauern. Viele der als kostenlos angepriesenen Applikation besitzen lediglich eine Basisfunktionalität und zusätzliche Extras müssen dann durch so genannte “In-App- Käufe“ nacherworben werden. Oftmals reicht das bloße Fingertippen auf eine Anzeige, um ein derartiges Abo abzuschließen. Besonders Kinder merken häufig nicht, dass sie ein Abo abgeschlossen haben. Weil die Anbieter der Apps über die Mobilfunkrechnung abrechnen, fallen die Kosten dann erst mit Rechnungsstellung auf.

Wie können Eltern vorbeugen?

Auch wenn Eltern ihre Kinder nicht rund um die Uhr im Auge behalten können, gibt es Möglichkeiten, die eigenen Sprösslinge vor derartigen Gefahren zu bewahren. So genannte “In-App-Käufe“ lassen sich in den Systemeinstellungen des jeweiligen Smartphones deaktivieren, lediglich bei Android-Geräten kann die Einstellung nicht gänzlich deaktiviert werden, es kann aber ein Pin-Code festgelegt werden, der bei jedem “In-App-Kauf“ eingegeben werden muss. Zudem können Eltern mit ihren Kindern bei kostenpflichtigen Angeboten einen bestimmten Rahmen vorab vereinbaren, der dann mit dem Mobilfunkanbieter als separates Angebot abgeschlossen werden kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit dem Mobilfunkanbieter eine so genannte Drittanbietersperre einzurichten. Der Mobilfunkanbieter ist nach dem Telekommunikationsgesetzes gesetzlich dazu verpflichtet eine derartige Sperre ohne zusätzliche Kosten einzurichten. Auch besteht die Möglichkeit lediglich eine Prepaidkarte einzusetzen. Hierbei sind etwaig abgebuchte Beträge lediglich auf das eingezahlte Guthaben beschränkt.

Widerspruch gegen strittige Beträge einlegen

Selbst wenn strittige Beträge auftauchen, können sich Eltern gegen die Zahlung häufig erfolgreich wehren. Hierbei ist es wichtig, dass Eltern den Forderungen schriftlich beim Mobilfunkanbieter sowie beim Drittanbieter selbst widersprechen. Häufig wurde nämlich die Aufklärung über das Zustandekommen eines rechtswirksamen Vertrages durch den Drittanbieter umgangen. Letztlich sind minderjährige Kinder ohne Zustimmung der Eltern nicht befugt, rechtswirksame Verträge einzugehen. Im Zweifel besteht für die Eltern die Möglichkeit, entweder einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale einzuschalten.

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