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Pläne für Mutterschutzgesetz sorgen für Kritik

von Newsredaktion

Mutterschutz

Aus der Wirtschaft kommt in den letzten Tagen rege Kritik an den Plänen der Bundesregierung für ein neues Mutterschutzgesetz. Die Kritikpunkte sind vor allem unnötige Bürokratie und das Beschäftigungsverbot für Schwangere. Die Reform zum Mutterschutz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Kritik von Arbeitgeberverbänden und der CDU

Kritik kommt vor allem aus den Reihen der Arbeitgeberverbände sowie von Wirtschaftsexperten des Koalitionspartners CDU. Die Familienministerin Manuela Schwesig will noch in diesem Jahr die Reform voranbringen und das Gesetz im nächsten Jahr umsetzen. Dies sieht z.B. für bestimmte Branchen ein Beschäftigungsverbot vor, etwa in der Produktion. Bereits heute ist es Schwangeren verboten, mit schneller und eng getakteter Fließband- oder Akkordarbeit zu beschäftigen. Bisher konnten die Frauen dann aber an andere Arbeitsplätze mit langsameren Arbeitsabläufen, wie die Vor-Produktion, wechseln. So wird es etwa in der Metall- und Elektroindustrie praktiziert, wo schwangere Frauen in die leichtere Vormontage wechseln können. Künftig soll das nicht mehr möglich sein.

Prüfung der Arbeitsbedingungen

Schwesig wies die Kritik zurück und argumentierte mit der Gefährdung des Kindes durch Akkordarbeit, auch im geringen Tempo. Dennoch sollen Ausnahmen möglich sein, wenn die konkreten Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefährdung für Mutter und Kind ausschließen. Kritiker befürchten, dass mit der Gesetzesänderung Arbeitgeber verpflichtet werden könnten, jeden einzelnen Arbeitsplatz zu prüfen, ob womöglich eine Gefahr für werdende Mütter und stillende Mütter bestehen könnte, auch wenn aktuell ein Mann den Job übernommen hat.

Dokumentations- und Informationspflicht

Dazu soll mit der Reform eine Dokumentations- und Informationspflicht kommen. Dabei sollen auch Männern eventuelle Gefährdungen für Schwangere am Arbeitsplatz erläutert werden. Auch hier widerspricht das Familienministerium der Kritik. Schon heute sei in der Gesetzgebung die Gefährdungsanalyse von Arbeitsplätzen verankert. Da jeder Arbeitsplatz unabhängig vom Geschlecht vergeben werden sollte, kommt auch immer eine Frau in Frage, die eventuell schwanger werden könnte.

Gesetz soll nächstes Jahr in Kraft treten

Der Mutterschutz könnte so zu absurder Bürokratie in den Unternehmen führen, so die Kritik. Für das Familienministerium ist die Gesetzesreform jedoch eine moderne Form des Mutterschutzes, die zudem die Kosten in Sachen Bürokratie für die Unternehmen erheblich senken kann. Die aktuellen Regelungen zum Mutterschutz bestehen seit 1952. Schwesig möchte das Gesetz nach der Sommerpause verabschieden, damit es in 2017 in Kraft treten kann.

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