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Wie lauten die Regeln für Kinder unter sechs Jahren nach der Rückkehr aus dem Urlaub?

von Newsredaktion Familie

Rückreise nach Deutschland

Noch vor einigen Wochen schien ein Urlaub wie damals möglich zu sein. Obwohl das Corona-Virus die Welt erst seit rund eineinhalb Jahren in Atem hält, fühlt es sich bereits jetzt deutlich länger an. Im Sommer machen sich viele Deutsche traditionell auf in ihren Sommerurlaub. Doch nach ihrer Rückkehr könnte auch diesmal eine böse Überraschung warten.

Immerhin haben die steigenden Infektionszahlen auch dieses Jahr wieder dafür gesorgt, dass die Bundesregierung die Zügel straffen musste. Dies betrifft nun vor allem die Rückreisenden. Die nun gültige Testpflicht für Urlauber, die aus den unzähligen Urlaubsländern zurückkehren, betrifft nicht nur Erwachsene. Daher fragen sich viele Eltern zu Recht, wie lauten die Regeln für Kinder unter sechs Jahren nach der Rückkehr aus dem Urlaub?

Von der Testpflicht ausgenommen, mit einer Ausnahme

Die genauen Bestimmungen sind in der entsprechenden Verordnung geregelt. Dort heißt es, dass Kinder unter sechs Jahren von der Testpflicht ausgenommen sind. Gleichzeitig müssen sie sich auch nicht in Quarantäne begeben. Doch dies gilt für die Rückkehr aus einfachen Risikogebieten. Doch Vorsicht, diese Bestimmungen gelten nicht für die Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet.

Wer aus so einem Land nach Deutschland zurückkehrt, muss zunächst fünf Tage in Quarantäne. Diese kann man mit einem Test beenden. Die Bestimmung gilt sinngemäß auch für Kinder unter sechs Jahren. Für Eltern ist es daher wichtig zu wissen, wie Deutschland ihr Urlaubsland tagesaktuell einstuft. Nur so können sie abschätzen, welcher Ablauf sie bei der Einreise und nach ihrer Rückkehr erwartet.

Die Regeln ändern sich ständig

Die sich ständig verändernde Lage führt leider auch dazu, dass sich die Regeln ändern. Grundsätzlich ist es derzeit so, dass jeder der über zwölf Jahre alt ist und nach Deutschland einreisen will, nachweisen muss, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Für Eltern empfiehlt es sich daher die Berichterstattung in den Medien genau zu verfolgen. Nur so ist sicherstellt, dass sie immer auf dem letzten Stand sind.

Unterdessen möchten die Verantwortlichen die Impfangebote für Jugendliche in Deutschland deutlich ausweiten. Immerhin beträgt der Prozentsatz der Erstimpfungen bei unter 18-Jährigen derzeit lediglich 20 Prozent. Nur zehn Prozent haben bisher einen vollständigen Impfschutz. Obwohl die Ständige Impfkommission andere Meinung ist, macht die Politik Druck. Sie möchte, dass 12- bis 17-Jährige im ganzen Land entsprechende Impfangebote bekommen.

Niedergelassene Ärzte und Betriebsärzte einbinden

So soll sichergestellt werden, dass auch diese Bevölkerungsgruppe rasch zu einer Impfung kommen kann. Dazu möchte man in Zukunft verstärkt die niedergelassenen Ärzte und die Betriebsärzte einbinden. Damit nicht genug sollen sich auch die Schulen und Universitäten beteiligen. Dieses Netz könnte sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche ohne große Hürden zu einer Impfung kommen.

Etwas vorsichtiger agiert hier noch die Ständige Impfkommission. Sie empfiehlt Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren die Impfung nur dann ausdrücklich, wenn sie aufgrund von Vorerkrankungen ein höheres Risiko aufweisen. Damit weichen ihre Empfehlungen weiter von den Vorgaben der Europäische Arzneimittelbehörde EMA ab. Diese hatte bereits im Mai dieses Jahres dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer und nun vor wenigen Tagen auch jenen von Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen.

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