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Sicher mit dem Auto in Urlaub mit der ganzen Familie

von Newsredaktion

Auto

In der Ferienzeit ist für viele Familien die Hauptreisezeit. Viele sind mit dem Auto unterwegs. Damit es gut und sicher auch für die Kinder in den Urlaub geht, gilt es, sich an Verkehrsregeln zu halten und Sicherheitsstandards für die Kinder einzuhalten, etwa bei Kindersitzen. Das gilt vor allem für Familien mit kleinen Kindern.

EU-Standard und nationale Regelungen

Wenn es mit der ganzen Familie mit dem Auto in Urlaub geht, sollten die Kinder auch im Ausland sicher im Auto mitfahren. Der ADAC hat dabei einen einfachen Rat: Wenn sich die Eltern an den strengen deutschen Reglements und Verkehrsbestimmungen orientieren, können sie kaum etwas falsch machen, denn gerade im europäischen Ausland sind häufig die Bestimmungen ähnlich und in der Regel erfüllt. Die EU gibt dazu mit ihrer EU-Richtlinie (2003/20/EG) einen wichtigen Mindeststandard vor. Dieser besagt: Kinder mit einer Körpergröße unter 1,35 Meter benötigen eine zugelassene und für Größe und Gewicht passende Rückhalteeinrichtung mit dem ECE-Prüfzeichen Nr. 44. Kinder in Kindersitzen oder Babyschalen dürfen auf dem Vordersitz nur entgegen der Fahrtrichtung mitfahren, wenn der Airbag für den Beifahrer deaktiviert ist.

Verschiedene Bestimmungen in der EU

Darüber hinaus gibt es in den einzelnen Mitgliedsstaaten verschiedene weitere Regelungen. In Deutschland müssen Kinder bis zum 12. Lebensjahr und bei einer Körpergröße unter 1,50 Meter auf dem Vordersitz und auch auf dem Rücksitz eine geeignete Rückhalteeinrichtung nutzen. Kindersitze mit dem ECE-Prüfzeichen 44/03 oder 44/04 etwa sind dabei zugelassen. Für größere und ältere Kinder gilt die allgemeine Gurtpflicht.

Weitere Beispiele

In Österreich brauchen Kinder bis zum 14. Lebensjahr und bei einer Größe unter 1,50 Meter einen geeigneten Kindersitz, der Gewicht und Größe entspricht. Auch in der Schweiz gelten die EU-Regelungen. Ansonsten gelten die deutschen Bestimmungen: Mindestalter 12 Jahre, Mindestkörpergröße 1,50 Meter. In Italien gilt das Herkunftsland. Das heißt, Autofahrer mit nicht in Italien zugelassenen Fahrzeugen müssen die Bestimmungen ihres Heimatlandes einhalten. In Spanien benötigen Kinder bis 12 Jahre einen geeigneten Kindersitz. Wenn sie größer als 1,35 Meter sind, genügt der reguläre Gurt. Kleinere Kinder müssen auf der Rückbank sitzen. Ausnahmen sind Taxis in geschlossenen Ortschaften. In Schweden gehören Kinder unter 1,35 Meter in den Kindersitz und auf die Rückbank. Kinder unter 15, aber größer als 1,35, dürfen auch vorne mitfahren und sich normal mit dem Gurt sichern. In Dänemark ist für Kinder unter drei Jahre ein passendes Gurtsystem vorgeschrieben. Ältere Kinder bis zu 1,35 Meter Körpergröße benötigen einen Kindersitz, passend zur Größe und zum Gewicht. In den Niederlanden müssen Kinder unter 1,35 Meter Körpergröße mit Systemen ab der EU-Norm ECE 44/03 und hinten mitfahren.

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