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Wenn Eltern sich trennen: Das ist beim Umgangsrecht zu beachten

von Redaktion

Eltern trennen sich umgangsrecht

 

Eine Trennung ist immer eine unangenehme Sache. Gehen Familien jedoch auseinander, haben vor allem Kinder zu leiden. Nicht selten kommen schwierige und scheinbar nicht endende Diskussionen auf, in denen es viele Fragen zu klären gilt. Wo sollen die Kinder zukünftig wohnen und wie viel Kindesunterhalt fällt an? Zudem ist das Umgangsrecht zu regeln. Das führt bei vielen Eltern zu Streitigkeiten. Dabei sind viele Aspekte rund um die Trennung gesetzlich geregelt.

 

Wie sieht die Umgangsregelung bei Familien mit Kindern nach einer Trennung aus?

 

Jedes Elternteil darf auf Umgangsrecht plädieren. Ebenso dürfen Kinder ihr Recht auf Umgangsrecht mit Eltern einfordern. Diese Punkte sind in § 1684 Abs. 1 BGB festgelegt und kategorisch geregelt. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Trennen sich die Eltern, ist es wichtig, für Kinder eine Umgangsregelung zu vereinbaren, mit der alle Parteien zufrieden sind. Das ist nicht immer einfach, da mit der Trennung auch eine räumliche Veränderung eintritt. Das führt wiederum häufig zu Streitigkeiten. Familien, die sich uneinig sind, sollten deshalb einen Familienanwalt finden und um Rat bitten.

 

Die meisten Kinder wohnen bei ihrer Mutter und sehen den Vater jedes Wochenende oder alle 14 Tage. Auch unter der Woche lassen sich regelmäßige Treffen vereinbaren. Einige Familien können diese Regelungen sehr gut umsetzen, bei anderen kann es zu Unstimmigkeiten kommen. In diesem Fall hilft ein Familiengericht weiter, welches das Umgangsrecht innerhalb der Familie regelt. Im Umgangsverfahren werden jedoch nicht nur Elternteile angehört, sondern auch Kinder. Es gilt in diesem Rahmen das Kindeswohl zu berücksichtigen. Kinder dürfen somit mitteilen, bei welchem Elternteil sie gern sein möchten. Alternativ kann ein Interessenvertreter einberufen werden, der im Namen des Kindes agiert.

 

Hinweis: Haben Kinder physische oder psychische Gewalt im Elternhaus erfahren, kann das zuständige Gericht auch einen Umgangsausschluss erwirken. Dazu entscheidet das Gericht, ob ein befristeter oder dauerhafter Ausschluss sinnvoll ist. Bei Entfremdungen, bei denen Kinder über längere Zeit ein Elternteil nicht gesehen haben, können zusätzlich begleitete Umgänge festgesetzt werden.

 

streit ums umgangsrecht

 

Was hat es mit dem Residenzmodell auf sich?

 

Das Umgangsrecht bringt einige Hürden mit sich. Zum Wohle des Kindes sind verschiedene Maßgaben zu beachten. Darunter fällt auch das Residenzmodell. Die meisten minderjährigen Kinder leben nach der Trennung der Eltern bei der Mutter. Es gibt allerdings auch Väter, die ihre Kinder aufnehmen möchten. Es gilt also, eine sinnvolle Residenz für das Kind zu finden, das den Lebensmittelpunkt des Kindes bildet. Das Kind lebt somit dauerhaft an einem Wohnort, kann aber kurzzeitig und bei Bedarf an den Wochenenden beim anderen Elternteil leben. Die Justiz spricht in diesem Fall von einem Wechselmodell. Dieses ist vor allem für Eltern sehr gut geeignet, die sich gemeinsam um die Kinderbetreuung bemühen und auf Dauer eine solide Bindung zum Kind aufbauen möchten.

 

Trotz einer Trennung ist es Eltern möglich, mit einem oder mehreren Kindern zusammenzuleben. Wichtig ist, das Umgangsrecht zu berücksichtigen und die Kinder nach ihren Wünschen zu fragen. Es steht demnach im Vordergrund, ein angenehmes Eltern-Kind-Verhältnis aufzubauen und die kindlichen Belange zu beherzigen. Somit kann das Kind sorgenfrei aufwachsen und sowohl Kontakt zur Mutter als auch zum Vater halten.

 

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