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Gerichtsurteil nach „Sexting“

von Newsredaktion

WhatsApp

Weil es nach wiederholten Vorfällen mit so genanntem „Sexting“ fällte das Amtsgericht Bad Hersfeld nun ein Urteil, nach dem ein Vater nun WhatsApp und weitere ähnliche Funktionen  vom Smartphone seiner Tochter entfernen muss.  

Regelmäßige Kontrollen und Gespräche

Zu dem Urteil kam es, nachdem ein Vater entdeckt hatte, dass seine  minderjährigen Töchter Opfer von Messenger-Nachrichten mit sexuellem Inhalt geworden waren. Das Gericht verpflichtete ihn dazu, dies künftig zu verhindern. So müssen von den Handys der Kinder Programme und Apps wie WhatsApp gelöscht werden. Außerdem muss der Vater mit seinen Töchtern einmal im Monat ein Gespräch über die Nutzung des Smartphones führen. Weiterhin werden die Smartphones einmal im Quartal überprüft hinsichtlich der installierten Apps sowie sonstige Auffälligkeiten in der Nutzung. Die beiden Mädchen lebten seit der Scheidung der Eltern zunächst bei der Mutter, später beim Vater, und besitzen Smartphones mit diversen Funktionen und Apps.

Aufklärung der Kinder und Jugendlichen

Nach den Vorfällen der sexuellen Nachrichten erstattete die ältere Tochter Anzeige gegen einen Freund des Vaters. Über mehrere Monate hatte es eine intensive und andauernde Kommunikation über WhatsApp mit dem mutmaßlichen Täter gegeben. Die Richter stellten fest, dass WhatsApp und ähnliche Anwendungen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre eine Gefährdung der Privatsphäre darstellt und auch die Entwicklung beeinträchtigen kann.  das gilt insbesondere dann, wenn die Kinder und Jugendlichen nicht ausreichen über die Funktionen und mögliche Risiken solcher Anwendungen aufgeklärt wurden. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Smartphone ist daher für Minderjährige sehr wichtig und eine entscheidende Aufgabe der Erziehungsberechtigten. Kinder und Jugendliche müssen zudem die nötige Reife und Verantwortung mitbringen, um das Smartphone sicher nutzen zu können.

Digitale Kindersicherung

So wiesen außerdem die Richter darauf hin, dass Smartphones keine einfachen technischen Spielzeuge, aufgrund der Vernetzung und der zahlreichen technischen Optionen. Besonnene und vernünftige Eltern müssten daher sicherstellen, dass die Kinder die Risiken und Gefahren kennen und entsprechend reagieren. Außerdem ist je nach Alter eine digitale Kindersicherung zwingend ratsam. Im vorliegenden Fall muss der Vater nun den Auflagen nachkommen und vor Gericht die Überprüfungen nachweisen.

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