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Neues zur Reproduktionsmedizin in Österreich

von Newsredaktion

Kinderwunsch

Viele Paare hoffen lange vergeblich auf eine eigene Familie. Wenn es auf natürlichem Wege nicht klappt, reisen viele deutsche Paare ins Ausland. Hier sind Kinderwunschbehandlungen oft mit anderen, weniger strengen, gesetzlichen Regelungen verbunden wie hierzulande. Daher fahren viele deutsche Paare seit neuestem auch nach Österreich, da es hier neue Gesetzesregelungen gibt.

Für den Kinderwunsch ins Ausland

Weil Österreich erst kürzlich Gesetzesänderungen vorgenommen hat, wird unser Nachbarland auch in Sachen Reproduktionsmedizin immer interessanter. Wer sich jedoch auf eine Kinderwunsch-Behandlung im Ausland einlässt, sollte sich gründlich informieren. Der Hauptgrund für die Reise ins Ausland ist, dass dort die Eizellspende erlaubt ist, anders als bei uns. Die Erfolgsquote für die Kinderwunsch-Behandlung mit Eizellspenden ist recht hoch im Vergleich zu anderen Methoden der künstlichen Befruchtung. Dennoch sind sie hier durch das Embryonenschutzgesetz verboten.

Hoffnung auf ein Kind

Auf diesem Weg hoffen dennoch viele Frauen auf ein Kind, wenn sie Mitte 30 bis 40 Jahre alt sind und der Kinderwunsch bisher unerfüllt blieb. Es gibt verschiedene Ursachen wie eine zu frühe Menopause nach einer schweren Erkrankung, familiäre Erbkrankheiten und ähnliches. So waren vor allem einige osteuropäische Länder Ziel für Paare mit dem Wunsch der Eizellspende, aber auch Länder wie Finnland, Großbritannien oder Spanien. Dabei fallen horrende Kosten an, pro Zyklus müssen 10.000 Euro investiert werden, dazu kommen Reisekosten.

Möglich nach Gesetzesänderungen

In Österreich besteht nach einer Gesetzesänderung in 2015 nun die Möglichkeit einer Eizellspende im Rahmen der In-Vitro-Fertilisation (IVF). Dazu sind jedoch einige Konditionen zu beachten. Die Vermittlung und Kommerzialisierung der Spenderinnen etwa sind verboten. Außerdem dürfen die Patientinnen ihre Eizellen nur für drei erfolgreiche Behandlungen zur Verfügung stellen. Außerdem darf dies nur in einer Klinik erfolgen. Die Spenderinnen dürfen nicht jünger als 18 und nicht älter 30 Jahre sein. Die Empfängerinnen dürfen bis 45 Jahre alt sein.

Günstiges Ziel Österreich

Für die deutschen Paare ist es wichtig zu wissen, dass die Frauen, die sich in Österreich oder auch anderen Ländern einer Kinderwunsch-Behandlung unterziehen in Deutschland keine Strafe fürchten lassen. Bei einer erfolgreichen Schwangerschaft werden im Verlauf die regulären Kassenleistungen gewährt. Österreich bietet sich für viele Paare vor allem in Süddeutschland aufgrund der relativ einfachen und kurzen Anreise an. Wichtig ist auch, dass es keine Sprachprobleme gibt. Weiter wissenswert ist, dass in Österreich eine Anonymität zwischen Spenderin und Empfängerin gewährleistet wird. Kinder dürfen ab 14 Jahren Informationen über die Spenderin einfordern. Ein zentrales Register sowie die behandelnden Kliniken speichern daher die Patientendaten.

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