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Zwei Hallenspielplätze empfehlenswert

von News

Sporthalle

Neun Betreiber verwehrten den Prüfern den Zugang. Die Stiftung Warentest hat für die neue Ausgabe 18 Indoor-Spielplätze für Kinder zwischen zwei und zwölf Jahren in ganz Deutschland untersucht.

Ist eine Halle abgenommen und eröffnet, haben Behörden keine weitere Kontrollpflicht. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt allein bei den Betreibern. Die sind, wie die vielen festgestellten Mängel zeigen, offensichtlich überfordert, so die Stiftung Warentest. Fünf Hallenspielplätze schneiden „mangelhaft“ ab. Die Sicherheit konnte nur in neun von 18 Anlagen getestet werden. Die Betreiber der anderen Hallen haben den Testern nicht erlaubt, ihre Objekte zu inspizieren. Das Spielangebot der Verweigerer wurde jedoch verdeckt geprüft. Der ausführliche Test „Hallenspielplätze“ ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift test ab sofort erhältlich.

Tipps der Stiftung Warentext

Orientierung: Einen Überblick über Hallenspielplätze bietet www.hallenspielplaetze.de. Mit mehr als 300 Einträgen informiert die vom Verband VDH initiierte Seite www.intobia.de über Öffnungszeiten, Preise und Anreise.

Begleitung: Die Kinder kommen in der Regel mit den Eltern oder Großeltern. Viele Hallen erlauben die Nutzung für Kinder ohne Begleitpersonen. Das Mindestalter liegt meist bei acht Jahren, aber die Eltern müssen eine Erklärung ausfüllen.

Preise: Der Eintrittspreis beträgt für Kinder zwischen 6 und 18 Euro, Kleinkinder zahlen oft nichts. Einige Attraktionen kosten extra ein bis zwei Euro.

Essen und Getränke: Die meisten Hallen verbieten es, Verpflegung mitzubringen. Die Preise für Essen und Trinken sind unterschiedlich. Die Stiftung Warentest hat die Kosten für Geburtstagsfeiern verglichen. Relativ preiswert sind etwa Kinderwelt in Recklinghausen, Molli Bär in Molbergen und Spielarena in Aalen.

Sicherheitscheck: Augen auf!

Auch wenn Betreuer in der Halle sind, haben Eltern die Aufsichtspflicht. Achten Sie auf diese Punkte:

Kleiderfangstellen: Beim Besuch von Hallenspielplätzen sollten Kinder keine Kleidung mit Kordeln tragen. Schlüsselanhänger und Ketten bleiben zuhause.

Sicherheitsmängel: Sehen Sie nach hervorstehenden Schrauben, durchgescheuerten Seilen, zerschlissenen Fangnetzen an Trampolinen, harten Böden ohne Fallschutz und möglichen Fingerklemmstellen.

Notausgänge: Überprüfen Sie, ob die Notausgänge ausgeschildert und gut zugänglich sind.
Aufsicht: Achten Sie darauf, dass Kinder nicht unter Trampoline kriechen oder ungesichert Kletterwände erklimmen.

Siegel: Fragen Sie, ob die Geräte geprüft wurden, etwa vom TÜV. Lassen Sie sich die Siegel zeigen. Sie sollten nicht älter als ein Jahr sein.

 

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